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http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Artikel,-Aerztin-darf-Doktortitel-behalten-_arid,452574_regid,1_puid,1_pageid,113.html

"Die Justus-Liebig-Universität hat einer Ärztin, die 2001 am Fachbereich Medizin promoviert worden war, im vergangenen Jahr zu Unrecht den Doktortitel entzogen.

[...]

Darüber hinaus äußerte die Kammer Verständnis dafür, dass die Ärztin in ihrer Dissertation die frühere Veröffentlichung genannt, sich aber nicht mit den Widersprüchen auseinandergesetzt habe. Sie hätte in diesem Fall direkt ihren Doktorvater angreifen müssen – es stelle sich die Frage, ob man dies wirklich verlangen könne. "

Siehe dazu auch
http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Artikel,-Universitaet-entzieht-zwei-Aerzten-den-Doktortitel-_arid,394665_regid,1_puid,1_pageid,113.html
"In der Affäre um ihren ehemaligen Medizin-Professor Joachim Boldt hat die Justus-Liebig-Universität weitere Konsequenzen gezogen. Betroffen sind ein Arzt und eine Ärztin, die im Jahre 2005 bzw. 2000 am Fachbereich Medizin promoviert worden waren. Ihnen soll der Doktortitel entzogen werden."

Zum anderen Fall P. liest man dort:

"Der Promotionsausschuss monierte, dass P. in seiner Doktorarbeit andere wissenschaftliche Veröffentlichungen zum gleichen Thema, in denen er selbst als Co-Autor genannt worden war, nicht vollständig dokumentiert und verwertet habe."

Ist für mich absolut kein Grund, einen Doktortitel zu entziehen.
Erbloggtes (Gast) meinte am 2013/10/16 19:37:
"gute" wissenschaftliche Praxis
Diese gwp-Kommissionen sind, so mein Eindruck, ganz schöne Klageerfolgsgaranten. Verlangen komische Sachen von den Schwachen und ignorieren die Starken: Professoren, die die Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse ausnutzen, um gefälschte Studienergebnisse unter gefälschten Autorschaften zu verbreiten. 
Simone G. (Gast) antwortete am 2013/10/16 20:10:
Promotionsausschuss und Guppykommission
Die Entscheidung, den Doktorgrad zu entziehen, wurde an der JLU Gießen in den Fällen P. und T. (= Fall Prof. Joachim Boldt) im Januar 2013 durch den Promotionsausschuss der Fakultät getroffen. Kein Mensch hat das damals bemängelt. Interessiert auch jetzt niemanden.

Im prominenten Fall Steinmeier hat sich JLU-Präsident Prof. Joybrato Mukherjee dagegen sofort mit Erklärungen förmlich überschlagen, dass dieses Verfahren ganz gewiss und selbstverständlich auf dem standardisierten und in Gießen schon seit 1516 immer so und niemals anders praktizierten Weg ablaufen werde: Ombudsmann, Guppykommission, Rektorat - also genau nach dem Buchstaben der reinen und heiligen Lehre der HRK, wie sie im Jahre eins nach Schavan von allen Kanzeln verkündet ward. Ihm ging bei diesen Erklärungen merklich die Muffe: Bloß nix falsch machen, sonst -> Scheiterhaufen.

Dieser Hype um die Ombudsleute und Guppies wird sich rasch wieder legen, wenn deren komplette Überforderung erst mal richtig sichtbar wird, wenn es zu den ersten Paradehavarien vor den Verwaltungsgerichten kommt - und sobald wieder Fälle zu behandeln sind, bei denen es nicht um Prominente geht. 
 

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