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http://archiv.twoday.net/stories/4639923/



Es sollen dort Zitate des Autors Max Riccabona (1915-1997) angebracht werden. Man wird dabei etwa an die folgenden denken dürfen:

Junge Leute sollen wissen, was passieren kann. Daß jede, so weit als möglich, absolute Demokratie ein anstrebenswertes Ziel ist. Jede Diktatur, auch wenn sie wohlwollend ist, birgt in sich, daß sie auf einmal umschlägt in brutale Verfolgung.
Es gibt kein Ideal, das wert wäre, daß irgendein Mensch auch nur eingesperrt wird.

http://www.bg-gallus.ac.at/vkv/autoren/Riccabona/riccabona.htm

Einige Werke gibt es online:
http://www.uibk.ac.at/brenner-archiv/projekte/riccabona/

Ist der Plan aus urheberrechtlicher Sicht zulässig?

Zunächst ist zu prüfen, ob die in Aussicht genommenen Zitate die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen, was bei besonders pointierten Formulierungen nicht auszuschließen ist.

Sind die Zitate urheberrechtlich geschützt, ist die Präsentation zulässig, wenn der Rechteinhaber zustimmt (das könnte durchaus der Fall sein in Bregenz) oder wenn eine Schranke des Urheberrechts es erlaubt.

Gnadenlos gehen vor allem die Rechteinhaber des Komikers Karl Valentin gegen Valentin-Zitate vor:

http://openpr.de/news/152543/Karl-Valentins-Erben-gehen-gegen-Onlinehaendler-vor.html
„Kunst ist schön – macht aber viel Arbeit.“ Genau dieses Zitat des national wie auch international bekannten Komikers Karl Valentin wurde nun einem Online-Händler zum Verhängnis, der damit seinen Online-Shop schmücken wollte. Konsequenz: Eine Abmahnung bei einem Streitwert von 15.000 €!

So heißt es unter anderem in der Abmahnung:

Das Zitat Karl Valentins verletzt u.a. die unserer Mandantin (Enkelin des Karl Valentin) allein zustehenden Rechte des Künstlers Karl Valentin zur öffentlichen Zugänglichmachung dieses Texts sowie die persönlichkeitsrechtlichen Befugnisse zur kommerziellen Verwertung seines Namens (Vgl. BGH, Urt. V. 01.12.1999, Az: I ZR 149/97 – Marlene Dietrich). Zitate können urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des § 2 Abs. 1 UrhG darstellen (vgl. OLG Köln GRUR 1962, 534 – „Der Mensch lebt nicht vom Lohn allein“).

Dieser Fall zeigt unter anderem wieder einmal exemplarisch auf, dass durchaus auch Werke eines Verstorbenen einem urheberrechtlichen Schutz unterliegen können. So erlischt das Urheberrecht gemäß § 64 UrhG erst siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers, bei Karl Valentin also erst im Jahre 2018.

Kann eine Redewendung überhaupt urheberrechtlich geschützt sein?

Prinzipiell kann auch bereits eine, aus nur wenigen Wörtern bestehende, Redewendung ein urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk i.S.d. § 2 I Nr.1 UrhG darstellen. Zwar muss die individuelle Form eines Schriftwerkes sich, um den urheberrechtlichen Schutz zu erreichen, vom Alltäglichen, Landläufigen, üblicherweise Hervorgebrachten unterscheiden (BGHZ 94, 276, 287 - Inkasso-Programm). Jedoch, bei Schriftwerken wird schon der wortgetreue Nachdruck auch kleinster Ausschnitte in der Regel eine Urheberrechtsverletzung darstellen, weil die Möglichkeiten, einen Gedankeninhalt in eine sprachliche Form zu bringen, so mannigfaltig sind, dass die gewählte Formgebung zumeist eine dem geistigen Schaffen entspringende individuelle Prägung aufweisen wird.


Dazu ist zu sagen:

* Eine Abmahnung, auch wenn sie akzeptiert wurde, ist keine Gerichtsentscheidung!

* Bei kleinsten Ausschnitten ist besonders kritisch zu prüfen, ob sie geschützt sind. Die Aussagen der PM sind diesbezüglich klar zurückzuweisen.

* Entgegen der Angaben der zitierten PM endet der Schutz des vermögenswerten Bestandteils des postmortalen Persönlichkeitsrechtes zehn Jahre nach dem Tod der Person:
http://de.wikipedia.org/wiki/Postmortales_Pers%C3%B6nlichkeitsrecht

Valentin-Zitate nicht in Vorlesungsskripten im Internet:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19474/1.html

Der Rechtewahrer will abkassieren und schert sich nicht um die Interessen der Öffentlichkeit. Siehe das Interview:
http://www.karl-valentin.de/impressum/rechtliches.htm

Sobald ich die Fundstelle für die Gerichtsentscheidung, die es verbot, ein Valentin-Zitat an der Wand eines Tourismusbüros anzubringen, wiederfinde, trage ich sie hier nach.
Ladislaus meinte am 2008/01/24 21:08:
So sehr ich Valentin schätze und seine Erben verachte: was genau an "Kunst ist schön – macht aber viel Arbeit" ist mehr als eine Binsenweisheit? Das ist nicht mal eine Zuspitzung (oder ist jeder Bindestrich schon Kunst?), kein Vers, Reim, Sprachspiel, rein gar nichts, was über die einfache Meinungsäußerung ohne jede sprachlich besondere Form hinausgeht, die von einem Dreijährigen stammen könnte. 
 

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