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Im Verwaltungsrecht gilt der Untersuchungsgrundsatz.
In Bodenreformverfahren auf Ausgleichsleistungen hat der Antragsteller mitzuwirken, sollte man meinen. Schliesslich möchte der Antragsteller Steuergelder bekommen.
Erst jetzt erfuhr ich, dass die 2. Kammer des VG Greifswald unter dem AZ 2 A 1157/07 Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe zum Berechtigten deklariert hat. Er bekommt jetzt öffentliche Gelder.

Archivalia ist ein blog welches mit Archivwesen zu tun hat.

Deshalb möchte ich hier ganz kurz die Wesensmerkmale der Vorgehensweise der Justiz definieren:

1. Zur mündlichen Verhandlung erschien das beklagte Landesamt nicht, obwohl es anwaltlich vertreten war. Im Verwaltungsverfahren hatte es den Antrag Alexanders abgelehnt. Über den Termin zur mündlichen Verhandlung wurde ich nicht informiert, konnte somit der Verhandlung nicht beiwohnen. Beigeladen worden war ich auch nicht, obwohl eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts das Landesamt verurteilt hatte, mich zum Verwaltungsverfahren Alexanders beizuziehen. Weder das Landesamt noch das Verwaltungsgericht informierten mich über den Termin, ebensowenig über die Entscheidung. Mich informierte ein Dritter, der mit dem Verfahren nichts zu tun hatte. Geheimjustiz ?

2. Im Januar schrieb das Landesamt dem Verwaltungsgericht, dass es Anhaltspunkte für eine Unwürdigkeit Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippes nicht gäbe. Wie sonderbar.

3. Das Verwaltungsgericht legt den Kenntnisstand von 2002 zugrunde in dem es weite Teile des Urteils vom OLG Celle aus jenem Jahr abschreibt. Dort hatte Celle mein Akteneinsichtsrecht abgelehnt mit dem Argument, Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe sei vermögenslos gestorben. Es übernahm somit die erlogenen Behauptungen der korrupten Justiz Bückeburgs aus dem Jahre 1936 und sparte sich die Einsichtnahme in Unterlagen die Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe unter Verschluss hält, darunter Adolfs Testament. Sämtliche seit 2002 Erkenntnisse wurden ausgeblendet. Das VG Greifswald nimmt somit ein Ergebnis vorweg. Anders gesagt: es entscheidet durch. Eine Einsichtnahme in die sequestrierten Archive unterblieb. Der Untersuchungsgrundsatz und das Prinzip der Offenlegung von Unterlagen durch denjenigen der öffentliche Gelder beantragt, wird ausser Kraft gesetzt. Transparenz ? Wozu ?

Somit werden einmal mehr diejenigen belohnt, die Archive sperren und ihre Ansprüche von NS-Machenschaften ableiten. Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden ausgeblendet. Der historische Zusammenhang findet keine Berücksichtigung. Fiskalische Interessen haben den Vorrang.

Anmerkung

Für Geschichtswissenschaftler dürfte die im 24-seitigen Urteil widergegebene Argumentation der Richter einerseits und die des Landesamtes (die ich weitgehend teile) andererseits von Interesse sein. Denn gerade diese Kontroverse und die rechtliche Auseinandersetzung weisen auf meine Kernthese hin: Das Motiv einer extremen Unterstützung des Nationalsozialismus durch den (ehemaligen) Hochadel bestand in der Aushebelung des bürgerlichen Rechts (das BGB) bei Erbfolgeregelungen. Dieses Sonderrecht (in Gestalt eines Fideikommissauflösungsgesetzes) prämierte NS-loyale "Oberhäuper" der "Adelshäuser". Auf diese Weise wurden die "grossen Vermögenskörper" handhabbarer für den militärischen Einsatz (Forstgüter boten Holz mit dem Flugzeuge gebaut wurden; landwirtschaftliche Güter ernährten Soldaten) und die "Oberhäupter" waren gefügig.

Interessant ist, dass ausgerechnet das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald diesen Kampf ums Erbrecht unter nationalsozialistischer Flagge vorführt. Das Verwaltungsgericht Greifswald stellt genau die rechtlichen Auseinandersetzungen nach, die zwischen 1936-1945 stattfanden. Es schreibt die Argumentationen der nationalsozialistischen Richter ab, im Jahr 2011. Insofern ist es ein historisch interessantes Urteil. Das Landesamt und das Gericht stellen die Auseinandersetzungen nach, die zwischen den Prinzen stattgefunden hatten. Trotz historischer Erkenntnisse findet die rechtliche Auseinandersetzung statt, als sei das "Dritte Reich" unerforscht und unbekannt; weder die praktischen Konsequenzen noch die historische Einbettung werden berücksichtigt.

Damit Historiker die vom Landesamt und dem Gericht im luftleeren Raum skizzierten rechtlichen Ausführungen einordnen können, fasse ich die Argumentation wie folgt zusammen:

Argumentation des OLG Celle, VG Greifswald und OVG Lüneburg:

1911 und 1913 habe der regierende Fürst zu Schaumburg Lippe seinen gesamten Besitz (Alles) zum Hausgut deklariert. Er habe sich somit seines Privatbesitzes entledigt.

1923 habe er ein neues Hausgesetz erlassen. Danach stünde das Hausgut nunmehr dem Haus als solches zu.

Obwohl Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe persönlich in Grundbüchern in Mecklenburg, Argentinien, Österreich, Ungarn usw. eingetragen sei, habe am 18.9.1936 (Adolfs Todestag) das Amtsgericht Bückeburg bescheinigt, dass das Fürstliche Haus Eigentümer sei, Adolf sei vermögenslos verstorben.

Handle es sich beim Vermögen um gebundenes Vermögen fände das FidErG vom 6.7.1938 Anwendung. Danach stünde das gesamte Vermögen als Privatvermögen dem Prinzen Wolrad als neues Oberhaupt per 1939 zu.

Das hätten so gewollt:

Der Reichsminister der Justiz
Das Mecklenburgische Staatsministerium

Das habe das OLG Celle so bescheinigt und entsprechend in den Grundbuchämtern eintragen lassen

Sollte das Hausgesetz von 1923 nicht gelten, weil Adolf nach 1918 keine Gesetzgebungsbefugnis hatte (er hatte ja 1918 abgedankt), dann gälten eben die Hausgesetze von 1911 und 1913 weiter. Es war also keinesfalls Vermögen Adolfs.

Deshalb sei Adolf vermögenslos verstorben.

Dass Adolf das Palais Schaumburg in Bonn von Viktoria von Preussen 1917 erwarb spielt wohl keine Rolle.

Dass Adolf persönlich hinsichtlich der Güter in Mecklenburg belehnt wurde (also nicht die Güter vom Vater erbte) spielt keine Rolle.

Dass er das Gut Steyrling in Österreich in Wahrheit von einer Tante als Vermächtnis erhielt spielt keine Rolle.

Das ist in etwa die Essenz von 24 Seiten Urteil.

Bevor ich die Rechtsmeinung des Landesamtes widergebe noch folgende Hinweise:

Soll allen ernstes bis 1936 ein auf Maschinenpapier angeblich von Adolf geschriebenes unver¨offentlichtes "Hausgesetz" weltweit weitergelten ? Soll Adolf, der ja auch Oberhaupt war, seiner Testierfähigkeit bearaubt worden sein ? Soll er seit 1913 bis zu seinem Tod kein Testament errichten dürfen ? Wer kann ihm das verbieten ? Etwa derjenige der Adolfs Testament unter Verschluss hält ? Vielleicht das Land Niedersachsen (als Treuhänder von Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe) ?

Hier nun die Rechtsmeinung des Landesamtes in Schwerin. Vieles spricht dafür, dass diese Behörde vom BMF "zurückgepfiffen" worden ist:

Prinz Wolrad kann kein Eigentum an den Gütern erworben haben.
Aus den Einträgen in den Grundbüchern habe weder eine hausgesetzliche Bindung noch Eigentum des Fürstlichen Hauses ermittelt werden können. Ein Erwerb durch das Fürstliche Haus sei nicht festgestellt worden, eine lehnsherrliche Genehmigung sei nicht ersichtlich. Eine Bescheinigung des OLG Celle könne Miterben nicht binden. Eine Einigung der Miterben habe es nicht gegeben. Prinz Wolrad habe Eigentum nicht erworben. Auch nicht im Wege der Fideikommissauflösung, da die Güter im Zeitpunkt des Todes von Fürst Adolf nicht im Eigentum des Fürstlichen Hauses standen. Fürst Adolf habe die Güter weder 1923 noch später dem Haus übertragen. Die lehnsherrliche Anerkennung sei im Zusammenhang mit der entgeltlichen Ablösung des Obereigentums zwar erteilt worden, sie habe aber keinen konstitutiven Eigentumserwerb seitens Prinz Wolrad bewirkt, da eine Auseinandersetzung der Lehnserben nicht stattgefunden habe.

Vor Gericht hat sich die von mir auch vertretene Rechtsauffassung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen nicht durchgesetzt. Das VG Greifswald hat seitenlang die Rechtsauffassungen von Dr. Robert Figge (also des OLG Celle 2002) übernommen. Dass die in Frage kommenden Hausgesetze nicht veröffentlicht wurden, spielt keine Rolle. Dass die Hausgesetze aus Schaumburg-Lippe keine Gesetzeskraft in Mecklenburg oder Österreich entfalten konnten wird mit dem Argument abgetan, dass zu vermuten sei, dass die Hausgesetze dort anerkannt wurden. Das Haus- und Hofarchiv in Wien bestätigte, dass eine Anerkennung erforderlich war und nicht stattgefunden hatte.

Die für Historiker wichtigen Fragen müssen lauten:

Wieso mischt sich der Staat mit einer derartigen Vehemenz in einen privatrechtlichen Erbrechtsstreit ein ?

Wieso musste der NS Staat massgeschneiderte "wohlwollende" Vorschriften ("wohlwollende" Gesetzgebung ist ein Begriff aus der SS-Akte zum Gesetzgebungsverfahren in Sachen Fideikommissauflösung) für die ns-loyalen Oberhäupter anfertigen ?

Bitte Seite 302 der Vier Prinzen lesen. Dr. Heinz Ehaus Chef der Sicherheitspolizei, Himmler und Koehler sind an der "Fabrikation" der juristischen Regelwerke (auch Paragraf 86 DVO zum FidErlG) beteiligt.

http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100

Zu Figge, Koehler und Ehaus

http://vierprinzen.blogspot.com/2011/05/galerie-8.html

"Wieso wollte der Staat "auf Deufel komm´raus", dass Prinz Wolrad Alles bekommt ?

Das sind die Fragen, denen nachgegangen werden muss. Ohne massgeschneiderte Vorschiften der Nazis, insbesondere Paragraf 86 der DVO zur FidErlG hätte Prinz Wolrad sich nie das gesamte Vermögen "zueignen" können.

Der Wortlaut dieser Vorschrift

"Ist die Auflösung eines Hausvermögens oder eines Hausgutes in der Weise vorgenommen worden, dass das Vermögen dem Hause als einer juristischen Person verblieben oder übertragen worden ist, so gilt die Auflösung als noch nicht durchgeführt. Das Hausvermögen oder das Hausgut ist als solches bestehend zu behandeln. Das gilt auch dann, wenn das Haus seine Organisation inzwischen geändert hat. Die Vorschriften des Erlöschens der Fideikommisse sind sinngemäss anzuwenden".

Ich gebe zu, dass diese Zusammenhänge komplex sind. Aber es gibt keinen Weg dran vorbei. Nur wer sich die Mühe macht, diese Zusammenhänge zu verstehen, kann das Motiv der NS-Unterstützung durch die "Oberhäupter" erkennen. Der Lohn: sie müssen mit der Familie nicht teilen. Sie sind gegen das BGB geimpft. Nazis aus Überzeugung waren sie nicht. Sie waren nazis , weil es opportun war.

UPDATE 29.6.2011:
Kuriosum.
Soeben erhalte ich von der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Greifswald, die das von mir hier kommentierte Urteil abgesetzt hat, einen Schriftsatz des Rechtsanwaltes von Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe, in dem einer Übersendung des Urteils in anonymisierter Form an mich widersprochen wird. Sehr interessant. Ich darf das Urteil nicht lesen.

Ich darf:
weder die Archive einsehen
noch von der mündlichen Verhandlung erfahren
noch beigeladen werden
noch erfahren, wie entschieden worden ist
noch das Urteil lesen

Und öffentliche Gelder werden nun dem selbsternannten Fürsten zufliessen.

Faires Verfahren ?
Nicht fairer als ein Verfahren in Russland (um ein Besipiel zu nennen) oder in China. Geht es ums Geld ist jeder Partner gut genug, egal ob Menscherechte mit Füssen getreten werden oder nicht.

Ich denke, dass der Titel des Buches jetzt verständlich wird:

Vier Prinzen UND das parallele Unrechtssystem.

Dieser archivalia Beitrag wurde erstellt von
http://vierprinzen.blogspot.com/
(Ergänzungen und Urkunden zum gleichnamigen Buch)
KlausGraf meinte am 2011/06/22 23:49:
Klärungswürdig
Obwohl verschwörungstheoretischen Ansätzen und vielen Ihrer Positionen prinzipiell abhold, stimme ich zu, dass es zu viele Merkwürdigkeiten in dieser Causa gibt. Es kann doch nicht sein, dass man ehemaligen regierenden Häusern auch noch nach 1918 Rechtssetzungsbefugnis zuspricht und damit Miterben enteignet. 
vom hofe antwortete am 2011/06/23 00:03:
Die Frage ist
Wieso schrieb das OLG Celle AZ 7 U 159/02 in meiner Auskunftsklage 58 Seiten lang, dass nicht publizierte "Hausgesetze" aus 1911 und 1913 ad eternum weiterwirken, trotz Abdankung 1918 ? Weil er nur so konstruieren kann, dass Adolf vermögenslos war. Somit kann er die Miterben austricksen. Wieso konstruieren Gerichte seitenlang mit allerhöchster Akribie, dass das BGB nicht gilt ? Wieso dieser riesige Aufwand ? Weil der Staat nicht unparteiisch ist, sondern eigene Interessen schützt. Er müsste sonst zugeben, dass er der grösste Betrüger von allen ist. Wie kam er an das Palais Schaumburg ? Wie an das Steinhuder Meer ? Wie an den Fürstenhof in Bad Eilsen und und und. Staatliche Gerichte können meine These nicht stützen. weil damit der Staat, als Nutzniesser im "Dritten Reich" allergrösste Schwierigkeiten bekäme. Er hat schon genug Ärger mit der JCC. Und es mutet sehr sonderbar an, dass in einem Verfahren nach dem VermG, keine einziger Hinweis auf die NS Belastung auch nur angetippt wird, obwohl im Verwaltungsverfahren gerade dies Hauptthema war. Nichts. Das Urteil des VG Greifswald stammt aus einem Labor in dem eine heile Welt vorgeführt wird in der alles stimmt. Alles in Ordnung ist, was der Staat gedreht hat. Die Bescheinigung des Nazirichters des OLG Celle Dr. Robert Figge

hier:

http://vierprinzen.blogspot.com/2011/05/galerie-8.html

bekommt sogar einen Gütesiegel. Ironischerweise Paragraf 2365 des BGB (ja, des BGB). Obwohl die Bescheinigung gerade kein Erbschein ist, wird diese Vorschrift angewendet und vermutet, dass das was dieser Richter schrieb (Adolf sei vermögenslos gewesen) eben richtig sein musste. Und basta.

Sehr verschwörungstheoretisch.
Oder soll ich sagen, es ist sehr viel bequemer jemanden der Verschwörungstheorie zu bezichtigen, als mal nachzudenken ?

War nicht gegen Sie gerichtet, Herr Dr. Graf. Schon gar nicht hier, wo Sie doch gezeigt haben, dass Sie meine Ausführungen mit Interesse lesen. 
vom hofe antwortete am 2011/06/24 23:41:
In diesem Brief an Göring finden Sie meine These
http://goo.gl/yRv8l 
 

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