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Kein Museum hat bislang in unserer Besprechungsreihe (Liste der Beiträge: http://archiv.twoday.net/stories/4069419/ ) durch OA-Aktivitäten geglänzt. Dies bestätigt sich auch für eines der führenden archäologischen Museen unseres landes, das RGZM in Mainz.

Kommt OA auf der Website vor?

Nein!

Gibt es Publikationen (Zeitschriften, Zeitschriftenartikel, Monographien) als Volltext?

Nein!

Beim Bildarchiv herrscht das übliche wissenschaftsfeindliche Bildrechte-Regime:
http://web.rgzm.de/13.0.html

Es gibt keine Digitalisierungsaktivitäten hinsichtlich archäologischer Literatur.

Zu nennen sind die archäologischen Datenbanken:
http://web.rgzm.de/14.0.html

Diese werden aber als urheberrechtlich geschützt bezeichnet, eine wissenschaftliche Nachnutzung der Daten oder gar Bilder gemäß OA ist daher nicht möglich.

Fazit: Auch wenn einige archäologische Datenbanken durch das RGZM zugänglich gemacht werden, sind OA-Aktivitäten nicht zu registrieren.
 

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