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Die Südwestpresse meldet:

KULTURGUT / Ministerium sorgt sich um Mittelalterliches Hausbuch
Haus Wolfegg offenbar verkaufswillig

RAIMUND WEIBLE
Will der Fürst von Waldburg-Wolfegg sein berühmtes Mittelalterliches Hausbuch veräußern? Hat er es gar schon verkauft? Das Wissenschaftsministerium sorgt sich.

Wenn sie auf das Mittelalterliche Hausbuch von Schloss Wolfegg angesprochen wird, gerät die Tübinger Historikerin Ellen Widder ins Schwärmen. Sie hält den über 500 Jahre alten Prachtband für "hochbedeutend" und "unvergleichlich". Kein anderes Werk schildere in einer solch brillanten künstlerischen Qualität das Alltagsleben der Menschen im Spätmittelalter, sagt die Professorin. Das Hausbuch steht auf der Liste des nationalen Kulturguts, und laut Widder wäre es ein Skandal, wenn dieses Werk veräußert würde oder außer Landes käme.


Offenbar besteht jedoch die Gefahr, dass sich Johannes Fürst zu Waldburg Wolfegg von seinem Erbe trennt. 350 Jahre lang verwahrte das Adelshaus dieses Werk, aber nun hat das Wissenschaftsministerium in Stuttgart Hinweise erhalten, dass der Fürst verkauft hat. Der Leiter der fürstlich Waldburg-Wolfeggschen Kunstsammlungen, Bernd Mayer, gab gestern auf Anfrage der SÜDWEST PRESSE, ob das Haus Waldburg-Wolfegg Verkaufsabsichten hege, nur eine sibyllinische Antwort: Dazu könne er abschließend noch nichts sagen - "es ist alles im Fluss", meinte Mayer.

Nach Informationen der SÜDWEST PRESSE wird der Wert des Hausbuchs im Kunsthandel auf 20 Millionen Euro geschätzt. Interessent oder bereits neuer Eigentümer könnte der Bankier und Milliardär August von Finck sein, der seinen Wohnsitz im schweizerischen Kanton Thurgau hat.

Das Verhalten des Adelshauses machte das Ministerium misstrauisch. Mehrere offizielle Anfragen nach dem Verbleib des Hausbuchs in den vergangenen Monaten ignorierte die fürstliche Hauptverwaltung. Deswegen habe man jetzt "in verschärfter Form" um Antwort gebeten, sagte der Amtschef des Wissenschaftsministeriums, Ministerialdirektor Klaus Tappeser.

Die Rechtslage ist eindeutig. Nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung darf das Hausbuch nur mit Genehmigung des Bundes außer Landes gehen. Da die gesamte Wolfegger Bibliothek unter Fideikommiss-Aufsicht steht, benötigt Fürst Johannes, wollte er verkaufen, auch die Einwilligung der Denkmalbehörde.


Im Feuilleton ein weiterer Artikel. Auszug:

Das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg gab wegen der großen Bedeutung für die deutsche Geschichte bereits im 19. Jahrhundert ein erstes Faksimile des Hausbuchs heraus, einen Nachstich. Die Bibliothek selbst, so beklagte der Historiker Klaus Graf von der Technischen Hochschule Aachen, sei in den letzten Jahrzehnten der Wissenschaft nicht zugänglich gewesen.

1672 kam der Reichserbtruchsess Maximilian Willibald zu Waldburg-Wolfegg in den Besitz des Hausbuchs. Seitdem wird es im Schloss Waldburg aufbewahrt, mit weiteren Kleinodien wie dem Gebetbuch des "Bauernjörgs" (Listennummer 01407) und der Ptolemäus-Handschrift des Nicolaus Germanus (01408). Bis 2001 lagerte dort auch ein weiteres deutsches Kulturgut, die Weltkarte des Martin Waldseemüller, auf der der vierte Kontinent erstmals Amerika genannt wird.

Diese "Geburtsurkunde" Amerikas verkaufte Johannes Fürst zu Waldburg-Wolfegg mit einer Sonderausfuhrgenehmigung der Bundesregierung an die Kongressbibliothek in Washington, angeblich für zehn Millionen Dollar. Die Veräußerung stieß bei Kulturfachleuten auf heftige Kritik. Aus gleicher Provenienz wie die Weltkarte ist die ebenfalls verkaufte Carta marina.


http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=3132634/cfvdml/
hat zusätzlich:

Ministerialdirigent Klaus Tappeser sagte gegenüber dem SWR, das Ministerium habe das Adelshaus Waldburg-Wolfegg darauf hingewiesen, dass ein derartiger Verkauf genehmigungspflichtig sei.

Das Adelshaus selbst hält sich auf Nachfrage bedeckt. Es erklärte lediglich, das Hausbuch befinde sich "im Lande". Zudem sei man seit einem Jahr bezüglich des Hausbuches mit offiziellen Stellen in Kontakt. Letzteres kann das Wissenschaftsministerium in Stuttgart aber nicht bestätigen.


Zur Rechtslage:

Es gibt für die Schlösser Wolfegg, Waldsee und Waldburg zwar einen Auflösungsbeschluss (FS I Nr. 86 IV a) unter Einschluss der „in ihnen untergebrachten Sammlungen“, explizit wird dabei allerdings nur die Gemäldesammlung in Wolfegg erwähnt. Separate Beschlüsse (FS I Nr. 86 IV c u. d) gibt es für die Bibliothek, die der Aufsicht der Landesbibliothek unterstellt wurde, sowie für das Archiv, das unter Aufsicht der Landesarchivdirektion steht. Ein weiterer Beschluss betrifft (bzw. betraf) gemeinsam die Waldseemüllerkarte von 1507 und das Mittelalterliche Hausbuch, die durch Beschluss von 31.08.1956 (FS I Nr. 86 IV b) der Aufsicht des Staatl. Amtes für Denkmalpflege im Benehmen mit der Staatsgalerie und der Landesbibliothek unterstellt wurden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hausbuch_%28Schloss_Wolfegg%29



Bilder aus dem Hausbuch:
http://www.solcon.nl/arendsmilde/mh-planetenkinder.htm

Wir bleiben am Ball ...

Update: Stellungnahme von Präsident Planck vom LfD
http://archiv.twoday.net/stories/4686662/
 

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