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http://www1.spiegel.de/active/spquiz/fcgi/spquiz.fcgi?name=behoerdischquiz

Ich hatte 13 von 15 Punkten.
fhjschultzberlin meinte am 2007/04/23 12:39:
Summa cum laude !
Beamtenhut ab - welch eine intellektuelle Meisterleistung! Das verdient nochmals (aber geradeso) "summa cum laude"! Da wiehert der Schimmel und windet sich der Hengst im Büro! Und: Der ungeteilte Beifall der Claqueure auf den Galerien wird auch diesmal nicht ausbleiben! Was tut man - unterirdisch - nicht alles, um einen Volltreffer im Zentralnerv des sogenannten "gesunden Volksempfindens" zu landen! Nicht vergessen: Den Ball (oder war es das Niveau?) immer hübsch flach halten, damit das limitierte Koordinatensystem der "vier Buchstaben" des "gemeinen Volkes" ja nicht verfehlt wird! 
KlausGraf antwortete am 2007/04/23 17:07:
Niemand zwingt Sie ...
... hier etwas zu lesen. Ich würde es begrüßen, wenn Sie mir durch freiwilligen Rückzug es ersparen würden, offensichtlich deplazierte Äußerungen zu löschen. Es war ein unterhaltsamer Beitrag, nicht mehr und nicht weniger. 
Ladislaus antwortete am 2007/04/24 19:35:
Das Totschlagargument "Stammtisch" ist hier völlig fehl am Platz. Seit es Behörden gibt, jammert das Volk und jammern Sprachlehrer über deren verquaste Sprache. Allerlei Abhilfe wird immer wieder versucht, aber nachhaltig erfolgreich war noch keiner der Versuche. Wenn sich Physiker unter sich unverständlich unterhalten ist mir das genauso egal wie wenn Beamte untereinander im Jargon bleiben. Der Unterschied ist nur, dass Physiker mich nicht unter Strafandrohung dazu verpflichten können, ihre Textergüsse zu lesen und zu befolgen. Gesetze, Verordnungen und vor allem Bescheide sind nach wie vor großteils unverständlich und lassen oft das Gegenteil von dem vermuten, was eigentlich drinsteht. Ich habe mal einen BGB-Schein an einer dt. juristischen Fakultät erlangt, bin aber selbst in vielen Fällen ratlos. Wie ein ungelernter Hartz-IV-Empfänger sich in der immer neue Ungetüme erzeugenden Behördensprache zurechtfinden soll, daran mag ich gar nicht denken.

PS: Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig (Zitat: BGB, siebenfache Verneinung übrigens). Auf deutsch: wer einen Artikel unter der Rubrik "Unterhaltung" liest, braucht sich nicht künstlich über den Inhalt aufregen, denn es könnte auch Ironie dahinterstecken. 
fhjschultzberlin antwortete am 2007/04/25 17:14:
...und wenn auch noch etwas "in Verstoß gerät"
- zumindest in Österreich -, dann können gleich wichtige Akten - so lehrt uns "Behördisch"-Quiz, Teil 3, Frage 2 - 'verschlampt' worden sein! Das mag für Betroffene allerdings wenig unterhaltsam sein. An gänzlich ironiefreier Ernstlichkeit dürfte es ihnen fortan nicht mangeln. Ihre Aufregung dürfte alles andere als künstlich und gespielt sein. Und nähme sich der 'Stammtisch' ihres Jammers an, dann würde sich jener wohl wünschen, man möge den verantwortlichen Beamten ebenfalls 'verstoßen' - aus seinem Amte! 
Ladislaus antwortete am 2007/04/25 19:00:
In den Bibliotheken heißt es "im Geschäftsgang", wenn man keine Ahnung hat, wo das bestellte Buch herumlungern könnte. Die SBB hat dazu noch die wohlfeile "Signatur 00". Insgesamt konnten mir so kürzlich nur 2 von 8 bestellten (und im OPAC vorhandenen) Büchern ausgehändigt werden... ;-) 
 

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