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Interview mit RA Thomas Fuchs von lexetius.com:

http://irights.info/zugang-zu-amtlichen-werken-ein-rechtsstaatliches-armutszeugnis/14138

Fuchs erwähnt, dass Bayern nun auch eine Urteilsdatenbank anbietet. Ich habe auf Anhieb keine Linksammlung gefunden, die so aktuell ist und das berücksichtigt.

Bayern-Urteile:
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?st=ent

Ich habe jedenfalls meinen Eintrag aktualisiert und hoffe, dass jemand Telemedicus darauf hinweist:

http://archiv.twoday.net/stories/566968/
Jens (Gast) meinte am 2013/04/25 20:19:
Interessenkonflikt?
Findet sich für die Aussage, dass der status quo ein "rechtsstaatliches Armutszeugnis" (gemeint ist: ein Armutszeugnis des Rechtsstaats) darstelle, wirklich kein neutralerer Gewährmann als Herr Fuchs, der von dem, was er hier fordert, vor allem selbst wirtschaftlich zu profitieren gedenkt (mit dejure bzw. lexetius)? 
KlausGraf antwortete am 2013/04/25 20:33:
Einfach mal Archivalia lesen bzw.Fresse halten
Wir haben hier wieder und wieder auf die Problematik (s. z.B. Suchfunktion juris gmbh) hingewiesen, ohne dass wir davon wirtschaftlich zu profitieren hofften. 
Jens (Gast) antwortete am 2013/04/27 20:22:
Selbstkontrolle?
Dann sollten Sie doch eigentlich auch imstande sein, sich zu dem Thema zu äußern, ohne gleich wieder komplett auszurasten. 
KlausGraf antwortete am 2013/04/27 20:37:
Wieso sollte ich irgendwelche Juristen belohnen
die via Jurablogs hier reinschneien und kurz mal Kritik absondern, ohne sich schlau zu machen, was hier schon geschrieben wurde? 
 

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