Wikimedia hat zu Urheberrechtsfragen ein eigenes Blog eröffnet, das sich vor allem den staatlichen Werken widmet:
http://urheberrecht.wikimedia.de/2013/02/staatliche-werke-wikimedia-deutschland/
Die Forderung ist voll und ganz zu unterstützen. Richtig wäre: Alle staatlichen Informationsprodukte sind wie die (wenigen) amtlichen Werke nach § 5 UrhG gemeinfrei.
PD-US
http://urheberrecht.wikimedia.de/2013/02/staatliche-werke-wikimedia-deutschland/
Die Forderung ist voll und ganz zu unterstützen. Richtig wäre: Alle staatlichen Informationsprodukte sind wie die (wenigen) amtlichen Werke nach § 5 UrhG gemeinfrei.
PD-US
KlausGraf - am Freitag, 22. Februar 2013, 18:35 - Rubrik: Archivrecht