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http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/25/Digistrategie_labw2007web.pdf

4. „Open Access“ und wirtschaftliche Verwertung von digitalisiertem Archivgut
Grundsätzlich ist das Landesarchiv Baden-Württemberg bestrebt, Online-Findmittel und digitalisiertes Archivgut im Internet im Sinne der „Open-Access“-Strategie für eine unentgeltliche Nutzung bereitzustellen. Es erfüllt damit seinen gesetzlich verankerten politischen Auftrag, Quellen für die Forschung und Wissenschaft, die Heimatpflege und Bildungszwecke zugänglich zu machen, aber auch der landesweiten Identitätsstiftung zu dienen.
Angesichts der begrenzten Ressourcen für die Digitalisierung von Archivgut und die dafür notwendige Infrastruktur sind aber auch Maßnahmen zur Co-Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen durch so genannte Mehrwertdienste zu berücksichtigen, d.h. Leistungen, die über die Bereitstellung von Informationen zu den Beständen und digitaler Bestände hinausgehen. Zu solchen Mehrwertdiensten gehört z.B. die Bereitstellung von digitalen Reproduktionen auf Datenträgern oder die Online-Reproduktionenlieferung im Rahmen eines „Online-Shops“. Hier können im Einklang mit den Rahmenbedingungen, die das Haushaltsrecht setzt, Einnahmen erzielt werden, die zumindest eine Kostendeckung der Mehrwertdienste und bei eventuellen Überschüssen auch weitere Digitalisierungsmaßnahmen oder die Weiterentwicklung bzw. Aufrechterhaltung bestehender Maßnahmen und Investitionen ermöglichen. Durch die Bereitstellung von Digitalisaten für die Nutzung werden, wie die bisherigen Erfahrungen beim Vertrieb von Reproduktionen (Fotokopien, Fotografien, etc.) zeigen, Einnahmen nur in bescheidenem Umfang zu erzielen sein.
Soweit Digitalisate in Form von kommerziellen Distributionswegen (z.B. über Bildagenturen) zusätzlich einer kommerziellen Verwertung zugeführt werden, dient diese vorrangig dazu, die Präsenz des Landesarchivs in der Öffentlichkeit zu erhöhen und für das archivalische Erbe zu werben.


Klar ist nicht, was OA hier meint: ob kostenfrei oder beschränkungsfrei. Die Definitionen von OA (BBB) sind eindeutig: Ohne re-use kein OA.
 

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