René Martens hat mir freundlicherweise ein Exemplar des Journalist 4/2013 zusenden lassen, in dem er unter dem Titel "Üble Nachrede? Die FAZ geht gegen einen Blog-Eintrag vor. Die Formulierung Schavan-Freundin nagt angeblich an der journalistischen Unabhängigkeit der Zeitung" auf S. 64 über meine Abmahnung berichtet (unlesbar verkleinert). Martens hat - anders als ich oder die Öffentlichkeit - etwas von der FAZ zu meinem Fall gehört: Auf die Frage, warum die FAZ gegen Graf vorgehe, sagte Sprecher Andreas Tazl dem Journalist, der Verlage verlange eine Unterlassung, weil die Formulierung "Schavan-Freundin" an "unserer journalistischen Unabhängigkeit nagt". Es handle sich um eine "unwahre Tatsachenbehauptung, weil sie unterstelle, dass man nicht unabhängig über eine Politikerin berichte.
Das ist natürlich nicht weniger albern als die ganze Abmahnung. "Schavan-Freundin" wird im Kontext meines Blogbeitrags eindeutig geprägt von einem Moment des Dafürhaltens und Meinens, ist also eine WERTUNG und keine Tatsachenbehauptung.
Martens mutmaßt, dass sich die FAZ möglicherweise auf die Stolpe-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stützen wird, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt und schließt, dass es zu den Pointen des Falles gehöre, dass ich zwei Texte für die FAZ geschrieben habe: "Mehr Graf-Artikel werden in der FAZ wohl nicht erscheinen".
Zu meiner Abmahnung durch die FAZ hier:
http://archiv.twoday.net/stories/326525167/
http://archiv.twoday.net/stories/326207397/
http://archiv.twoday.net/stories/326202963/
http://archiv.twoday.net/stories/326204812/
Ob die taz wohl einen Pressesprecher Fazl hat?
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/404096603/
Das ist natürlich nicht weniger albern als die ganze Abmahnung. "Schavan-Freundin" wird im Kontext meines Blogbeitrags eindeutig geprägt von einem Moment des Dafürhaltens und Meinens, ist also eine WERTUNG und keine Tatsachenbehauptung.
Martens mutmaßt, dass sich die FAZ möglicherweise auf die Stolpe-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stützen wird, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt und schließt, dass es zu den Pointen des Falles gehöre, dass ich zwei Texte für die FAZ geschrieben habe: "Mehr Graf-Artikel werden in der FAZ wohl nicht erscheinen".
Zu meiner Abmahnung durch die FAZ hier:
http://archiv.twoday.net/stories/326525167/
http://archiv.twoday.net/stories/326207397/
http://archiv.twoday.net/stories/326202963/
http://archiv.twoday.net/stories/326204812/
Ob die taz wohl einen Pressesprecher Fazl hat?
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/404096603/
KlausGraf - am Samstag, 6. April 2013, 03:05 - Rubrik: Archivrecht
MS (Gast) meinte am 2013/04/06 12:45:
Auch wenn es juristisch sicherlich ok ist - ich halte es für schlechten Stil, erstmal sowas per Anwalt rauszuhauen und dann einen halben Monat sämtliche Kommunikation zu verweigern.