http://www.bibliothek.tu-chemnitz.de/lehnert_bibliothek/nutzung.html
Für Recherche und Studium der in Kalliope aufgenommenen Einträge des Teilnachlasses Lehnert muss sich der Interessent an die Universitätsbibliothek Chemnitz (UBC) wenden. Eine Voranmeldung unter service@bibliothek-tu-chemnitz.de oder Tel. 0371/531-13183 ist erforderlich.
Der Zugang zu den Materialien ist ausschließlich in den Räumen der CampusBibliothek I der UBC, Mo – Fr zwischen 9.00 und 19.00 Uhr, Sa zwischen 10.00 und 13.00 Uhr möglich.
Der Interessent muss sich als Bibliotheksbenutzer anmelden. Er erhält eine aktenkundige Personenrechtsbelehrung zum Umgang mit den Daten und das benötigte Tagespasswort für den Rechercheeinstieg.
Rechtsbelehrung zum Ausdrucken
Diese Niederschrift ist 2fach auszufüllen - ein Exemplar der Niederschrift erhält der Nutzer und ein Exemplar verbleibt in der Bibliothek.
Text der Rechtsbelehrung (Auszug aus dem Strafgesetzbuch)
Auszug aus der Rechtsbelehrung:
Ich wurde heute auf die gewissenhafte Erfüllung meiner Obliegenheiten verpflichtet
und insbesondere darauf hingewiesen, dass das Gelesene nicht weiter gegeben
oder unanonymisiert publiziert werden darf. Ebenso ist es mir untersagt, mit
Personen, deren Namen in den unanonymisierten Unterlagen genannt sind, Kontakt
aufzunehmen. Mir wurde der Inhalt der folgenden Strafvorschriften des
Strafgesetzbuches bekannt gegeben:
§ 133 Abs. 3 - Verwahrungsbruch,
§ 201 Abs. 3 - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.
§ 203 Abs. 2, 4, 5 - Verletzung von Privatgeheimnissen,
§ 204 - Verwertung fremder Geheimnisse,
§§ 331, 332, 335, 336 - Vorteilsannahme und Bestechlichkeit,
§ 353 b - Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer
besonderen Geheimhaltungspflicht,
§ 97b Abs. 2
i.V.m.
(§§ 94 bis 97, 101) - Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses,
§ 357 - Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat,
§ 358 - Nebenfolgen.
Auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung bin ich hingewiesen worden.
Eine Ausfertigung dieser Niederschrift und einen Abdruck der oben genannten
Vorschriften habe ich erhalten.
Der vorstehende Text ist mir vorgelesen *) - von mir durchgesehen *) - und von mir
genehmigt worden.
Passwort erhalten; Weitergabe nicht erlaubt.
Ein Ausdrucken der Images ist nicht gestattet.
Es geht wohlgemerkt um einen Wissenschaftlernachlass, nicht um Staatsgeheimnisse des BND.
Für Recherche und Studium der in Kalliope aufgenommenen Einträge des Teilnachlasses Lehnert muss sich der Interessent an die Universitätsbibliothek Chemnitz (UBC) wenden. Eine Voranmeldung unter service@bibliothek-tu-chemnitz.de oder Tel. 0371/531-13183 ist erforderlich.
Der Zugang zu den Materialien ist ausschließlich in den Räumen der CampusBibliothek I der UBC, Mo – Fr zwischen 9.00 und 19.00 Uhr, Sa zwischen 10.00 und 13.00 Uhr möglich.
Der Interessent muss sich als Bibliotheksbenutzer anmelden. Er erhält eine aktenkundige Personenrechtsbelehrung zum Umgang mit den Daten und das benötigte Tagespasswort für den Rechercheeinstieg.
Rechtsbelehrung zum Ausdrucken
Diese Niederschrift ist 2fach auszufüllen - ein Exemplar der Niederschrift erhält der Nutzer und ein Exemplar verbleibt in der Bibliothek.
Text der Rechtsbelehrung (Auszug aus dem Strafgesetzbuch)
Auszug aus der Rechtsbelehrung:
Ich wurde heute auf die gewissenhafte Erfüllung meiner Obliegenheiten verpflichtet
und insbesondere darauf hingewiesen, dass das Gelesene nicht weiter gegeben
oder unanonymisiert publiziert werden darf. Ebenso ist es mir untersagt, mit
Personen, deren Namen in den unanonymisierten Unterlagen genannt sind, Kontakt
aufzunehmen. Mir wurde der Inhalt der folgenden Strafvorschriften des
Strafgesetzbuches bekannt gegeben:
§ 133 Abs. 3 - Verwahrungsbruch,
§ 201 Abs. 3 - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.
§ 203 Abs. 2, 4, 5 - Verletzung von Privatgeheimnissen,
§ 204 - Verwertung fremder Geheimnisse,
§§ 331, 332, 335, 336 - Vorteilsannahme und Bestechlichkeit,
§ 353 b - Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer
besonderen Geheimhaltungspflicht,
§ 97b Abs. 2
i.V.m.
(§§ 94 bis 97, 101) - Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses,
§ 357 - Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat,
§ 358 - Nebenfolgen.
Auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung bin ich hingewiesen worden.
Eine Ausfertigung dieser Niederschrift und einen Abdruck der oben genannten
Vorschriften habe ich erhalten.
Der vorstehende Text ist mir vorgelesen *) - von mir durchgesehen *) - und von mir
genehmigt worden.
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Es geht wohlgemerkt um einen Wissenschaftlernachlass, nicht um Staatsgeheimnisse des BND.
KlausGraf - am Samstag, 3. September 2011, 04:16 - Rubrik: Datenschutz