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"Happy Birthday To You" gilt als das weltweit bekannteste englische Lied. Die jährlichen Nutzungsgebühren gehen alleine in den USA in die Millionen. Das Free Music Archive (FMA) ruft deshalb mit dem Happy Birthday Song Contest zur Komposition von Alternativen ähnlicher Ohrwurm-Qualität auf, die frei von Copyright-Gebühren sind. Jedermann ab 13 Jahren kann bis 13. Jänner 2013 an dem Wettbewerb teilnehmen. Eine Jury wählt drei Gewinner, deren Lieder unter einer Creative-Commons-Lizenz (CC BY 3.0) auf CD produziert und an allerlei Betriebe und Medien verschickt werden.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Teures-Copyright-Neues-Happy-Birthday-gesucht-1769955.html

In dem Artikel liest man:

"Doch nun hat der Rechtsprofessor Robert Brauneis die Geschichte des Liedes erforscht."

Nun?

Ich sehe mich genötigt, den Text meines Beitrags vom Mai 2008 zu wiederholen:

"Zur deutschen Rechtslage hinsichtlich des Schutzes des bekannten Liedes siehe Hoeren
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/INHALTE/publikationen/Happy_Birthday.pdf

Robert Brauneis hat nun herausgefunden, dass der allgemein angenommene Schutz in den USA überhaupt nicht besteht:

http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1111624

Umfangreiche ergänzende Materialien:
http://docs.law.gwu.edu/facweb/rbrauneis/happybirthday.htm "
= http://archiv.twoday.net/stories/4946529/

Heise unterschlägt den lesenswerten Aufsatz von Hoeren und tut so, als hätte Brauneis erst jetzt seine Forschungsergebnisse publiziert.

 

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