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Aufruf vom 29.11.2007 an alle publizierenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungszentrum Karlsruhe. Auch das FZK propagiert die für die Wissenschaftler einfachere Variante: "Sie können bis zum 31.12.2007 Ihre Nutzungsrechte auf Dritte, z.B. das Forschungszentrum Karlsruhe, übertragen. Sie selbst bewahren damit dauerhaft ihr Recht, auch ältere Werke online zu stellen. Zusätzlich können das Forschungszentrum Karlsruhe sowie weiterhin der Verlag ihre Werke online publizieren, was im Sinne der weiten Verbreitung der Forschungsergebnosse sinnvoll ist. Verhindert wird jedoch, dass NUR der Verlag online publizieren darf - und der Online-Zugriff zukünftig höchstwahrscheinlich nur gegen Bezahlung möglich ist."

Nützlich auch die FAQs, die Fragen beantworten wie:
Ich bin nicht mehr beim FZK angestellt. Soll ich ... trotzdem die Rechte übertragen?
Ich war vor 1995 ... in einer anderen Institution beschäftigt. Soll ich dem FZK die Rechte übertragen?
Gilt das Urheberrechtsgesetz auch, wenn ich in Publikationen von ausländischen Verlagen veröffentlicht habe?
Kann ich nach der Übertragung der Rechte weiterhin PDFs meiner Publikationen von 1966-1995 auf meiner homepage einstellen?
und vor allem ...
Muß ich auch als Co-Autor die Initiative ergreifen oder genügt es, wenn der Hauptautor die Rechte überträgt? Antwort: Der Hauptautor muss aktiv werden. Der Autor muss von seinen Co-Autoren die Zustimmung einholen, wenn er Rechte überträgt bzw. abtritt.

Da wäre meine Anschlussfrage: Kann die begünstigte Institution davon ausgehen, dass der Hauptautor die Zustimmung der Co-Autoren eingeholt hat?

-- Das FZK gehört zur Helmholtz-Gemeinschaft, die jüngst eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hatte, vgl. "Musterbrief der Helmholtz-Gemeinschaft", http://archiv.twoday.net/stories/4477351/

Zum Thema siehe:
http://archiv.twoday.net/stories/4474892/
 

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