Thilo Martini stellte mir freundlicherweise eine Kurzzusammenfassung seiner Präsentation auf dem Essener Archivtag zur Verfügung:
Open Access "betrifft" zur Zeit und aktuell nur wenige Museen in Deutschland.
Durch die Mitzeichnung der "Berliner Erklärung" im Jahre 2003 haben sich lediglich die sieben Forschungsmuseen der Leibniz-Gemeinschaft (WLG) sowie die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden diesem Gedanken verpflichtet. Bei der Großzahl der bundesdeutschen Museen ist die Idee des "Open Access" noch nicht angekommen - ich vermute sogar, noch nicht einmal bekannt.
Die von ihm zitierte Informationsleitlinie des Zoologischen Museums Koenig
http://www.zfmk.de/web/2_Downloads/1_Forsch_Sektio_Mol_Dritt/data_ZFMK_IT_Leitlinie.pdf
zeigt, dass trotz Berufung auf die Berliner Erklärung - wieder einmal - der Sinn von Open Access nicht verstanden wurde. Ein Rechtevorbehalt bei finanziell verwertbaren Informationen ist gerade nicht mit OA vereinbar.
Das bisherige harte Bildrechte-Regime der Museen, das auf umfassende Kontrolle und Abschöpfung von Gewinnen abzielt, ist mit der Berliner Erklärung für Open Access grundsätzlich nicht vereinbar. Wer es - und sei es abgeschwächt - aufrechterhalten möchte, darf sich ehrlicherweise nicht auf Open Access berufen.
Siehe dazu mein eigenes Archivtag-Referat unter
http://archiv.twoday.net/stories/2712317/
Open Access "betrifft" zur Zeit und aktuell nur wenige Museen in Deutschland.
Durch die Mitzeichnung der "Berliner Erklärung" im Jahre 2003 haben sich lediglich die sieben Forschungsmuseen der Leibniz-Gemeinschaft (WLG) sowie die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden diesem Gedanken verpflichtet. Bei der Großzahl der bundesdeutschen Museen ist die Idee des "Open Access" noch nicht angekommen - ich vermute sogar, noch nicht einmal bekannt.
Die von ihm zitierte Informationsleitlinie des Zoologischen Museums Koenig
http://www.zfmk.de/web/2_Downloads/1_Forsch_Sektio_Mol_Dritt/data_ZFMK_IT_Leitlinie.pdf
zeigt, dass trotz Berufung auf die Berliner Erklärung - wieder einmal - der Sinn von Open Access nicht verstanden wurde. Ein Rechtevorbehalt bei finanziell verwertbaren Informationen ist gerade nicht mit OA vereinbar.
Das bisherige harte Bildrechte-Regime der Museen, das auf umfassende Kontrolle und Abschöpfung von Gewinnen abzielt, ist mit der Berliner Erklärung für Open Access grundsätzlich nicht vereinbar. Wer es - und sei es abgeschwächt - aufrechterhalten möchte, darf sich ehrlicherweise nicht auf Open Access berufen.
Siehe dazu mein eigenes Archivtag-Referat unter
http://archiv.twoday.net/stories/2712317/
KlausGraf - am Dienstag, 24. Oktober 2006, 02:11 - Rubrik: Open Access