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Von den baden-württembergischen Universitätsbibliotheken
informieren laut Homepage ueber die Möglichkeit der
Nutzungsrechteübertragung:

Freiburg
Heidelberg
Karlsruhe
Konstanz
Stuttgart
Ulm

KEINE Informationen sind auffindbar bei den
Universitätsbibliotheken:

Hohenheim [siehe aber Kommentar]
Mannheim
Tübingen [siehe aber Kommentar]

Hohenheim sollte an sich allen Grund haben, Open Access zu
fördern, denn: "Der Etat der UB Hohenheim reicht in 2007
nicht aus, um die bisher abonnierten/lizenzierten
Zeitschriften und Datenbanken auch für das Jahr 2008 weiter
bezahlen zu können."

Anders in Rheinland-Pfalz:

Es gelang es mir nicht, auf der Website der
RP-UBs einen entsprechenden Hinweis zu entdecken:

Kaiserslautern
Koblenz/Landau (beide Standorte)
Mainz [UB informierte, siehe Kommentar]
DHV Speyer (kein Schriftenserver!)
Trier [Unileitung informierte, siehe Kommentar]

Von den UBs in Schleswig-Holstein informiert nur Kiel (Flensburg und Lübeck haben aber auch kaum Beiträge in ihren Schriftenservern).

Aus Hannover schrieb man mir: "Zumindest für Hannover kann ich Ihnen mitteilen, dass die Mitarbeiter aller Hochschulen flächendeckend und umfassend per Email und über verschiedenen Hochschulgremien auch mündlich informiert wurden. Die schnellste (positive) Reaktion auf die Info-Email hier an der FH Hannover kam übrigens in unter einer Minute nach Versand."

Liste der Infoseiten:
http://archiv.twoday.net/stories/4474892/

AKTUELL: Mein Beitrag in H-SOZ-U-KULT
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=956
KlausGraf meinte am 2007/12/14 17:18:
Unileitung Trier informierte
Herr Weichselgartner teilte mir mit:

Mitteilung des Präsidenten an alle wissenschaftlich arbeitenden
Mitglieder der Universität Trier


Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Beginn des Jahres 2008 tritt ein neues Urheberrecht in Kraft, unter
anderem mit Änderungen der Nutzungsrechte für ältere wissenschaftliche
Publikationen (Erscheinungsjahr 1966-1995). Damit Ihr Nutzungsrecht
zur Online-Publikation älterer Werke nicht automatisch an die Verlage
fällt und damit dauerhaft verloren ist (falls Sie nicht noch extra bei
jedem einzelnen Verlag widersprechen), bitte ich Sie um die
Übertragung eines einfachen Nutzungsrechts für die Online-Publikation
ihrer zwischen 1966 und 1995 veröffentlichten Werke an die
Universitätsbibliothek.


Hintergrund:

Nach der bisherigen Rechtslage sind Sie im Besitz der
Digitalisierungsrechte aller Ihrer vor 1995 erschienenen Werke, auch
wenn Sie damals Ihrem Verlag sämtliche Nutzungsrechte übertragen
haben. Mit der Neufassung des Urheberrechtsgesetzes, die am 1.1.2008
in Kraft tritt, wird sich das ändern (§ 137 l Abs. 1 UrhG). In Fällen,
in denen ursprünglich alle wesentlichen Nutzungsrechte ausschließlich
sowie räumlich und zeitlich unbegrenzt eingeräumt wurden (und das ist
der Regelfall!), gehen dann von Gesetzes wegen auch alle
Nutzungsrechte für Online-Publikationen auf den Verlag über, wenn Sie
nicht bis spätestens zum Ende 2008 bei jedem Verlag widersprechen. Der
Verlag hat dann höchstwahrscheinlich sogar die alleinigen, also
exklusiven Nutzungsrechte und kann die digitalisierten Publikationen
kostenpflichtig im Internet anbieten.
Alternativ und für Sie wesentlich einfacher kann dieser gesetzliche
Rechtsübergang auf die Verlage verhindert werden, indem diese
Nutzungsrechte auf Dritte, z.B. die Universitätsbibliothek, übertragen
werden, bevor das neue Urheberrecht in Kraft tritt, also bis
spätestens zum 31.12.2007. Dafür reicht die Einräumung eines
einfachen, dh. nicht ausschließlichen Nutzungsrechts für die digitale
Verwertung an Ihren vor 1995 erschienenen Publikationen aus. Sie
selbst und die Universitätsbibliothek haben damit dauerhaft das Recht
und die Möglichkeit, auch ihre älteren Werke online im Volltext zu
publizieren. Natürlich besteht auch für den Verlag dann die
Möglichkeit, das Werk online zu publizieren, was im Sinne der
Weiterverbreitung Ihrer Forschungsergebnisse nur begrüßenswert ist.
Verhindert wird mit Ihrer Rechteeinräumung an die
Universitätsbibliothek jedoch, dass NUR der Verlag online publizieren
darf (und der Online-Zugriff zukünftig höchstwahrscheinlich nur gegen
Bezahlung möglich ist).


Bitte senden Sie die folgende Mitteilung formlos an:
[1]bibliothek@uni-trier.de

"Hiermit übertrage ich [Ihre Institution] ein einfaches Nutzungsrecht
aller meiner in der Zeit vom 1.1.1966 bis 31.12.1994 erschienenen
Fachpublikationen zur Nutzung auf dem Publikationsserver [Ihre
Institution]."

Eine auch für Nicht-Juristen gut verständliche, bewertende
Zusammenfassung zum neuen UrhG finden Sie unter:

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=938

Open Access in der Helmholtz-Gemeinschaft: [2]http://oa.helmholtz.de


Die aktuelle, deutschsprachige Informationsquelle zu Open Access:
[3]http://open-access.net/


Mit freundlichen Grüßen



Prof. Dr. Peter Schwenkmezger

Präsident der Universität Trier 
Brigitte Pfeil meinte am 2007/12/17 13:38:
Uni Mainz
Die Universitätsbibliothek Mainz hat in der letzten Woche per hausinterner Mail sämtliche Mitarbeiter der Universität über die Möglichkeit zur Übertragung der Rechte informiert und diese nachdrücklich dazu aufgefordert, diese Option wahrzunehmen. 
KlausGraf meinte am 2007/12/19 01:12:
Tübingen informiert nun
Thomas Hilberer hat auf

http://www.uni-tuebingen.de/fb-neuphil/

den DINI-Rundbrief verlinkt ...

Außerdem informiert TOBIAS-lib in den Klinikbibliothek-News Nr. 40, s.
http://www.medizin.uni-tuebingen.de/bibliothek/news.html

und bringt dort auch einen Vorschlag für eine Mitteilung an die UB Tübingen. 
BCK meinte am 2007/12/20 18:13:
Auch Hohenheim informiert nun
via bulk e-mail am 20.12. an alle Uni-Angehörigen ...

Novellierung des Urhebergesetzes ("2. Korb") - unbekannte Nutzungsarten
Inkrafttreten zum 01.01.2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach bisher geltendem Recht war in Verlagsverträgen, die vor dem Jahr 1995 geschlossen wurden, das Recht zur Online-Veröffentlichung durch die Verlage grundsätzlich nicht umfasst. Die Autoren hatten somit die Möglichkeit, ihre Publikationen neben der Veröffentlichung durch einen Verlag auch selbst im Rahmen von Open Access im Internet zur Verfügung zu stellen.

Das neue Urheberrechtsgesetz wird zum 01.01.2008 in Kraft treten. Nach diesem können Verlage nun wissenschaftliche Veröffentlichungen, die vor 1995 erschienen sind, künftig ebenfalls digitalisieren und exklusiv zu ihren Lizenzbedingungen und Marktpreisen online zugänglich machen. Dies kann durch einen schriftlichen Widerspruch des Autors beim Verlag abgewendet werden. Diese Möglichkeit besteht jedoch für einen Übergangszeitraum von einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes. Dazu erhalten Sie im nächsten Jahr weitere Informationen.

Wichtig ist zunächst Ihre Möglichkeit, das Recht zur Online-Veröffentlichung von vor 1995 publizierten Werken noch vor Inkrafttreten des Gesetzes (bis zum 31.12.2007) durch schriftliche Erklärung auf die Universität Hohenheim/die Universitätsbibliothek zu übertragen. Damit erhalten die Verlage mit Inkrafttreten des Gesetzes lediglich ein einfaches Nutzungsrecht zur Online-Veröffentlichung von Altpublikationen und kein Exklusivrecht.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie unter:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/Rundbrief1207.html

Zur Übertragung eines einfachen Nutzungsrechts siehe den Anhang dieser e-Mail.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter Tel.: 22100, bzw. E-Mail:
horstmann@uni-hohenheim.de gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Wilhelm Horstmann
Universitätsbibliothek Hohenheim (100)
70593 Stuttgart
Universitätsbibliothek Hohenheim / 70593 Stuttgart

Anhang:
Bitte ausdrucken, ausfüllen und an die Universitätsbibliothek schicken.

Name:

Anschrift:

An
Universitätsbibliothek Hohenheim
- 610 –
- per Hauspost oder
per Fax: 0711/45923262

Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts zur Online-Veröffentlichung auf dem Dokumentenserver der Universitätsbibliothek Hohenheim.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit übertrage ich der Universität Hohenheim bzw. der Universitätsbibliothek Hohenheim ein einfaches Nutzungsrecht zur Online-Publikation im Internet aller meiner in der Zeit vom 1.1.1966
bis 31.12.1994 erschienenen Publikationen.

Mit freundlichen Grüßen

Ort, Datum:

Unterschrift: 
 

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