Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/4686274/
Seit einigen Wochen beunruhigen Gerüchte um das Wolfeggger Mittelalterliche Hausbuch, eine der wertvollsten deutschen Handschriften des 15. Jahrhunderts, die baden-württembergische Landesverwaltung. Zuständig ist zum einen das Wissenschaftsministerium, da das Stück auf der Liste national wertvollen Kulturguts steht, und zum anderen das Regierungspräsidium Tübingen, das die nach wie vor bestehende Aufsicht nach Fideikommissrecht wahrnimmt. Wäre das Hausbuch tatsächlich in der Schweiz oder im Ausland, so wäre diese ungenehmigte Verbringung nach dem Abwanderungsschutzgesetz eine Straftat. Eine Veräußerung ohne Genehmigung durch das RP Tübingen wäre rechtlich unwirksam. Auf eine Nachfrage von Abteilungsdirektor Hummel (RP Tübingen) gab es keine Antwort von Seiten des (bisherigen?) Eigentümers aus dem Haus Waldburg-Wolfegg.
Ich sprach mit Prof. Dr. Dieter Planck, Präsident des Landesamts für Denkmalpflege (Abt. 11 des RP Stuttgart), über den Fall und die denkmalschutzrechtliche Bewertung.
Es stellt sich ja die Frage, wieso ein so hochrangiges Stück nicht als bewegliches Kulturdenkmal im Denkmalbuch des Landes eingetragen ist.
Planck sagte, die landesgeschichtliche Bedeutung des Hausbuchs sei "sehr hoch anzusetzen", es stehe außer Frage, dass es ins Denkmalbuch eingetragen werden könnte. Allerdings habe man sich in Baden-Württemberg dafür entschieden, die Liste des national wertvollen Kulturguts, und die Denkmalliste voneinander zu trennen. Dies sei in anderen Bundesländern anders. Er bedauere diese Entscheidung, sinnvoller wäre es, wenn die Bewertung in einer Hand läge.
Auf Nachfrage erklärte Planck, er könne es aber nicht ausschließen, dass das Hausbuch zu einem späteren Zeitpunkt ins Denkmalbuch eingetragen werde und auch Mittel der Eingriffsverwaltung in Erwägung gezogen würden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft worden seien.
Zu Kontakten seines Amtes zum Fürstenhaus Waldburg-Wolfegg sagte Planck, er könne sich aus den letzten fünf Jahren nicht an solche Kontakte erinnern. Auf die Inventarisation solcher wichtiger Sammlungen wie in Wolfegg angesprochen, deutete Planck an, dies sei eine Aufgabe, der sich sein Amt werde irgendwann stellen müssen. Wolfegg sei aber nicht das einzige Schloss, dessen Inventar erfasst werden könnte. Bisher habe es dafür keinen Handlungsbedarf gegeben.
Mehr Bilder:
http://www.nga.gov/exhibitions/hsb_master.htm
Seit einigen Wochen beunruhigen Gerüchte um das Wolfeggger Mittelalterliche Hausbuch, eine der wertvollsten deutschen Handschriften des 15. Jahrhunderts, die baden-württembergische Landesverwaltung. Zuständig ist zum einen das Wissenschaftsministerium, da das Stück auf der Liste national wertvollen Kulturguts steht, und zum anderen das Regierungspräsidium Tübingen, das die nach wie vor bestehende Aufsicht nach Fideikommissrecht wahrnimmt. Wäre das Hausbuch tatsächlich in der Schweiz oder im Ausland, so wäre diese ungenehmigte Verbringung nach dem Abwanderungsschutzgesetz eine Straftat. Eine Veräußerung ohne Genehmigung durch das RP Tübingen wäre rechtlich unwirksam. Auf eine Nachfrage von Abteilungsdirektor Hummel (RP Tübingen) gab es keine Antwort von Seiten des (bisherigen?) Eigentümers aus dem Haus Waldburg-Wolfegg.
Ich sprach mit Prof. Dr. Dieter Planck, Präsident des Landesamts für Denkmalpflege (Abt. 11 des RP Stuttgart), über den Fall und die denkmalschutzrechtliche Bewertung.
Es stellt sich ja die Frage, wieso ein so hochrangiges Stück nicht als bewegliches Kulturdenkmal im Denkmalbuch des Landes eingetragen ist.
Planck sagte, die landesgeschichtliche Bedeutung des Hausbuchs sei "sehr hoch anzusetzen", es stehe außer Frage, dass es ins Denkmalbuch eingetragen werden könnte. Allerdings habe man sich in Baden-Württemberg dafür entschieden, die Liste des national wertvollen Kulturguts, und die Denkmalliste voneinander zu trennen. Dies sei in anderen Bundesländern anders. Er bedauere diese Entscheidung, sinnvoller wäre es, wenn die Bewertung in einer Hand läge.
Auf Nachfrage erklärte Planck, er könne es aber nicht ausschließen, dass das Hausbuch zu einem späteren Zeitpunkt ins Denkmalbuch eingetragen werde und auch Mittel der Eingriffsverwaltung in Erwägung gezogen würden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft worden seien.
Zu Kontakten seines Amtes zum Fürstenhaus Waldburg-Wolfegg sagte Planck, er könne sich aus den letzten fünf Jahren nicht an solche Kontakte erinnern. Auf die Inventarisation solcher wichtiger Sammlungen wie in Wolfegg angesprochen, deutete Planck an, dies sei eine Aufgabe, der sich sein Amt werde irgendwann stellen müssen. Wolfegg sei aber nicht das einzige Schloss, dessen Inventar erfasst werden könnte. Bisher habe es dafür keinen Handlungsbedarf gegeben.
Mehr Bilder:
http://www.nga.gov/exhibitions/hsb_master.htm