Wenn ein Archiv eine Veröffentlichung herausgibt, muss es dann Bibliothekspflichtexemplare abliefern?
Behörden (also auch Archive) haben mit ihren Veröffentlichungen einige Bibliotheken unentgeltlich zu beliefern. Sehr ausführliche Informationen zu Amtsdrucksachen bietet die SB zu Berlin auf ihren Seiten. Sie hat auch die Abgabeerlasse, in denen die Einzelheiten geregelt sind, im Wortlaut dokumentiert:
http://amtsdruckschriften.staatsbibliothek-berlin.de/de/erwerbungen/abgabeerlasse.html
Im Erlass der Bundesregierung von 1958 heisst es:
Alle Behörden und Dienststellen des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts haben von allen von ihnen herausgegebenen oder in ihrem Auftrag einmalig oder laufend erscheinenden Drucksachen oder sonstigen Veröffentlichungen je ein Freiexemplar an die
Deutsche Bibliothek, Frankfurt/Main,
Westdeutsche Bibliothek, z. Z. Marburg
[jetzt: Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz],
Bibliothek des Deutschen Bundestages, Bonn,
Bayerische Staatsbibliothek, München,
unmittelbar nach ihrem Erscheinen abzuliefern.
Für die Universitätsarchive NRW gilt im Abgabenerlass NRW:
Wissenschaftliche Veröffentlichungen der oder aus den Hochschulen und anderen Einrichtungen des Landes sind von der Ablieferung als Amtsdrucksachen ausgenommen; die Ablieferung derartiger Veröffentlichungen aufgrund anderweitiger Vorschriften bleibt unberührt.
In Bremen heisst es explizit:
"Die Bestimmungen des Bremischen Archivgesetzes bleiben hiervon unberührt."
Auf jeden Fall erhalten nach den allgemeinen Pflichtexemplargesetzen die Deutsche Bibliothek und die zuständige Pflichtexemplarbibliothek(en) des Landes Pflichtexemplare.
Rechtsgrundlagen:
Gesetz über die Deutsche Bibliothek:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/dbiblg/__18.html
Rechtsgrundlage in NRW (Abgabe an Bonn, Düsseldorf oder Münster):
http://www.ulb.uni-bonn.de/bibliothek/bestaende/pflichtbestand/pflichtexemplargesetz.htm
Über die bibliothekarischen Pflichtexemplargesetze orientiert eine Diplomarbeit von 2001 (PDF):
http://edoc1.bibliothek.uni-halle.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-20/dplmtext.pdf
Behörden (also auch Archive) haben mit ihren Veröffentlichungen einige Bibliotheken unentgeltlich zu beliefern. Sehr ausführliche Informationen zu Amtsdrucksachen bietet die SB zu Berlin auf ihren Seiten. Sie hat auch die Abgabeerlasse, in denen die Einzelheiten geregelt sind, im Wortlaut dokumentiert:
http://amtsdruckschriften.staatsbibliothek-berlin.de/de/erwerbungen/abgabeerlasse.html
Im Erlass der Bundesregierung von 1958 heisst es:
Alle Behörden und Dienststellen des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts haben von allen von ihnen herausgegebenen oder in ihrem Auftrag einmalig oder laufend erscheinenden Drucksachen oder sonstigen Veröffentlichungen je ein Freiexemplar an die
Deutsche Bibliothek, Frankfurt/Main,
Westdeutsche Bibliothek, z. Z. Marburg
[jetzt: Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz],
Bibliothek des Deutschen Bundestages, Bonn,
Bayerische Staatsbibliothek, München,
unmittelbar nach ihrem Erscheinen abzuliefern.
Für die Universitätsarchive NRW gilt im Abgabenerlass NRW:
Wissenschaftliche Veröffentlichungen der oder aus den Hochschulen und anderen Einrichtungen des Landes sind von der Ablieferung als Amtsdrucksachen ausgenommen; die Ablieferung derartiger Veröffentlichungen aufgrund anderweitiger Vorschriften bleibt unberührt.
In Bremen heisst es explizit:
"Die Bestimmungen des Bremischen Archivgesetzes bleiben hiervon unberührt."
Auf jeden Fall erhalten nach den allgemeinen Pflichtexemplargesetzen die Deutsche Bibliothek und die zuständige Pflichtexemplarbibliothek(en) des Landes Pflichtexemplare.
Rechtsgrundlagen:
Gesetz über die Deutsche Bibliothek:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/dbiblg/__18.html
Rechtsgrundlage in NRW (Abgabe an Bonn, Düsseldorf oder Münster):
http://www.ulb.uni-bonn.de/bibliothek/bestaende/pflichtbestand/pflichtexemplargesetz.htm
Über die bibliothekarischen Pflichtexemplargesetze orientiert eine Diplomarbeit von 2001 (PDF):
http://edoc1.bibliothek.uni-halle.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-20/dplmtext.pdf
KlausGraf - am Dienstag, 6. Juli 2004, 13:12 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit