http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/02/13/s_38_urhg_scannen_der_originale~1733415
Steinhauer weist zurecht die Aussage der Bibliotheksfunktionärin Beger zurück, "selbstverständlich" dürfe nicht die Verlagsfassung der Retrodigitalisierung zugrundegelegt werden.
Zum Rechtsschutz von Schriftzeichen bietet erheblich mehr substantielle Hinweise als Steinhauer ein Wikipedia-Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz_von_Schriftzeichen
Einmal mehr erweist sich die Bibliotheksfunktionärin Beger, die zuletzt mitverantwortlich war für die inakzeptable Vereinbarung des DBV mit dem Börsenverein (siehe http://archiv.twoday.net/stories/3298735/ ) als trojanische Stute der Verwerterlobby. Es wäre wünschenswert, wenn Frau Beger nicht länger als Chefbibliotheksjuristin die Interessen der Benutzer verraten könnte.
Wissenschaftlich und bibliothekspolitisch verfehlt ist ihre sehr spät vorgelegte Dissertation, ein hastiges und fehlerhaftes Elaborat, wie ich zeigen konnte:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg22097.html
Diese Rezension wurde, wie nicht anders zu erwarten, in INETBIB teilweise empört aufgenommen.
Steinhauer weist zurecht die Aussage der Bibliotheksfunktionärin Beger zurück, "selbstverständlich" dürfe nicht die Verlagsfassung der Retrodigitalisierung zugrundegelegt werden.
Zum Rechtsschutz von Schriftzeichen bietet erheblich mehr substantielle Hinweise als Steinhauer ein Wikipedia-Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz_von_Schriftzeichen
Einmal mehr erweist sich die Bibliotheksfunktionärin Beger, die zuletzt mitverantwortlich war für die inakzeptable Vereinbarung des DBV mit dem Börsenverein (siehe http://archiv.twoday.net/stories/3298735/ ) als trojanische Stute der Verwerterlobby. Es wäre wünschenswert, wenn Frau Beger nicht länger als Chefbibliotheksjuristin die Interessen der Benutzer verraten könnte.
Wissenschaftlich und bibliothekspolitisch verfehlt ist ihre sehr spät vorgelegte Dissertation, ein hastiges und fehlerhaftes Elaborat, wie ich zeigen konnte:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg22097.html
Diese Rezension wurde, wie nicht anders zu erwarten, in INETBIB teilweise empört aufgenommen.
KlausGraf - am Mittwoch, 14. Februar 2007, 01:58 - Rubrik: Open Access
steffens80 meinte am 2007/02/14 08:41:
Fehlerhaftes Elaborat
Allein die Wortwahl erzeugt die Reaktion unabhängig welcher Meinung der Leser ist. Hastiges, fehlerhaftes Elaborat ist so oberflächlich wie haltlos. Man kann durchaus OA unterstützen, den Gegner jedoch unsachlich zu diskreditieren, diskreditiert die gute Sache selbst.Der Zeitpunkt der Dissertation ist für eine Bewertung vollkommen unerheblich. Eine sachliche statt Front-Kämpfer-Mit-dem- Kopf-durch-die-Wand-Mentalität erscheint jedenfalls in jeglicher Hinsicht hilfreicher. Die überspitzt ausgedrückt "Wir-sind-gegen-alles- Kommerzielle-Mentalität" hat siehe die Einigung mit den Verlegern offensichtlich wenig gebracht. Konfrontation löst das Problem offensichtlich nicht. Eine einseitige Blickverengung ohne sachlich-kritische Reflexion der Gegenargumente dient weder OA noch eine schnellen und vorallem brauchbaren Lösung.
In dem Sinne von OA und aus eigenen Erfahrungen mit Fr. DR. Beger: Danke, das es auch sachliche Stimmen gibt. Ihre wissenschaftliche Reputation als führende Person der DGI, Bibliotheksleiterin in Hamburg und Honorarprofessorin in Potsdam spricht für sich.
KlausGraf antwortete am 2007/02/14 11:38:
Hastig und fehlerhaft ist vollständig korrekt
Solange niemand die Kritikpunkte an der Dissertation konkret widerlegt, sehe ich diese Charakterisierung als zutreffend an.