Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
Ende November 2010 stellte Attac ein vom bayerischen Landtag teilweise geheim gehaltenes Gutachten der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg auf seine Website, in dem Steuerpflichtige detailliert nachlesen konnten, wie man bei der Bayerischen Landesbank mit Geld umging und wie das Institut von Politikern beaufsichtigt wurde. Vier Monate später, am 14. April 2011, klingelten Polizisten an der Tür des Attac-Bundesbüros in Frankfurt und zeigten einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts München vor, der eine Beschlagnahme des überall im Internet offen zugänglichen Dokuments zum Inhalt hatte. Dagegen konnte sich Attac zwar nicht unmittelbar wehren, aber Beschwerde einlegen.

Diese Beschwerde hat das Landgericht München nun geprüft und kam dabei zu dem Ergebnis, dass die Durchsuchung weder erforderlich noch verhältnismäßig und deshalb rechtswidrig war. Darüber, ob durch die Veröffentlichung des Dokuments eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, traf das Landgericht keine Entscheidung, stellte aber klar, dass ein möglicher Verstoß in jedem Fall so niederschwellig sei, dass er für einen so schweren Grundrechtseingriff, wie eine Hausdurchsuchung ihn darstellt, nicht ausreicht.


Weiterlesen:
http://www.heise.de/tp/artikel/35/35172/1.html

Wortlaut des Beschlusses
http://www.attac.de/fileadmin/user_upload/bundesebene/Webredaktion/News/Urteil_Landgericht-Muenchen_110714.pdf

Siehe auch
http://www.attac.de/startseite/detailansicht/datum/2011/07/19/landgericht-muenchen-durchsuchung-des-attac-bueros-war-rechtswidrig/?no_cache=1&L=2&cHash=d1a111424d8d1499379fb8216ec0f0ea
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma