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http://www.onlinekosten.de/news/artikel/45500/0/Bildersuche-Google-gewinnt-vor-dem-BGH
KlausGraf meinte am 2011/10/19 23:39:
Besonders inkompetenter Kommentar von RA Lampmann
http://www.lbr-law.de/lbr-blog/urheberrecht/google-bildersuche-verletzt-urheberrechte-auch-nicht-bei-geklauten-fotos-vorschaubilder-ii

Zitat:

Auf das reale Leben übertragen bedeutet das überspitzt formuliert, dass man morgens nicht mehr mit dem Auto zur Arbeit kommen und auf dem Firmengelände parken darf, wenn man nicht möchte, dass der Arbeitgeber hin und wieder auch mal eine Runde damit dreht.

Wenn man Bildersuchmaschinen als wichtig ansieht (die Leser von Archivalia setzten einen Beitrag von 2003 "Bildersuchmaschinen" auf derzeit #7 der ewigen Bestenliste), dann kann man das nur über eine Opt-out-Lösung realisieren. Also robots.txt. 
Archivar123 antwortete am 2011/10/20 09:36:
"Der Leiter der Rechtsabteilung von Google für Nord- und Zentraleuropa, Arndt Haller, begrüßte die Entscheidung. "Eine technische Maschine kann nicht anhand rechtlicher Kriterien unterscheiden. Hierauf nimmt der BGH Rücksicht", so Haller.
[...]
Bereits im vergangenen Jahr hatte der BGH entschieden, dass ein Künstler, der selbst Bilder ins Internet stellt, auch die Anzeige in einer Suchmaschine dulden müsse - jedenfalls, solange er nicht durch technische Vorkehrungen dafür sorgt, dass die Bilder nicht angezeigt werden. "Ein Berechtigter, der Texte oder Bilder im Internet ohne Einschränkungen frei zugänglich macht, muss mit den nach den Umständen üblichen Nutzungshandlungen rechnen", so der BGH. Diese Rechtsprechung hat das oberste Zivilgericht nun erweitert." (Quelle: s. Link im Ursprungspost)

Diese Aussagen treffen den Nagel auf den Kopf. Wer nicht nicht mit dem Internet umgehen kann, sollte sich evtl. überlegen, es zu lassen 
 

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