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Aus dem reichen Inhalt des Rundbriefs 26 der ev. Kirchenarchive

In der Arbeitsgruppe 3 [des treffens der norddeutschen Kirchenarchivare 2006] behandelte Dr. Brage Bei der Wieden, Niedersächsisches Landesarchiv Wolfenbüttel, den archivarischen Umgang mit Massenakten, deren Entstehung auf die Funktionen
des modernen Interventions- und Sozialstaats zurückzuführen ist. Für die Archive stellt sich verschärft das Problem ihrer Aufbewahrung/Kassation. Entsprechend den Empfehlungen des 1965 erstellten Döll-Gutachtens führte Niedersachsen 1984 das Stichprobenverfahren ein, gegen das 1993 Bedenken wegen mangelnder Repräsentativität erhoben wurden. So ist der Aktenbestand nicht abgeschlossen und damit fehlt die exakte Bezugsgröße, nach dem Zufallsprinzip wird nur jede 100. Akte aufbewahrt, und die Betriebslisten der steuerpflichtigen Betriebe ändern sich permanent. Außerdem fand ein Paradigmenwechsel in der Geschichtswissenschaft statt weg von Strukturen zum Individuum. Der erfolgte Übergang zum Prinzip der Überlieferung besonderer Fälle, impliziert jedoch Probleme mit der Bewertungskompetenz des Archivars, da solche Verfahren nicht standardisiert werden können. (Warnung: „dicke Akten" können durch Korrespondenz mit Querulanten/Kopien aufgebläht und dann nicht repräsentativ sein). Eine weitere Variante einer Samplebildung, die Klumpenstichprobe (Buchstabengruppe), ist hinsichtlich der Repräsentativität nicht unproblematisch, z.B. durch Unterrepräsentation von Ausländern in der Buchstabengruppe „H". Die Buchstabenauswahl ermöglicht keine Grundaussagen, dagegen die Dokumentation familiärer Zusammenhänge. Das Problem der Repräsentativität kann durch die Möglichkeiten der elektronischen Datenerarbeitung entschärft werden, indem über das Dokumentenmanagement Abgleiche/Korrelationen verschiedener Datenbanken möglich sind und/oder Ergänzungsdokumentationen angelegt werden. Die Erschließung von Massenakten sollte in jedem Fall flach sein, die Findbücher nur die notwendigsten Metadaten enthalten. Die in der Diskussion erwogene Bildung einer Kommission von Fachleuten, Historikern und Archivaren für die Bewertung und die Kassation von Akten lehnte der Referent wegen der oft interessengebundenen Argumentationen eines solchen Fachgremiums ebenso ab wie eine Bürgerbeteiligung. Bewertungen sollten allein dem Archivar vorbehalten bleiben. Es gibt also keine sicheren Verfahren, um repräsentative Samples zu bilden.


Siehe dazu auch:
http://archiv.twoday.net/stories/2699909/
Wolf Thomas meinte am 2007/04/05 07:16:
Eigentlich unkommentiert
Eigentlich sollte dieser Beitrag unkommentiert bleiben, denn kennt der Referent nicht die Stellungnahme des VdA zur Bewertung, die ausdrücklich die Beteiligung weiterer gesellschaftlicher relevanter Kreise an der archivischen Bewertung als Weg zur Optimierung der Bewertungsentscheidungen nennt.
Richtig bleibt: die/der Archivierende entscheidet.
Richtig ist wohl auch, dass die meisten Archive den Arbeitsaufwand scheuen. 
schwalm.potsdam antwortete am 2007/04/05 15:08:
Bewertung
Die meisten Archive haben schlicht und ergreifend nicht die Kapazitäten um diesen Aufwand zu stemmen. In Zeiten zunehmender Personalkürzungen ist eine Konzentration auf eine vorallem kosteneffiziente Umsetzung des Kerngeschäft, das Archivmarketing sowie der Ausbau der Dienstleistungsfunktion notwendig, angeführt vom, ebenfalls zu den Kernaufgaben zählenden Engagement zur Sicherung der Überlieferung insbesondere im digitalen Bereich.

Und Hohepriester hin oder her: Nicht nur entsprechend Archivgesetz liegt allein aus der Natur der Sache die letztendliche Entscheidung über die Archivierung bei den fachlich entsprechend ausgebildeten Personen, den ArchivarInnen, denn das ist ihre gesellschaftliche Aufgabe und ihr gesetzlicher Auftrag. Abstimmung mit anderen Kreisen ist dabei sicher vorteilhaft und zielführend, die schlussendliche Entscheidung, muss effizienterweise und ergebnisorientiert jedoch an einer Stelle erfolgen, die dafür sowohl Expertise als auch Auftrag hat - den Archiven. 
FeliNo meinte am 2007/04/05 22:52:
Ich habe den Beitrag lediglich so verstanden, dass der Archivar sich nicht 'rausreden sollte. Mehr nicht. 
 

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