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Josef Heinzelmann, Zur Reform des Personenstandsgesetzes, in: Archiv für Familiengeschichtsforschung 11 (2007), S. 164-169

H. stellt die künftig erleichterten Einsichtsmöglichkeiten für Genealogen dar und fordert, dass die Länder archivrechtliche Regelungen hinsichtlich der nach Fristablauf den zuständigen öffentlichen Archiven anzubietenden Heiraten-, Geburten- und Sterbebücher treffen sollen. Er plädiert für zentrale Personenstandsarchive und macht aufgrund einer Umfrage ein erschreckendes Desinteresse der regionalen genealogischen Vereine hinsichtlich dieser Thematik aus.

Verkündung des Personenstandsgesetzes vom 19. Februar 2007: GBl. I S. 122
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s0122.pdf
 

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