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"Es gibt mehrere Möglichkeiten, Herrschaftswissen zu sichern und Öffentlichkeit zu verhindern. Die eine ist, dieses Wissen bei Geheimdiensten zu lagern und einen Zugang gesetzlich zu verhindern oder zu erschweren. Doch das von mir erstrittene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen "BND-Akten zu Eichmann" hat einen Weg geöffnet, an dieses Material heranzukommen. Es bleibt noch der Weg der "Privatisierung" von staatlichem Wissen. So nehmen Politiker ihre dienstlichen Unterlagen nach dem Ausscheiden aus dem Amt mit nach Hause, und nach ihrem Tod landen sie bei privaten Stiftungen, die nach ihrem Gutdünken entscheiden, was sie an wen und unter welchen Bedingungen herausgeben. Hier gelten eben nicht das Bundesarchivgesetz und das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), hier herrschen private Interessen.

So befinden sich etwa die kompletten Unterlagen von Hans Globke nicht im Koblenzer oder Berliner Bundesarchiv, wo sie eigentlich hingehören, denn schliesslich war Globke nicht nur Kommentator der Nürnberger Rassengesetze, sondern auch Ministerialdirigent in Hitlers Reichsinnenministerium und später allmächtiger Staatssekretär von Konrad Adenauer im Bundeskanzleramt. Viele amtliche Schriftstücke nahm er mit, und nach seinem Tod schenkte seine Tochter dieses Material der Adenauer-Stiftung in St. Augustin. Die Tochter will weiter mitbestimmen, wer diese Papiere einsehen darf - im Gegensatz zu rechts gestrickten Historikern ich jedenfalls nicht. Ich wollte sie aber einsehen, um Globkes Rolle bei der Zahlung von 630 Millionen DM, vorbei am deutschen Parlament und am Finanzministerium, für ein "Entwicklungsprojekt in der Negev-Wüste" (das israelische Atomkraftwerk Dimona) zu erfassen. Erst nach massivem Drängen legte man mir einen Teil vor und hält den Rest weiterhin geheim.

Ich war auch an den Unterlagen von Hermann Josef Abs interessiert, einem der treusten Wirtschaftsführer Hitlers, der 1952 im Auftrag der Bundesregierung das sog. Wiedergutmachungsabkommen und, acht Jahre später, die 630-Millionen-Zahlung mit Israel verhandelte. Diese Unterlagen liegen beim Historischen Institut der Deutschen Bank, die mir kein einziges Blatt vorlegen wollte."


Quelle: Homepage Gaby Weber,

s. a. Klägerin und Journalistin Gaby Weber zu den Hintergründen auf telepolis am 26.6.11.
Wolf Thomas meinte am 2011/07/05 21:38:
3sat widmet sich der Klage v. Gaby Weber:
Fazit: " .... "Sie verhalten sich wie mittelalterliche Duodezfürsten", so Michael Hollmann, Direktor des Bundesarchivs. "Sie entscheiden nach ihrem Gutdünken, was das Volk sehen darf und was nicht. Wir leben in einer Demokratie und das Volk hat bestimmte Rechte, die ich gerne einklagen möchte." Noch immer entscheidet Helmut Schmidt persönlich, wer in die Handakten seiner Kanzlerschaft schauen darf. Er wird dieses Jahr 93 Jahre alt. Auch Helmut Kohl ist Hüter seiner eigenen Geschichte. Wenn das Gericht Gaby Weber Recht gibt, müssten die Ex-Politiker staatliche Akten rausrücken. Auch Josef Foschepoth kämpft weiter dafür, dass staatliche Akten, die älter sind als 30 Jahre, generell freigegeben werden, denn noch liegen sie auf dem Kasernengelände der Elitetruppe GSG 9 - schwer bewacht und uneinsehbar. ..."
Quelle: http://www.3sat.de/page/?source=%2Fkulturzeit%2Fthemen%2F155382%2Findex.html 
Wolf Thomas meinte am 2011/07/24 20:00:
3sat-Beitrag: Weber gg. Bundesarchiv:
 
 

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