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Seit dem 1.8. enthält das Urheberrechtsgesetz die neuen Paragraphen § 87f, 87g und 87h UrhG, in denen - trotz aller Kritik - das Schutzrecht der Presseverleger normiert wurde.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html

Da man das Leistungsschutzrecht (LSR) auch als Lex Google angesehen hat, ist es bemerkenswert, dass sich Google News bei den wichtigsten Befürwortern des LSR durch ein Opt-In die weitere kostenlose Berücksichtigung ihrer Publikationen sichern konnte.

Martin Weigert nennt das LSR das "peinlichste netzpolitische Unterfangen Deutschlands":

http://netzwertig.com/2013/08/07/leistungsschutzrecht-das-peinlichste-netzpolitische-unterfangen-deutschlands/

Zum Thema auf hypotheses.org
http://kristinoswald.hypotheses.org/1041

Verunsichert wurden vor allem kleinere Anbieter, die teilweise hysterische Reaktionen zeigten wie Tobias Berg, der seinen NFH erneut einstellte:

http://www.nfhdata.de/

Auch die lange vor dem Inkraftreten von Anatol Stefanowitsch geäußerten Bedenken, das LSR könne die Wissenschaft einschränken, halte ich für abwegig:

http://www.stifterverband.info/meinung_und_debatte/2012/stefanowitsch_leistungsschutzrecht/index.html

Wer konsequent wie die hypotheses-Blogs oder Archivalia auf Werbefinanzierung u.ä. verzichtet, hat vom LSR nichts zu befürchten.

Zum Thema hier:

http://archiv.twoday.net/search?q=leistungsschutzrecht

Erbloggtes (Gast) meinte am 2013/08/08 00:23:
Konsequenter Verzicht auf Werbefinanzierung
Hm, gar nicht so einfach, konsequent auf Werbefinanzierung zu verzichten. Ich weiß nicht, wie das auf dem Blogportal twoday.net ist, aber auf wordpress.com schalte ich natürlich keine Werbung. Aber wie mir Nutzer berichteten, zeigt wordpress.com ihnen zuweilen Werbung unter meinen Artikeln. Davon weiß ich gar nichts, denn dafür muss man unangemeldet die Seite besuchen.

Müsste ich also selbst das Blog hosten, um konsequent auf Werbefinanzierung verzichten zu können? Das wäre dann jedenfalls aus meiner Sicht kein kostenfreies Bloggen mehr.

Ich erwarte eigentlich nicht, dass nun eine Abmahnwelle startet. Aber das subjektive Sicherheitsempfinden im Rechtssystem wurde durch das LSR sicher nicht gestärkt. Daher habe ich ein System entwickelt, mit dem ich glaube, auf Verlinkungen zu Presseverlagen, die sich nicht ausdrücklich vom LSR distanziert haben, gänzlich verzichten zu können. 
 

twoday.net AGB

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