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http://www.fwf.ac.at/de/public_relations/oai/index.html

Der FWF hat die Verpflichtung der Mitarbeiter an geförderten Projekten, ihre Forschungsergebnisse OA zu publizieren, verschärft. Nur wenn es rechtlich unmöglich ist, darf von einer solchen Publikation abgesehen werden.

"Gibt es hingegen Karenzzeiten, vor deren Ablauf das Einstellen bereits publizierter Forschungsergebnisse in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive nicht gestattet wird, sollten diese i.d.R. nicht länger als 6 Monate bei Zeitschriftenartikeln und 12 Monate bei Büchern sein."

Anders als bei der Schweizer-NFR-Weisung (auf meinen Beitrag http://archiv.twoday.net/stories/4155226/ erhielt ich von den Verantwortlichen zwar eine Zuschrift, die ich aber nicht zitieren darf) werden hier auch Monographien als Forschungsergebnisse angesprochen. Die Verpflichtung gilt also nicht nur für Zeitschriftenartikel!

In der Pressemitteilung heisst es schnörkellos:

Förderorganisationen wie Geförderte in den Wissenschaften stehen gegenüber den SteuerzahlerInnen in der Pflicht, nicht nur effizient und effektiv die anvertrauten Mittel einzusetzen, sondern auch die Ergebnisse ihrer Forschung in Form von Publikationen der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen.

STIMMT!

Leider setzt einer der wichtigsten Mitspieler in der österreichischen Wissenschaftslandschaft auf Kommerz und nicht auf Open Access: Die Österreichische Akademie der Wissenschaften.

Im übrigen haben es österreichische Wissenschaftler schwer, institutionelle Repositorien zu finden: Die meisten Hochschulen verfügen noch nicht über Schriftenserver!
 

twoday.net AGB

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