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http://blog.greenpeace.de/blog/2011/07/01/das-imperium-schlagt-zuruck-greenpeace-film-gesperrt/

Wenn man keine Argumente hat, bemüht man das Urheberrecht. Parodien sind urheberrechtlich zulässig und auch von der Kunstfreiheit des Art. 5 GG geschützt.

Update:
http://www.internet-law.de/2011/07/die-ruckkehr-der-jedi-ritter.html
Max (Gast) meinte am 2011/07/02 00:36:
Das Problem
Das Problem hierbei ist, dass Greenpeace mit urheberrechtlichem Material arbeitet. Natürlich besteht eine Kunstfreiheit, aber nicht mit Figuren, die unter einem Copyright, hier Lucasfilm, stehen. Für VW natürlich ein glücklich, für Greenpeace doof. Allerdings wäre das auch passiert, wenn Greenpeace mit Micky Maus ihre Parodie gemacht hätte, dann wäre es eben WD mit ihren Urheberrechten gewesen.

Trotz alledem, das Video war super :-) 
KlausGraf antwortete am 2011/07/02 00:39:
Erst informieren, dann schmieren
Selbstverständlich darf man nach deutschem Recht urheberrechtlich geschütztes Material parodistisch verwenden. 
jaymz1980 antwortete am 2011/07/02 01:37:
§24?
Man kann Herrn Graf durchaus zustimmen: http://i31www.ira.uka.de/docs/mm+ep/11_RECHT/node15.html

Allerdings steht da nichts von "Copyright"... ;-) 
Max (Gast) antwortete am 2011/07/02 23:12:
Darf man einfach Micky Maus zeichnen, weil man eine Parodie auf seine Liebesbeziehung zu Minnie aufzeigen möchte? Ich dachte immer, dass sowas nicht gestattet sei. 
Max (Gast) antwortete am 2011/07/02 23:35:
§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.

(http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__24.html)

Wie zu lesen ist, und im Video HÖRBAR wurde hier die original Star Wars Melodie verwendet, und somit zu Recht das Urheberrecht von Lucasfilm gebrochen. Wer kennt nicht den Imperial March? Es ist auch nicht gestattet ein Video zu produzieren und einfach mit einer beliebigen Melodie, an der man nicht die Rechte oder Erlaubnis des Urhebers hat, zu veröffentlichen. 
KlausGraf antwortete am 2011/07/03 14:01:
Bitte mal Art. 5 GG lesen (vom Duden ganz abgesehen)
Wenn man keine Ahnung hat: einfach mal Fresse halten.

Zum Thema:

http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=2&paid=24

http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Disney-Parodie

oder meine "Urheberrechtsfibel". 
 

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