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Beim Einsatz von DMS/VBS steht die Umstellung auf eine vollständige elektronische Aktenführung, im Rahmen der normativen Möglichkeiten, mit im Vordergrund der Projekte. Für eine vollständige elektronische Akte ist die Überführung papierner Originale in die elektronische Form eine Grundanforderung. Dabei besteht vielfach die Frage, inwieweit die papiernen Original nach der Transformation in die elektronische Form vernichtet werden können. Der Leitfaden des BMWI fasst den aktuellen Stand der rechtlichen Beurteilung eines ersetzenden Scannens prägnant und verständlich zusammen. Die Autoren (u.a. Roßnagel und Fischer-Dieskau) sind im Kontext der rechts- und beweissicheren elektronischen Aktenführung derzeit maßgebend:

Vgl.: Handlungsleitfaden Scannen
 

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