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Auf der Münchner Ausstellung 2004/2005 "Schatzhäuser Deutschlands" mit Kunst aus Adelsbesitz war auch als angebliche Leihgabe des Hauses Baden Baldungs Markgrafentafel zu sehen (obwohl sie in Wirklichkeit dem Land gehört, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/2905478/ ). Sie ist im Begleitband S. 22-23 abgebildet.

Nach wie vor aktuell ist mein Text in der Kunstchronik 2005, den ich im folgenden im Volltext dokumentiere.

Adelige Schatzhäuser in Gefahr

S.K.H., I.K.u.K.H., S.D., S.H., S.E. – illustre Namen des
deutschen Adels versammelte als Leihgeber eine spektakuläre
Ausstellung von Kunst in adeligem Privatbesitz im Münchner
Haus der Kunst: „Schatzhäuser Deutschlands“ (November 2004
bis Februar 2005). Ein im wesentlichen vom
Ausstellungsleiter Wilfried Rogasch allein verfasstes
gleichnamiges Begleitbuch dokumentiert nach einem
einleitenden Essay eine Auswahl der für die Ausstellung
ausgewählten Gemälde, Skulpturen und Werke des
Kunsthandwerks im Bild. Ein zweiter Teil beschreibt die
„Schatzhäuser“, die Schlösser und Schlossmuseen, aus denen
die wahrhaft edlen Stücke stammen. Der im Prestel-Verlag
erschienene Band eignet sich dank seiner vielen erlesenen
Farbabbildungen sicher hervorragend als Geschenk in
erlauchten und weniger erlauchten Kreisen.

Der wissenschaftliche Ertrag des Buchs ist dagegen eher
bescheiden zu nennen. Was will man auch von einem Band
erwarten, der noch nicht einmal ein Literaturverzeichnis
aufweist? Rogasch schreibt feuilletonistisch, was an sich
kein Nachteil sein muss. Enttäuschend sind die
Schlossbeschreibungen des zweiten Teils, die sich auf gutem
Reiseführerniveau bewegen, aber gelegentlich auch die
abgegriffene Platitüde nicht scheuen: „Schon von fern grüßt
der Bergfried“ (S. 172). An anderer Stelle wähnt man sich
in eine Homestory von „Schöner Wohnen“ versetzt (S. 174).
Sammlungsgeschichtlich wichtige Fakten erfährt man in
diesen diskreten Texten, die den aristokratischen
Leihgebern meist unkritisch huldigen, kaum.
Glücklicherweise ist der einleitende Essay weitgehend frei
von einer solchen Lakaienperspektive, da er die
kontinuierlichen Veräußerungen aus adeligen Sammlungen klar
und deutlich thematisiert – auch den Aufsehen erregenden
Casus des Hauses Fürstenberg, das sich in den vergangenen
Jahren von seiner mäzenatischen Tradition weitgehend
verabschiedet und etwa seine Alten Meister einem
Industriellen verkauft hat (gleichwohl hat es aber Stücke
zur Münchner Schau beigesteuert). Der leicht apologetische
Tonfall erklärt sich wohl aus der Dankbarkeit gegenüber den
Leihgebern, denen ihre Kostbarkeiten in oft zähen und
langwierigen Verhandlungen abgerungen werden mussten.

Obwohl Rogaschs Einleitung ein breites Publikum gut
bedienen mag und gewiss manche aufschlussreiche Beobachtung
enthält, ist sie weit davon entfernt, eine brauchbare
Skizze der Geschichte des adeligen Sammelns in Deutschland
zu bieten. Eine solche Geschichte dürfte die Einbettung des
aristokratischen Sammelns in der Vormoderne in die
Konjunkturen der damaligen Erinnerungskultur nicht
übergehen, also auch die Zusammenhänge mit „bürgerlichen
Sammlungen“. Dass der Freiherr Hans von Aufseß, der
Begründer des Germanischen Nationalmuseums, mit keiner
Silbe erwähnt wird, spricht für sich.

Die Ausstellung propagiert einen Pretiosen-Fetischismus,
der sich in obsoleter kunsthistorischer Manier an
„Spitzenwerken“ und Erstklassigem orientiert. Der besondere
Ensemble-Charakter gewachsener Sammlungen, deren eigene
Geschichtlichkeit sich in einem bedeutungsvollen Netz von
Bezügen zwischen den Stücken und zu historischen
Sammlerpersönlichkeiten (mitunter auch Sammlerinnen)
realisiert, bleibt so auf der Strecke. Nicht nur die
Bibliotheken des Adels sind „einmalige historische
Wissensnetzwerke“ (S. 27). Die nach heutigen ästhetischen
Maßstäben zusammengesuchte Kunst- und Wunderkammer adeligen
Sammelns gerät zur prunkvollen Selbstdarstellung
überwiegend hochadeliger Häuser. Aber Entscheidendes fehlt:
etwa die in Schlössern omnipräsenten Jagdtrophäen. Dass
diese zentrale Bedeutung für das adelige Sammeln vom 16.
bis zum 20. Jahrhundert besaßen, kann nicht ernsthaft
bestritten werden. Anderes ist nicht vorhanden, weil es
schlicht und einfach nicht in das konservative
Sammlungsprofile des Adels passte, etwa die klassische
Moderne aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Durch
die Präsentation zeitgenössischer moderner Kunst wird eine
Kontinuität adeligen Sammelns fingiert wird, die es nicht
gegeben hat.

Aus sammlungsgeschichtlicher Perspektive müsste man
natürlich auch differenzieren zwischen den verschiedenen
Gruppen des Adels. Die ehemals regierenden fürstlichen
Häuser und die ehemaligen Standesherren wie
Waldburg-Wolfegg, Thurn und Taxis, Fürstenberg geben den
Ton an, ritterschaftliche Sammlungen sind nur am Rande
vertreten. Unter den (von Rogasch verständlicherweise nicht
thematisierten) Lücken hebe ich das Haus
Oettingen-Wallerstein mit seinen (wohl höchst gefährdeten)
Harburger Kunstschätzen hervor, das in einer Darstellung
aristokratisch-restaurativer Kulturbestrebungen nach dem
Säkularisations- und Mediatisierungsschock nicht fehlen
dürfte. Es sei erlaubt, heutigen adeligen Eigentümern zur
Kenntnis zu bringen, was der „Fürst Proletarier“ Ludwig von
Oettingen-Wallerstein (1791-1870) im Organisationsplan für
seine Sammlungen 1811 schrieb: „Die literarischen und
Kunstsammlungen unseres fürstlichen Hauses sind ein
Reichtum, den kein Maß bestimmen kann. […] Alle Werke des
Geistes gehören der Nation, gehören der Menschheit an und
in diesem Sinne allein krönen sie den Besitzer mit dem
Golde ihres Reichtums. – Darum ist das Heiligste ihrer
Hallen geöffnet und jeder Auserwählte zum freien Genusse
gastfreundlich berufen“ (zit. nach Jb. d. Hist. Vereins für
Nördlingen 1917, S. 73f.).

Obwohl eine wissenschaftliche Dokumentation der
Ausstellung, die natürlich etliche wirkliche Trouvaillen
enthält, nicht vorliegt (die Exponate werden im Anhang von
Rogaschs Buch nach Leihgebern geordnet lediglich
aufgelistet) und Rogaschs sammlungsgeschichtliche
Bemerkungen aus den genannten Gründen unzulänglich sind,
ist die Münchner Schau ein bedeutsames kulturpolitisches
Ereignis. Rogasch benennt präzise den entscheidenden Punkt:
Angesichts des anstehenden Generationswechsels in den
Adelshäusern gelte es, „die Diskussion der Frage, wie für
den Erhalt dieses kulturellen Erbes in Privatbesitz zu
sorgen sei, zu beleben. Was können die betroffenen Familien
selbst tun, und wie können sie von der öffentlichen Hand
oder der Gesellschaft als Ganzes unterstützt werden, damit
diese Schatzhäuser, Gesamtkunstwerke aus Architektur,
Innenausstattung, Kunstsammlungen, Bibliotheken, Archiven,
Nebengebäuden, Parkanlagen sowie dazugehörigen land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben für die Zukunft als
lebendiges Ganzes erhalten bleiben?“ (S. 23f.).

Rogasch spricht die unerfreulichen Veräußerungen
insbesondere auf den sogenannten „Adelsauktionen“ der
letzten Jahre deutlich an. Sein Focus auf dem hochadeligen
Sammeln und das Insistieren auf Spitzenqualität lässt
jedoch den Rang von niederadeligen Schloßausstattungen und
Sammlungen als einzigartige Geschichtsquellen der
Adelskultur über Gebühr in den Hintergrund treten. Kaum ein
Jahr vergeht, in dem nicht eine „Schloßauktion“ ein
unersetzbares Ausstattungsensemble undokumentiert in alle
Winde zerstreut (siehe dazu meinen Artikel: Vom Winde
verweht: Schloßausstattungen von Ludwigslust (Mecklenburg)
und Niederstotzingen (Ostwürttemberg), in: Kunstchronik 52,
1999, S. 521-525). Herablassend spricht Rogasch davon,
mindestens 80 Prozent der Gemälde in deutschem Adelsbesitz
seien Porträts, „ein Großteil davon minderer Qualität“ (S.
28). Oft handelt es sich aber um kulturhistorisch
hochbedeutsame Ahnengalerien, die eigentlich als
ursprüngliche Ausstattung der als Baudenkmäler
eingetragenen Schlösser geschützt sein sollten. Wenn sich
die Denkmalämter überhaupt mit solchen Stücken befassen,
stehen sie so gut wie immer auf verlorenem Posten. 2002
galt eine Schloßauktion im fränkischen Giebelstadt dem
beeindruckenden Kulturgut der Freiherren Zobel von
Giebelstadt. Buchstäblich in der Nacht vor der Auktion
gelang es dem Münchner Denkmalamt, einen alten Vertrag mit
dem adeligen Eigentümer auszugraben und wenigstens den
Kernbestand der hochrangigen Ahnengalerie vom Verkauf
ausnehmen zu lassen. 2004 konnte sich das Landesdenkmalamt
Baden-Württemberg nicht durchsetzen, als Schloßaustattung
der Mainau (Eigentümer: Graf Bernadotte) unter den Hammer
kam – das Regierungspräsidium als zuständige Denkmalbehörde
ließ nur einen Teil der Liste gelten, mit der das
Denkmalamt wichtige Stücke zu sichern versuchte.

Nur im Ausnahmefall ist bekannt (oder gar von der
Denkmalpflege inventarisiert), was sich in den zahlreichen
Schlössern und Gutshäusern, die sich noch in adeligem
Besitz befinden, an Kulturgut erhalten hat. Unendlich viele
Stücke versickern ohne Provenienzangabe im Kunsthandel und
scheiden für eine kunstsoziologische Analyse, die ihren
„Sitz im adeligen Leben“ in den Blick nimmt, somit aus. In
einem mühsamen Prozeß setzt sich im Antikenhandel die
Erkenntnis durch, dass der Handel mit aus dem Kontext
gerissenenen Funden wissenschaftsethisch abzulehnen ist –
warum sollte nicht das Gleiche für Ausstattungs- und
Sammlungsstücke, die ohne wissenschaftliche Erfassung aus
ihrem Zusammenhang entfernt werden, gelten?

Der Interessenkonflikt ist evident. Die adeligen Eigentümer
insistieren auf ihrem Eigentum und lehnen staatliche
Bemühungen, das von ihnen verwahrte Kulturgut zu schützen,
strikt ab. Obwohl die Kulturgutschutzgesetzgebung des
Bundes dank eifriger Lobbybemühungen des Kunsthandels
extrem milde ausgefallen ist und das „Gesamtverzeichnis
national wertvollen Kulturgutes“ aus wissenschaftlicher
Perspektive eher als hahnebüchen zu gelten hat, ist diese
Liste „bei adligen Privatbesitzern gelinde gesagt, nicht
beliebt“ (S. 45). Die weitaus gravierenderen
Eingriffsmöglichkeiten der Denkmalschutzgesetze oder ein
etwa noch bestehender Schutz nach dem Fideikommissrecht
werden natürlich noch viel weniger akzeptiert. Immerhin ist
das Haus Thurn und Taxis vor dem Bayerischen Obersten
Landesgericht kürzlich mit dem Versuch gescheitert, die
Fideikommissbindung seines Kulturgut juristisch aufheben zu
lassen. (Auf die Sonderproblematik, dass so gut wie alle in
der ehemaligen DDR enteigneten Adelsfamilien das ihnen
restituierte bewegliche Kulturgut in den Kunsthandel geben,
was einen schmerzlichen Aderlaß für die Museen der neuen
Länder bedeutet, kann ich aus Platzgründen nicht näher
eingehen.)

Der Kunsthandel erfreut sich bekanntlich bester
Verbindungen zum Adel und lehnt den staatlichen
Kulturgutschutz ebenfalls ab. Die noblen „house sales“ sind
zu einem festen Bestandteil der Planungen von
Auktionshäusern geworden: „Tatsächlich können zweitrangige
Kunstwerke adliger Provenienz in der Atmosphäre des
Auktionssaales erstaunliche Preise erzielen“, bemerkt
Rogasch mit unangenehm elitärem Zungenschlag (S. 45).

Demgegenüber haben Öffentlichkeit und Wissenschaft, die auf
der Sozialbindung adeligen Eigentums beharren, einen
schweren Stand. Populistische Parolen wie „Fürstennippes“
(aufgekommen bei der Baden-Badener Auktion von 1995) sind
ebenso wenig hilfreich wie das Standardargument, man hätte
diese Herrschaften am besten 1918 enteignen sollen.

In der Tat ist eine seriöse öffentliche Debatte über den
privaten adeligen Kunstbesitz, wie sie die Münchner
Ausstellung fordert, überfällig. Eine solche
Auseinandersetzung dürfte nicht vom Primat des Ökönomischen
diktiert werden, auch wenn natürlich tragfähige finanzielle
Lösungen gefunden werden müssen. Es kann auch nicht darum
gehen, den adeligen Kunstbesitz in das Eigentum der
öffentlichen Hand überzuführen. Nichts spricht gegen
privates Eigentum, wenn zum einen die dauerhafte Erhaltung
des Kulturguts (und insbesondere der Sammlungen als
ungeschmälerte Ensembles) sichergestellt ist und zum
anderen Öffentlichkeit und Wissenschaft in angemessener
Form Zugang erhalten. Als Rechtsform bietet sich natürlich
die Stiftung privaten Rechts an, die in der Form der
Familienstiftung ja auch aufs engste mit den adeligen
Fideikommissen verwandt ist, die über viele Generationen
adelige Sammlungen erfolgreich zusammenhielten. Ob der
Gedanke an eine Gesamtstiftung in Art des englischen
„National Trust“ tatsächlich nur ein „durch Wunschdenken
beflügelter schöner Traum“ ist, wie Rogasch meint (S. 46),
ist durchaus noch nicht ausdiskutiert. Am „runden Tisch“
und ohne Zeitdruck müßten langfristige Lösungsvorschläge
entwickelt werden, denn das aufgeregte Agieren vor
unmittelbar anstehenden Veräußerungen überfordert, nach den
bisherigen leidigen Erfahrungen zu urteilen, das
Krisenmanagement der öffentlichen Hand.

Ganz und gar nicht unschuldig an der Malaise ist die
Wissenschaft, die sich meist gar nicht oder sehr verhalten
zu solch heiklen Themen äußert. Dringend aufgewertet werden
müsste die Sammlungs- und Provenienzgeschichte der
Vormoderne, in der die adeligen Sammlungen eine höchst
prominente Rolle spielen. Hier könnten erheblich mehr
Brücken zu adeligen Privateigentümern aufgebaut werden,
könnte wesentlich mehr Dialog stattfinden. Die Erforschung
der Adelskultur muss sich mehr um die adeligen Archive,
Bibliotheken und Sammlungen bemühen. Man mag auch das als
einen durch Wunschdenken und die zitierten romantischen
Worte von Graf Oettingen-Wallerstein 1811 beflügelten
„schönen Traum“ abtun, aber es wäre ein gangbarer Weg,
einer jüngeren Generation adeliger Erben einsichtig zu
machen, dass ihr Privateigentum zugleich Bestandteil einer
gemeinsamen Geschichte ist, die es verdient auch in ihren
Objekten bewahrt zu werden.

(Internethinweise zur Problematik in der Kategorie
„Kulturgut“ von http://log.netbib.de )

Klaus Graf

Erschienen: Kunstchronik 58 (2005), 181-184
 

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