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Fulda. Die Staatsanwaltschaft Köln teilte dem VdA mit Schreiben vom 18. Juni 2013 mit, dass die Vorermittlungen gegen den ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz eingestellt wurden.
Der VdA hatte am 29. Juni 2012 bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige wegen Verwahrungsbruch (§ 133 StGB) erstattet. Laut Staatsanwaltschaft Köln wurde nun das Verfahren eingestellt, da „ein die Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen berechtigender Anfangsverdacht eines strafrechtlich relevanten Handelns des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz […] oder Dritter nicht gegeben ist.“

Der VdA prüft derzeit, gegen den Verzicht auf ein Strafverfahren Beschwerde einzureichen. Siehe auch aktuellen Beitrag des WDR
„Vernichtung von NSU-Akten bleibt ohne Folgen“.

http://www.vda.archiv.net/aktuelles/meldung/234.html

Leider wurde mir die Begründung der Staatsanwaltschaft nicht zugänglich gemacht:
http://archiv.twoday.net/stories/434211667/#434212021
anonym (Gast) meinte am 2013/06/26 22:13:
Begründung s. http://archiv.twoday.net/stories/434211667/#434212264 
Wolf Thomas meinte am 2013/06/26 22:17:
Medienecho zur Einstellung:
1) http://www1.wdr.de/themen/archiv/sp_amrechtenrand/terrorvonrechts/aktenvernichtung100.html
2) http://www.ksta.de/koeln/verfahren-eingestellt-vernichtung-der-nsu-akten-bleibt-folgenlos,15187530,23521404.html 
Wolf Thomas (Gast) antwortete am 2013/06/27 12:49:
Blograuschen zur Einstellung:
http://brdakut.wordpress.com/tag/aktenvernichtung/ 
 

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