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SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
Pressemitteilung vom 06.02.2007 (html, pdf)

Ute Vogt: „In unserem Antrag wird überzeugend dargelegt, dass wir zu Recht auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses pochen - unser wichtigstes parlamentarisches Minderheitenrecht“

In der Auseinandersetzung um die Zulässigkeit eines Untersuchungsausschusses zum badischen Kulturgüterstreit hat die SPD-Landtagsfraktion heute beim Staatsgerichtshof ihre Antragsschrift eingereicht. Die SPD will nach den Worten von Fraktionschefin Ute Vogt erreichen, dass die obersten Verfassungsrichter des Landes die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses für zulässig erklären und damit die CDU- und die FDP-Fraktion in die Schranken weisen. Für die SPD-Chefin ist der Gang vor den Staatsgerichtshof unausweichlich, da es über den aktuellen Anlass hinaus um die Wahrung grundlegender Rechte der parlamentarischen Minderheit gehe. (...)

Die Landtagsmehrheit hat die Einsetzung eines entsprechenden Untersuchungsausschusses in der Sitzung des Landtags am 14.12.2006 für unzulässig erklärt. Begründung: Der Untersuchungsausschuss greife in den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" bzw. in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen der Regierung ein. (...)

Vertreten wird die SPD-Landtagsfraktion in dem Organstreitverfahren durch Rechtsanwalt Professor Dr. Christian Kirchberg von der Karlsruher Anwaltskanzlei Deubner & Kirchberg. Der versierte Verfassungsrechtler leitet als Vorsitzender den Verfassungsrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer und wurde und wird von Bundestagspräsidenten unterschiedlicher politischer Couleur mit komplexen juristischen Verfahren u. a. zur staatlichen Parteienfinanzierung betraut.

Professor Kirchberg: „Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist nicht nur zulässig, sondern kann von der SPD auch beansprucht werden“ (...)

Für Professor Kirchberg kann es – im Unterschied zu Professor Kirchhof – keinen Zweifel geben, dass mit dem Kabinetts- bzw. Ministerratsbeschluss der baden-württembergischen Landesregierung vom 9.10.2006 die Meinungsbildung der Landesregierung und damit das Regierungshandeln sich in einer Weise konkretisiert und Gestalt angenommen hat, dass jedenfalls nunmehr eine auf die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen und Konsequenzen dieser Entscheidung bezogene parlamentarische Kontrolle nicht nur erlaubt, sondern auf Antrag einer qualifizierten Parlamentsminderheit auch geboten ist bzw. beansprucht werden kann.

Auf der Grundlage des "Krisengipfels" am 5.10.2006 habe die Landesregierung dann in aller Form wenige Tage später, nämlich am 9.10.2006, einen Kabinettsbeschluss gefasst, der ein vollkommen anderes Einigungs- und Finanzierungskonzept beinhaltete. Dieser Beschluss sei auch medial in aller Breite vermarktet und anschließend im Landtag von Baden-Württemberg sowohl von Ministerpräsident Oettinger als auch von Wissenschaftsminister Frankenberg und Justizminister Goll offensiv vertreten bzw. verteidigt worden.

Dazu seien dann die darauf Bezug nehmende Beschlussfassung der Landesstiftung Baden-Württemberg vom 17.10.2006 gekommen, für den Ankauf badischen Kulturguts 10 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen, der Spendenaufruf des Ministerpräsidenten vom 23.10.2006, die gleichzeitige Einrichtung eines Spendenkontos durch das Wissenschaftsministerium und schließlich die Ankündigung, zur Gewinnung weiterer Mittel eine Spendengala in Karlsruhe zu Beginn des Jahres 2007 veranstalten zu wollen.

Professor Kirchberg hält vor diesem Hintergrund Professor Kirchhof entgegen: „In einem solchen Fall kann von einem unbeachtlichen, insbesondere der parlamentarischen Kontrolle (noch) nicht zugänglichen Zwischenschritt laufenden Regierungshandelns nicht mehr gesprochen werden. Im Gegenteil: die durch die massive Kritik am Verkauf der badischen Handschriften ganz offensichtlich in die Defensive gedrängte Landesregierung hat eindeutig eine Kehrtwende vollzogen und dies im Rahmen einer formellen Beschlussfassung, die sie dann mit allem Nachdruck und aller Konsequenz in der Öffentlichkeit ‚verkauft’ hat.“

Damit sei der geradezu klassische Fall eines zumindest abschnittsweise abgeschlossenen Regierungshandelns gegeben, der nach der Rechtsprechung und Literatur (bereits) die parlamentarische Kontrolle auch und gerade vermittels eines Untersuchungsausschusses erlaubt oder, auf Antrag einer qualifizierten Parlamentsminderheit, sogar gebietet. (...)

Dem Untersuchungsausschuss stehe auch nicht entgegen, dass die ins Auge gefasste Vereinbarung mit dem Haus Baden erst noch mit diesem endgültig abgeschlossen werden muss, wendet sich Professor Kirchberg gegen die entsprechende gutachtliche Äußerung von Professor Kirchhof. Dies sei vielmehr ein, wenn auch wichtiger Aspekt des Vollzuges der Grundsatzentscheidung des Kabinetts vom 9.10.2006 (...)

Das Fazit von Professor Kirchberg:
„Die Bemühungen in der von der CDU-Landtagsfraktion in Auftrag gegebenen gutachtlichen Äußerung von Professor Kirchhof, die Bedeutung des Ministerratsbeschlusses vom 9.10.2006 für die parlamentarische Kontrolle zu relativieren bzw. zu bagatellisieren, können in keiner Weise überzeugen. Der Organstreit-Antrag der SPD-Landtagsfraktion zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist nach alledem begründet.“

Helmut Zorell
Pressesprecher
 

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