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Gerlinde Hämmerle (Regierungspräsidentin a.D) spricht mit diesem Worten sicher sehr vielen Lesern dieses Weblogs aus der Seele, die die Berichterstattung über die ungeheuerlichen Pläne, die Handschriften der Badischen Landesbibliothek zu verscherbeln, verfolgt haben.

Die Badische Landesbibliothek hat aus dem Jahresrückblick des Info Verlags viele Zitate von kulturell interessierten Karlsruhern zusammengestellt, aus denen hervorgeht, wie sehr diese Causa die Menschen bewegt hat. Wiederholt wird es als ein positives Zeichen gewertet, wie sehr das bürgerschaftliche Engagement zur Abwendung des Ausverkaufs beigetragen hat.

http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/aktuellinfo.html

Ausserdem gibt es Hinweise auf zwei Aufsätze in den EUCOR-Bibliotheksinformationen.

http://www.ub.uni-freiburg.de/eucor/pdf/eucor-28.pdf

Direktor Ehrle gibt eine "Zwischenbilanz" und Albert Raffelt stellt Betrachtungen an.

Die Schlusspassage von Ehrle lautet:

Am 21. Oktober hat in der BLB ein sehr gut besuchter „Tag der offenen Tür“ stattgefunden, bei dem auch einige unserer Handschriften zu sehen waren. Innerhalb kürzester Zeit haben wir eine Sonderausstellung von 11 erlesenen Zimelien (u.a. Stundenbuch des Markgrafen Christoph I. von Baden, Tulpenbuch des Stadtgründers von Karlsruhe Karl-Wilhelm von Baden-Durlach, eine Handschrift der Reichenau, Evangelistare aus Speyer und St. Peter und weitere Handschriften aus diesem und anderen badischen Klöstern) zusammengestellt, die am 27. Oktober eröffnet wurde und die bis zu ihrem Ende am 25. November von fast 5000 Besuchern gesehen wurde, eine Zahl, von der man bei anderen rein bibliothekarischen Ausstellungen nur träumen kann. Das Interesse an unseren Handschriften ist riesengroß, und die Resonanz ist überwältigend.
Was kann man daraus lernen? Die Bibliotheken mit wertvollen Handschriftensammlungen sollten ihre Schätze unter Wahrung strengster Sicherheitsvorkehrungen und konservatorischer Erfordernisse öfter als bisher in ansprechenden Ausstellungen zeigen. Die gelegentliche Präsentation einzelner Stücke als Leihgaben in Ausstellungen, in denen sie als Ergänzung zu anderen Kunstobjekten gezeigt werden, reicht nicht aus, um die Unersetzlichkeit dieser Zeugnisse unseres Kulturerbes auch im Bewußtsein der Politiker zu verankern. Auch die wissenschaftliche Bedeutung der Handschriften, die von der Fachwelt natürlich erkannt wird, ist kein hinreichender Schutz.
Man kann sich heute nicht mehr darauf verlassen, dass es einen breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens dafür gibt, dass auch Kulturerbe, das selten oder nie in der Öffentlichkeit gezeigt wird, nicht veräußert werden darf. Man mag die dafür verantwortliche Verengung des Kulturbegriffs auf Eventkultur und auf die Kommerzialisierbarkeit von Kulturgütern bedauern oder verurteilen, aber man darf sie nicht bagatellisieren.
Maßnahmen, wie die Digitalisierung oder anderweitige Reproduzierung von Originalen durch Herstellung von Faksimiles, Postkarten oder Posters sowie die Publikation von Ausstellungskatalogen und leicht verständlichen Führern durch die Sammlungen, können dazu beitragen, die Handschriften in der Öffentlichkeit stärker bekannt zu machen. Diese Maßnahmen sollten aber nicht den Eindruck vermitteln, dass Reproduktionen die Originale ersetzen könnten, wie dies in manchen Kunstausstellungen der letzten Zeit schon suggeriert wird. An der Ausstellung von Originalen führt kein Weg vorbei. Es gilt aber, einen sachgerechten Ausgleich zu finden zwischen den legitimen konservatorischen Bedenken und dem Wunsch der Öffentlichkeit, die Zimelien im Original betrachten zu können.


Raffelt wiederholt in veränderter Form seinen Artikel aus EXPRESSUM http://archiv.twoday.net/stories/2720159/#2962826 und skizziert die Bedeutung der vor allem im 18. Jahrhundert zusammengetragenen bibliophilen Handschriftensammlung des Klosters St. Peter.
 

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