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" .... Gemeinsame Arbeitssitzung: Informationsgesellschaft und Archivgesetze
Leitung: Dr. Bernhard Post (Weimar)
Berichterstattung: Dr. Eberhard Fritz (Altshausen)

Dr. Fred J.W. van Kan (Arnheim/Niederlande): Seid mutig - Archive dienen der Information und nicht der Geheimhaltung!
Dr. Udo Schäfer (Hamburg): Quod non est in actis, non est in mundo. Zur Funktion öffentlicher Archive im demokratischen Rechtsstaat
Dr. Bartholomäus Manegold (Berlin): Archivrecht? Archivrecht! Zu den verfassungsrechlichen Rahmenbedingungen öffentlicher Archive in Deutschland ...."

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"Herr Fred" van Kan verglich die niederländische und deutsche Archivgesetzlage unter Berücksichtgung von Benutzungsversagung. Hauptaufgabe der Archive ist seines Erachtens die Herstellung der Öffentlichkeit nach Maßgabe des Artikels 6 des archivarischen Ehrenkodex.

Uwe Schäfer widmete sich der Aktenmäßigkeit der Verwaltung als Basis für eine rationale Verwaltungsführung. Dessen historische Basis, der Kanon 38 des 4. Laterankonzils (1215), schrieb die Nierschrift von Prozesshandlungen vor kirchlichen Gerichten vor, um die "Rechtmäßigkeit" der Verhandlungen zu dokumentieren. Von dort aus schlug Schäfer in Brücke zu den einschlägigen Entscheidungen bundesrepublikanischer Gerichte: Bundesverfassungsgericht 6.6.1983, Bundesverwaltungsgericht 16.3.1988, 1996 Oberverwaltungsgericht Lüneburg und schließlich 2000 Oberverwaltungsgericht Greifswald, dem eine Umkehr der Beweislast entnommen werden kann, wenn die Verwaltung dem Gebot der Schriftlichkeit nicht nachkommt.
Die zunehmende Digitalisierung des Verwaltungshandels erfodert nach Schäfer ein stärkeres Engagement der Archive bei der Beratung der Behörden zur Stabilisierung der digitalen Unterlagen. Rechtstaats- und Demokratieprinzip gilt es durch Sicherung der digitalen Unterlagen zu wahren. Schäfer postuliert die Erweiterung der Archivgesetz zu Querschnittsgesetzen, die den Archiven die Zuständigkeit für die Schriftgutverwaltung zuschreibt.

Zum Manegold-Vortrag warte ich auf den Tagungsband - s. Titel - vielleicht wird es geschrieben besser.

Nachtrag, 23.9.2011:
Bericht der "flying reporters"
KlausGraf meinte am 2011/09/22 19:54:
Twittert jemand mit?
Gern wüsste ich mehr über Manegolds Vortrag. 
Wolf Thomas antwortete am 2011/09/22 20:39:
Notizen zum Manegold-Vortrag:
1) "Archive sind alternativlos im demokratischen Rechtsstaat"
2) Aufgrund der deutschen Rechtstradition gilt "Archivierung lediglich als Löschungssurrogat"
3) Dtld: "Archivgesetze sind Kinder des Datenschutzes"
4) Dies steht im Widerspruch zu Art. 5 (3) GG
5) "Blick über den Tellerrand" zeigt andere Traditionen
- 1794 Frankreich: archivisches Grundrecht
- 1838 Großbritannien Einrichtung des Public Record Offive
- 1934 USA: National Archives als "public indepedant agency" (Roosevelt)
- Einsichtnahme in Archivgut erfährt Beschränkung nur bei konkurrierenden Freiheitsrechten
6) in Dtld ist das Bundesarchiv immer noch nicht eine unabhängige, organrechtsfähige Einrichtungen
-es unterliegt damit der Fachaufsicht
7) Föderale Ordnung führt zu Divergenzen bei Sperrfristen und bei Begründungen der Benutzungsversagung 
 

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