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Zum Thema Open Access gibt die Helmholtz-Gemeinschaft einen nützlichen Newsletter heraus, der jetzt in einer Sonderausgabe zur OA-Woche herauskommt.

http://oa.helmholtz.de/index.php?id=221

Mittelempfänger des wichtigen Impuls- und Vernetzungsfonds sind aufgefordert die folgende Open-Access-Richtlinie umzusetzen:

„Mit der Annahme der Förderung aus dem Impuls- und Vernetzungsfonds verpflichten sich die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dazu, die wissenschaftlichen Publikationen,
die vollständig oder in Teilen auf Ergebnissen des geförderten Projekt beruhen, über ein frei zugängliches Archiv (Repositorium) spätestens sechs Monate (Naturwissenschaften) bzw.
zwölf Monate (Geistes- und Sozialwissenschaften) nach der Originalpublikation für jedermann verfügbar zu machen.
Beim Vorliegen wichtiger Gründe kann die Open-Access-Veröffentlichung entfallen. Diese Gründe sind der Helmholtz-Gemeinschaft unverzüglich nach Kenntniserlangung
anzuzeigen.“

Beitrag zur OAWeek2013
 

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