Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
"In der Dissertation finden sich zwar vermeidbare Schwächen in den Zitationen, die aber den Verdacht des Plagiats oder der Täuschung keineswegs rechtfertigen" sagt die Uni Bochum.

http://aktuell.ruhr-uni-bochum.de/pm2013/pm00294.html.de

Auch bei Lammert sah ich nur geringe Schuld, siehe

http://archiv.twoday.net/stories/444876536/ (Kommentare)
http://archiv.twoday.net/stories/444876504/

"Robert Schmidt" hat kurz Stellung bezogen:

http://lammertplag.wordpress.com/

Weber-Wulff hatte ebenso wie Volker Rieble nicht von Plagiat sprechen wollen, anders Zelot Weber:

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/von-guttenberg-zuruck-zu-lammert-das-wissenschaftsplagiat-hat-also-eine-lange-tradition/

Stündlich ist eine Reaktion von http://erbloggtes.wordpress.com/ zu erwarten, einem Blog, das uns an analytischer Schärfe regelmäßig übertrifft.

Foto: Heinrich-Böll-Stiftung https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de
Dr. Bernd Dammann (Gast) meinte am 2013/11/07 09:17:
Die im Übermaß betriebene Plagiatsjägerei erledigt sich selbst
Die Aktivisten der 'Plagiatsforscher-Szene', die sich in der Selbsteinschätzung für seriös haltenden wie natürlich vor allem auch die von jenen als schwarze Schafe ausgegrenzten, sind dabei, ihre Wunden zu lecken und sich gegenseitig in ihren Vorurteilen zu bestätigen (siehe: erbloggtes.wordpress.com). Zu ehrlicher Selbstkritik ihres puristischen und rigoristischen Feldzuges, und zwar mit der ihnen sonst eigenen "analytischen Schärfe" gegen sich selbst gewendet, sind sie derzeit wohl eher nicht im Stande. Ich sehe da momentan nur Besserwisserei, Rechthaberei und Selbstmitleid. Es fehlt ihnen vor allem an einer realistischen Einschätzung des komplexen Politikbetriebes.

In den Fällen Lammert und Steinmeier war doch von Anfang an nichts anderes zu erwarten als die jetzt ergangenen Bescheide. Der von den "Plagiatsjägern" beschrittene Weg "wissenschaftlicher Qualitätskontrolle" droht jetzt, wie man vielen Beiträgen diverser Foren entnehmen kann, zum Volkssport zu entarten. Darauf folgt nun die Reaktion auf den Fuß. Die Universitäten, Fakultäten und Fachbereiche fühlen sich zu Recht herausgefordert und demonstrieren nun, wer in Wirklichkeit der Herr im Hause ist, solange sie dafür noch zuständig sein dürfen. Anonymen Denunzianten kann offenbar - leider - nur so Einhalt geboten werden. Denn eine solche sozial unehrliche und hinterhältige Verkehrsform öffentlich vorweggenommener übler Nachrede und Verleumdung (§ 188 StGB) - verbunden mit dauerhafter Rufschädigung - wäre, wenn sie sich auf Dauer erfolgreich etablieren dürfte, für die wissenschafsinterne Kommunikation nicht nur schädlich, sondern auch selbstzerstörerisch. Dagegen hilft nur entschlossene Gegenwehr, falls sich die Besonneneren im Kreis und Umfeld des VroniPlag Wikis nicht mehr durchzusetzen vermögen. Die Urteilsfindungen in den Fällen Lammert und Steinmeier machen vor allem eines deutlich, für die Beurteilung der fachwissenschaftlichen Qualität akademischer Qualifikationsarbeiten sind nach Art. 5, Abs. 3 Satz 1 GG die Fächer, Fachbereiche und Fakultäten der wissenschaftlichen Hochschulen zuständig und nicht die Computerprogramme selbsternannter Saubermänner und -Frauen! Und so sollte es nach meiner Auffassung auch bleiben. 
Erbloggtes (Gast) antwortete am 2013/11/07 21:26:
Vielen Dank Klaus Graf, stündlich war da nichts zu machen. Aber jetzt.

Ich hatte nämlich noch Wunden zu lecken, mich in meinen Vorurteilen bestätigen zu lassen (hier) und den Blick von der Frage zu lösen, ob die Dissertationen von Steinmeier und Lammert denn nun plagiatsfrei sind oder nicht. Da könnte ich ja nur in Besserwisserei, Rechthaberei und Selbstmitleid verfallen.

Vielen Dank auch für Ihren Eindruck, Herr Dammann, der zweifellos insofern realistisch ist, als Sie das Bedürfnis der Universitäten festgestellt haben, zu demonstrieren, "wer in Wirklichkeit der Herr im Hause ist, solange sie dafür noch zuständig sein dürfen." Denn damit könnte es ja nun ein sehr rasches Ende nehmen, wenn die Große Koalition die Gelegenheit nutzt, Universitäten, Fakultäten und Fachbereiche auch legal von der Last zu entbinden, Entscheidungen über die Täuschungsabsichten von Politiker fällen zu müssen.

Bisher ist es nämlich illegal, wenn sie die Überprüfung von Dissertationen auf wissenschaftliches Fehlverhalten verweigern, wie in den Fällen Steinmeier und Lammert geschehen. Aber glücklicherweise gibt es ja noch das eine oder andere Grundrecht, und so lange Art. 5, Abs. 3 Satz 1 GG nicht allein den Fächern, Fachbereichen und Fakultäten der wissenschaftlichen Hochschulen die Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre, zugesteht, werden Sie hinnehmen müssen, dass jemand unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Maßstäbe zu der Auffassung kommt, bei einer bestimmten Arbeit liege wissenschaftliches Fehlverhalten vor - völlig egal, wie hinterhältig, schädlich, selbstzerstörerisch oder dauerhaft rufschädigend das andere finden. Dass Wünschelrutengehen, Würfeln oder spekulative Geheimalgorithmen nicht unter Wissenschaftsfreiheit fallen, gebe ich Ihnen gerne zu. Aber dass sich Ihr Furor, Herr Dammann, gleichzeitig gegen solche unwissenschaftlichen Vorgehensweisen wie gegen Anonymität richtet, wo doch beide nichts miteinander zu tun haben, in der Praxis sogar entgegengesetzt erscheinen, dafür habe ich kein Verständnis.

Oder wollen Sie bestreiten, dass die Analysen des anonymen "Robert Schmidt" detailliert nachvollziehbar sowie manuell und sorgfältig erstellt sind? Auch was im VroniPlag Wiki teilweise anonym gegenübergestellt wird, ist in aller Regel methodisch sehr nachvollziehbar und sorgfältig. Das war's dann auch schon fast mit den anonymen Plagiatssuchern. Andere betreiben das unter ihrem Klarnamen und häufig als Geschäft. Man kann natürlich der Meinung sein, Stefan Weber lege zu strenge Maßstäbe an, Martin Heidingsfelder beschuldige wahllos, für wessen Dissertation auch immer ihm Geld geboten wird, und Uwe Kamenz (oder besser: sein Computerprogramm) gehe unwissenschaftlich vor. Aber das hat doch mit Anonymität nichts zu tun.

Auch hat noch kein Plagiatsjäger einen Doktorgrad aberkannt. Dafür sind nämlich wirklich die Fächer, Fachbereiche und Fakultäten der wissenschaftlichen Hochschulen zuständig, die die Grade auch verliehen haben. Da werden Sie mir ja zustimmen, dass diese Einrichtungen dann auch ebenso nachvollziehbar, manuell und sorgfältig prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für die Aberkennung von Graden vorliegen. Das haben sie, erlaube ich mir als anonymer Denunziant festzustellen, in den Fällen Lammert und Steinmeier nicht getan.

Und daraus erwächst das Problem mit der Kraft, den Wissenschaftsbetrieb zu zersetzen: Jeder kann nachprüfen, wie die Doktorarbeiten von Lammert und Steinmeier aussehen, und welche Praktiken darin angewandt wurden. Die Online-Dokumentationen auf Lammertplag und VroniPlag Wiki sind da recht zuverlässig. Jeder kann sich daraus eine Meinung bilden, ob deren Zitationen den Anforderungen an wissenschaftliches Arbeiten genügen. Viele werden sagen: Tja, weiß nicht, ordentlich sieht das ja nicht aus, aber den Unis scheint das zu genügen, jedenfalls wenn man die richtigen Leute kennt/prominent ist/in der richtigen Partei ist (oder welche Gründe auch immer als wesentlich für die Weigerung der Unis angesehen werden, die Arbeiten zu untersuchen).

Ich kann solcherlei Vorzüge leider nicht für mich beanspruchen und werde deshalb weiter ordentlich zitieren müssen. Aber dass es irgend jemand anderem in der Wissenschaft um Wahrheit geht, kann ich dann auch nicht mehr unterstellen. Um Gefälligkeit und eine gute Position in der Konkurrenz vielleicht. Na, dann will ich mich statt auf Wahrheitssuche lieber mal auf Positionssuche begeben. In Bochum sollen gerade ein paar attraktive Stellen ausgeschrieben werden. Ein bisschen postmodernes Gefasel, ein bisschen Relativismus, das dürfte ja kein Problem sein. Kann ich auch. 
RA Bongartz (Gast) antwortete am 2013/11/08 02:22:
Die Hochschulautonomie erledigt sich selbst
Den sehr bedenkenswerten Kommentar von Bernd Dammann lese ich im Zusammenhang mit seinem früheren Kommentar, der gleichfalls die Gefährdung der Autonomie der Hochschulen bzw. der Fakultäten ins Blickfeld rückt. In der Tat, da muss man sich große Sorgen machen, und an vielen Hochschulen herrscht auch große Sorge. Muss man nach jeder Wurst schnappen, nur weil sie der Fakultät hingehalten wird? Und in der Regel ist die Wurst ja vergiftet.

Ich persönlich habe nicht die Zuversicht von Bernd Dammann, dass sich eine übertriebene Plagiatssucherei und die als Volkssport betriebene Denunziation selbst erledigen werden. Auch wenn wir vielleicht in der Auffassung dessen, was "übertriebene Plagiatssucherei" und was "Denunziation" ist, nicht übereinstimmen werden. Einig sind wir uns sicher darin, dass einem Herrn Kamenz unbedingt das Handwerk gelegt werden sollte. Er richtet einen ungeheuren Schaden an, obwohl seine automatisch generierten "Prüfberichte" sehr leicht als lächerlich abgetan werden könnten. Wenn es allein um Kamenz und seinen verantwortungslosen Stuss gegangen wäre, hätte die Uni Gießen (die zuständige Fakultät) gar nicht erst tätig werden sollen.

Nun bin ich aber der Meinung, dass die Hochschulen und vor allem die Fakultäten noch viel entschiedener als bisher um ihre Autonomie kämpfen müssten, die ich tatsächlich akut bedroht sehe. Das können sie aber nicht durch opportunistisches Verfahrens-Laientheater, wie es zur Zeit um sich greift. Sie können es nach meiner Überzeugung nur, wenn sie in stoischer Unbeirrbarkeit ihre Verantwortung wahrnehmen, auf den Verfahrenswegen vorgehen, die von Recht und Gesetz vorgezeichnet sind, und zu ordentlichen und souveränen Entscheidungen kommen. Und das beginnt da, wo die Fakultät als Behörde ihrer Verpflichtung nach Recht und Gesetz nachkommt und einen vorliegenden Vorwurf schlicht und einfach sachlich prüft. Unabhängig davon, woher dieser Vorwurf kommt. Zählen darf nur, welche materielle Qualität er besitzt. Und die Fakultät muss in eigener Kompetenz prüfen. Die sachlich nicht notwendige Übertragung wesentlicher Aufgaben der Behörde an externe Gutachter kann durchaus als verfahrenswillkürlich gesehen werden und ist jedenfalls ein beunruhigendes Zeichen der Schwäche der Fakultäten. Das Gehampel, das uns derzeit vorgeführt wird, ist alles andere als souverän und sicher kein Beitrag zur Verteidigung der Autonomie der Hochschulen.

Es ist nicht opportunistisch, Steinmeier nicht den Doktorgrad zu entziehen. Es ist opportunistisch, das Verfahren so zusammenzufriemeln, dass auch nur ja niemand die neuerdings in den Stand der heiligen Kuh erhobenen "Regeln guter wissenschaftlicher Praxis" vernachlässigt sehen kann - obwohl man unter Juristenbrüdern recht gut wissen kann, dass diese "Regeln" da gar nichts verloren haben. Das ist auch ein gewaltiger Schaden, der da angerichtet wird, und zwar diesmal nicht von einem einzelnen Herrn Kamenz.

Was in Gießen vorgelegt wurde, war kein ordentliches Verfahren (man zeige mir bitte mal irgendwo ein rechtsförmiges "doppelsträngiges" Verfahren) und keine ordentliche Entscheidung. Die vorgetragenen Begründungen sind z.T. unmittelbar faktenwidrig, sie sind juristisch zusammengeschludert. Damit wird der Wissenschaft, die in einer Glaubwürdigkeitskrise nach innen wie außen steckt, ein schlechter Dienst erwiesen. Ich habe keinen heftigen Einwand dagegen, dass der Doktorgrad nicht entzogen wurde. Ich habe auch trotz verschiedener sehr problematischer Stellen keinen heftigen Einwand dagegen, dass kein Plagiat festgestellt wurde. Unzweifelhaft liegt eine Täuschung vor, doch würde ich - bestimmte einzelne Stellen abgerechnet - zögern, bei Steinmeier Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung vorauszusetzen. Den Tatbestand der bedingt vorsätzlichen Täuschung erfüllt die Arbeit aber laufend und mit Leichtigkeit. Und ich habe ein gewaltiges Problem damit, dass man in Gießen die mit Händen zu greifende Tatsache des massiven wissenschaftlichen Fehlverhaltens in Abrede stellt. Damit fällt diese Universität im Bemühen um die Wahrung der wissenschaftlichen Standards weit, weit hinter alles zurück, was in den letzten Jahren und Jahrzehnten wieder und wieder in der Rechtsprechung festgezurrt worden ist - zum Schutz der Wissenschaft. 
KlausGraf antwortete am 2013/11/08 03:10:
Stimme RA Bongartz weitgehend zu
Ein Gast (Gast) antwortete am 2013/11/08 03:46:
"Oder wollen Sie bestreiten, dass die Analysen des anonymen "Robert Schmidt" detailliert nachvollziehbar sowie manuell und sorgfältig erstellt sind?"

@erbloggtes: Tja, da sieht wohl die angesprochene fehlende Selbsthinterfragung. Die "Analyse" eines Robert Schmidt repräsentiert "nur" dessen persönliche Ansicht, mit der er offensichtlich falsch liegt.

Wenn die Plagiatssucher überhaupt noch ernst genommen werden wollen, sollten keine Verschwörungstheorien entwickelt werden, wie es einige tun, sondern die eigenen Fehler und Fehleinschätzungen hinterfragt werden. 
Dr. Bernd Dammann (Gast) antwortete am 2013/11/10 01:51:
Wie im wirklichen Leben - zwischen Szylla und Charybdis
@ erbloggtes
@ RA Bongartz
Ich habe großes Verständnis dafür, daß Sie beide in dieser besch… Lage, in die die Akteure vom VroniPlag Wiki von Ihren Mitstreitern und „Brüdern im Geiste“ (?) durch deren eigenmächtiges, vor allem durch Profilneurose und Wichtigtuerei motiviertes Vorgehen gebracht worden sind, nicht über jedes der Ihnen von Dritten hingehaltenen Stöckchen zu springen gedenken. Das würde ich auch nicht tun. Dass Sie aber Uwe Kamenz nun als „Bauernopfer“ zum Abschuss freigeben, damit die angeblich ausschließlich gemeinnützige Firma ‚Robert Schmidt’ so halsbrecherisch falsch weitermachen soll und kann wie im Fall Lammert und Steinmeier, zeigt mir, dass Sie sich aus der freiwilligen Gefangenschaft, die Sie mit der ausschließlichen Bindung an die hehren Ziele der ‚Plagiatssuche‘ und deren Verabsolutierung eingegangen sind, nicht zu befreien gedenken. Mit dem selbstreferentiellen Tunnelblick auf das Verwaltungs(verfahrens)recht weigern Sie sich nämlich konsequent und systematisch zur Kenntnis zu nehmen, in welche Situation die Fachbereiche der Universitäten Bochum und Gießen damit unter den spezifischen politischen Bedingungen (Bundestagswahlkampf, Regierungsbildung) gebracht wurden.

Glauben Sie wirklich, überhaupt noch einem einzigen vernunftbegabten und halbwegs intelligenten Bürger glaubhaft, nachvollziehbar und einsichtig machen zu können, dass es in der BRD möglich sei, unter solchen Vorzeichen einen politikwissenschaftlichen oder juristischen Fachbereich für das eigene und in Wirklichkeit tatsächlich dahinter stehende Anliegen zu gewinnen, dabei behilflich zu sein, das Führungspersonal der politischen Klasse dieser Republik nach dem Muster der gut begründeten Vorgehensweise im Fall Schavan schrittweise abzuräumen. In welcher Welt leben Sie eigentlich? Ist diese gesellschaftspolitische Abstinenz einer solchen Denkweise der Sozialisationseffekt einer Lebensführung, in der einschlägige Computerspiele des ‚shoot out‘ im Kampf zwischen den Guten und den Bösen im Mittelpunkt der Lebens- und Welterfahrung standen? Ist Ihnen eigentlich klar, dass Sie mit der hier vorgetragenen Argumentation von den zuständigen inneruniversitären Gremien in Bochum und Gießen tatsächlich ultimativ einfordern, diese hätten doch bitteschön den von den Unternehmungen ‚Robert Schmidt’ und Uwe Kamenz offenbar innigst herbeigesehnten Vorwand dafür zu liefern, dass endlich die bereits wiederholt geforderte zentrale ‚Instanz für wissenschaftliche Integrität‘ (Wissenschaftspolizei) als politisch weisungsgebundene und zukünftig für solche Fragen zuständige und dem Bundesforschungsministerium untergeordnete Zentralbehörde eingerichtet werden kann? Schlüssige Antworten auf solche Fragen verweigern Sie in selbstauferlegter Genügsamkeit beharrlich!

Da Sie hier in der Rolle anklagender Verteidiger der Firma ‚Robert Schmidt‘ und des VroniPlag Wikis auftreten, argumentieren Sie beide parteilich. Das wäre nicht zu beanstanden, wenn nicht das dabei immer wieder beschworene Verwaltungsverfahrensrecht bemüht und dabei zu Schanden geritten würde. RA Bongartz argumentiert hier gegen seine sonstigen und von mir sehr geschätzten Gewohnheiten ziemlich einseitig. ‚Erbloggtes‘ gefällt sich darüber hinaus auch noch in recht naiven verwaltungsrechtlichen Freiübungen, wie man in Wildwestmanier mit aus der Hüfte abgefeuerten Schnellschüssen knifflige Rechtsfragen aus dem Weg räumt (siehe das oben Gesagte über Computerspiele).

Wenn man einen Fachbereich Rechtswissenschaft herausfordert, sollte man eigentlich bereits vorher in Rechnung stellen, dass man es bei diesen „Juristenbrüdern“ mit ausgebufften Profis zu tun hat. Denen mit verfahrensrechtlichen Einwänden beikommen zu wollen, ist so gut wie aussichtslos. Die wissen sehr gut, wie solche Fälle behandelt werden können, um sich möglichst unbeschadet aus der Affäre zu ziehen, und wie sie vorzugehen haben, damit der Weg der Entscheidungsfindung gleichwohl wasserdicht ist. In diesem Sinne lautet für mich der entscheidende Satz von RA Bongartz: „Was in Gießen vorgelegt wurde, war kein ordentliches Verfahren […] und keine ordentliche Entscheidung.“ Genau. Es war eine „Vorprüfung“ in hochschuleigenen und deswegen wissenschaftsautonom handelnden und entscheidenden Gremien, die dort stattgefunden hat und mit dem bekannten Ergebnis abgeschlossen wurde. Fachbereich/Fakultät und der an sich zuständige Promotionsausschuss als verwaltungsrechtlich („behördlich“) geforderte Instanzen schlossen sich dieser Auffassung an und brauchten damit in einem sich ansonsten daran anschließenden Hauptprüfungsverfahren nicht mehr tätig zu werden. Auch Staatsanwaltschaften gehen genau so vor: bei ihnen bekannt gewordenen Hinweisen auf strafrechtlich möglicherweise relevante Sachverhalte oder eingegangenen Anzeigen von Straftaten wird zuallererst im Wege einer „Vorprüfung“ durch summarische Würdigung der bereits vorliegenden Informationen darüber entschieden, ob der jeweiligen Angelegenheit überhaupt weiter nachgegangen werden soll, um dann nach geeigneten Vorermittlungen in einem weiteren Schritt darüber zu befinden, ob aufgrund der dann vorliegenden Erkenntnisse und Ergebnisse ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Mir scheint, dass man in Analogie dazu in Bochum und Gießen genauso vorgegangen ist. RA Bongartz: „In Gießen […] waren sich alle, alle einig.“ Und in Bochum auch!

Ich gehe davon aus, dass in den dortigen Promotionsausschüssen keine Hampelmänner (u. –frauen) oder ‚Nickeneger‘ sitzen, sondern vernunftbegabte, intelligente und wissenschaftlich hochqualifizierte Damen und Herren. Hätte auch nur ein/e einzige/r von ihnen die Eröffnung eines förmlichen („behördlichen“) Hauptprüfungsverfahrens verlangt, wäre es hochschulrechtlich sehr schwierig geworden, es nicht einzuleiten. Das war aber nicht der Fall. Das müssen wir akzeptieren, auch wenn uns das nicht passt. Wir können doch nicht jedes Mal unterstellen, alle seien zu dumm, zu feige oder zu korrupt gewesen, um die von anonymen Hinweisgebern und/oder dubiosen Geschäftemachern einzig und allein für richtig gehaltene Entscheidung zu treffen. Das schließt natürlich Kritik daran keineswegs aus.

Ich wiederhole deswegen meine vor allem von übergeordneten hochschulpolitischen Erwägungen bestimmte Einschätzung: Die in Bochum und Gießen getroffenen Entscheidungen waren unter den dort bundespolitisch vorgegebenen Voraussetzungen und Bedingungen zur Wahrung und Verteidigung der durch Art. 5, Abs. 3 Satz 1 GG begründeten Freiheitsrechte (Hochschul- und Wissenschaftsautonomie) m.E. politisch klug und weitsichtig, in der Sache dagegen – wie RA Bongartz sachlich treffend formuliert hat – absolut unbefriedigend:
„ Und ich habe ein gewaltiges Problem damit, dass man in Gießen die mit Händen zu greifende Tatsache des massiven wissenschaftlichen Fehlverhaltens in Abrede stellt. Damit fällt diese Universität im Bemühen um die Wahrung der wissenschaftlichen Standards weit, weit hinter alles zurück, was in den letzten Jahren und Jahrzehnten wieder und wieder in der Rechtsprechung festgezurrt worden ist - zum Schutz der Wissenschaft.“

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen – dieses Problem habe ich auch! Allerdings eben zwischen Szylla und Charybdis, also in einer Lage, die von der angeblich gemeinnützigen Firma ‚Robert Schmidt‘ und dem profitorientierten Unternehmen Uwe Kamenz vorsätzlich provoziert bzw. gezielt herbeigeführt worden ist, ohne dass erbloggtes und RA Bongartz darauf auch nur einen einzigen selbstkritischen Gedanken verschwenden. 
RA Bongartz (Gast) antwortete am 2013/11/10 20:58:
Anklagende Firmenverteidiger?
Lieber Bernd Dammann,

es sind doch ganz andere Dinge als die unterstellten, die ich in meiner Antwort auf Ihren früheren Kommentar ausführe. Um die geht es mir wirklich. Und das Dilemma der Universitäten und Fakultäten ist mir persönlich näher als die Agenda der Plagiatssuche. Aber es hilft nichts: Was auf den Tisch kommt, muss unvoreingenommen angesehen und ordentlich behandelt werden. Ohne Ansehen der Person und ohne Rücksicht auf politische Implikationen. Sonst hätte auch in Düsseldorf der Doktorgrad nicht entzogen werden sollen, denn politisch war das seitens der Universität doch offensichtlich mehr oder weniger selbstmörderisch.

Kamenz ist nicht als Bauernopfer, sondern wegen vollkommener Verantwortungslosigkeit bei mir in Totalverschiss. Sehr ähnlich sehe ich persönlich Herrn Heidingsfelder. VroniPlag Wiki schließlich - ein weites Feld. Soweit ich das nachvollziehen kann, erscheinen mir die Dokumentationen sehr solide. In manchen Fällen kann ich es nicht nachvollziehen ("Robert Schmidt" zu Lammert). Die Motivlage der Beteiligten erschließt sich mir nicht, sie wird sehr unterschiedlich sein. Dass es da insgesamt um ein Tontaubenschießen auf das politische Führungspersonal gehen soll - das sehe ich nicht, trotz des besonderen Interesses an "politischen" Fällen, das bei einigen Aktivisten ausgeprägt sein wird und das sehr problematisch ist. Am besten wär's eben, von den heute führend politisch Aktiven jeder Couleur hätte früher keiner dreist plagiiert.

Was den Status des Gießener Verfahrens angeht, bin ich anderer Ansicht. In der Pressemitteilung hieß es: "Das Promotionsrecht wie auch das Recht zum Entzug des Doktorgrades obliegt den Universitäten und wird innerhalb derer von den Fachbereichen wahrgenommen. Im vorliegenden Fall des Plagiatsverdachts gegenüber Dr. Steinmeier war daher der Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen berufen, über die Frage eines möglichen Entzugs des Doktorgrades zu entscheiden." Zuständig hierfür ist nach § 19 der Promotionsordnung der Promotionsausschuss. "Die Entscheidung des Promotionsausschusses, Dr. Steinmeier den Doktorgrad nicht zu entziehen, fiel einstimmig ohne Enthaltungen." Außerhalb des Verwaltungsverfahrens geht das nicht. Dabei ist bereits die "Vorprüfung" ein Verwaltungsverfahren, indem nämlich das seinerzeitige Promotionsverfahren wieder aufgegriffen wird.
Bei anderem Ausgang hätte im Klagefall unterschiedslos jeder denkbare Verstoß gegen das VwVfG eine Rolle spielen können - ob in der "Vorprüfung" oder im Rücknahme-Verfahren.

Ich finde auch nicht, dass jemand das Recht zu Schanden reiten sollte. Auch nicht das Verwaltungsverfahrensrecht, dem gar nicht meine größte Liebe gilt. Es sind momentan ganz andere Reiter unterwegs, der Ritt geht durchaus in etwa in die von Ihnen angezeigte Richtung, wenn auch m.E. eher durch die Einführung der "präsidialen" Lösung bei "politischen" Fällen. Auch so kann man Wissenschaftsfreiheit zerstören. An der HU Berlin ist das bereits konkret in Vorbereitung.

Ich persönlich wäre ja sehr froh, wenn die zuständigen Fakultäten serienweise in sauberen Verfahren feststellen könnten, dass nicht plagiiert wurde. Gerne auch entgegen den Bewertungen von VroniPlag Wiki, "Robert Schmidt" oder sonstwem. Dann sollten aber die Befunde bitte nicht so aussehen wie bei Fws. Und was den Tunnelblick angeht, Juristen sollten ihn jedenfalls in einer Hinsicht und bei einer Gelegenheit unbedingt haben: Wenn ihnen suggeriert wird, dass ein bestimmtes Ergebnis aus dem einen oder anderen Grund politisch erwünscht ist.

So, nun haben wir uns reichlich verausgabt und können weiter in unseren jeweiligen nebligen Gewässern herumpaddeln. Vielleicht sind es ja auch dieselben Gewässer, zwischen Szylla und Charybdis.

Herzlichen Gruß
RA Bongartz 
Erbloggtes (Gast) antwortete am 2013/11/11 00:29:
Soll man zur Rettung der Wissenschaftsfreiheit die Wahrheit ignorieren?
Oder: Über ein vermeintes Recht aus Wissenschaftsliebe zu lügen.

Gegeben sei folgende dreiteilige Alternative zur Erklärung des Abbruchs eines Überprüfungsverfahrens:
1. Beweis-Hypothese: Die Stelle weiß wissenschaftlich gesichert, dass x nicht plagiierte.
ODER
2. Dummheits-Hypothese: Die Stelle weiß nichts gewiss, und auch sonst nicht genau, was sie tut.
ODER
3. Böswilligkeits-Hypothese: Die Stelle entscheidet nach dem Plan, der ihr den größten Profit verspricht.

Jeder kann in jedem konkreten Fall eine der Hypothesen bevorzugen. Die Beweis-Hypothese weise ich in den vorliegenden Fällen unter Verweis darauf zurück, dass dazu keine geeigneten Maßnahmen getroffen wurden. Zwischen den Hypothesen 2 und 3 kann ich mich nicht leicht entscheiden. Hanlon’s Razor spricht für Nr. 2, solange das nicht ausgeschlossen werden kann.

Lieber Herr Dammann, Sie suggerieren Nr. 3 (Profit günstigstenfalls: Rettung der Wissenschaftsfreiheit). Sie unterstellen quasi allen Akteuren, dass sie nicht "nur das Beste wollen". Alle streben skrupellos nach der Aufwertung ihrer sozialen Position. Unis brauchen für ihre soziale Position diese Hochschulautonomie. Plagiatsjägern sei die Hochschulautonomie egal, auch ein Zentralinstitut recht. Wie sie aber ihre soziale Position zu optimieren hoffen, bleibt in vielen Fällen schwammig. Der Höhepunkt ist die Theorie über "das eigene und in Wirklichkeit tatsächlich dahinter stehende Anliegen". Diese soziologische Beobachterperspektive ist gewiss mit den Akteursperspektiven nicht in Einklang zu bringen. Auch nicht mit der von Kamenz.

Mir ist eigentlich egal, ob Nr. 2 oder Nr. 3 zutrifft. Sie können das realitätsfremd oder kreuzzüglerisch nennen, aber die Wissenschaftsfreiheit von Staatseinrichtungen ist gar nicht mehr zu retten, wenn diese statt nach Wahrheit nach den politischen Erfordernissen des Tages streben. Dann ist sie nämlich schon nicht mehr existent. Egal ob aus Dummheit oder Böswilligkeit: Wegschauen ist selbstverschuldete Unmündigkeit. 
FeliNo antwortete am 2013/11/11 01:09:
"...statt nach Wahrheit nach den politischen Erfordernissen des Tages streben..." - diese Alternative ist eine erfundene (und gehört zu den - pardon - seit der Antike bekannten sog. "faulen Tricks"), sorry werter "Erbloggtes". Etwas mehr an ernstzunehmender Replik wäre angesichts dieses interessanten Threads wünschenswert. "Beweis", "Dummheit" und "Böswilligkeit" als allein denkbare strukturelle Möglichkeiten zu annoncieren, wird die begonnene Diskussion kaum weiterführen können, im Gegenteil. Schade, denn gewiss wäre noch einiges zu sagen gewesen. 
Ulu Ulix (Gast) antwortete am 2013/11/11 12:54:
Dammann haut hier kräftig auf die Falschen. In der Vroniplag-Szene gilt Erbloggtes doch längst als Hassfigur. Größter Streitpunkt ist der wiederholte Vorwurf von Erbloggtes, das Vroniplag insgeheim ein zentrales Institut für die Prüfung von Plagiatsvorwürfen will. In den Kommentarspalten herrscht zwischen Erbloggtes und Vroniplag-Leuten bestenfalls mal Waffenstillstand und verstehen tut er sich nur mit Aussteigern. 
EJay (Gast) antwortete am 2013/11/11 23:09:
Das unbekannte Dritte?
Was das "das eigene und in Wirklichkeit tatsächlich dahinter stehende Anliegen" der Akteure ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Robert Schmidt kenne ich nicht und vroniplag: Wirklich ein weites Feld. Aber in einem Punkt möchte ich Herrn Dammann dennoch unterstützen, nämlich im Hinblick auf die notwendigen "selbstkritischen Gedanken".

Mit FeliNo würde ich mir Erbloggtes Typologie deutlich differenzierter wünschen. Wie genau sähe ein "wissenschaftlich gesicherter" Befund aus, dass kein Plagiat vorliegt? Welche Definition läge dem zugrunde? Existiert diese Option im Verständnishorizont der bekannten Plagiatssucher überhaupt? Sie ist zumindest schwer zu erkennen (Robert Schmidt sagt immerhin: überwiegend Plagiate).

Im Moment sehe ich zwei Prämissen im Spiel:
(1.) den apodiktischen Satz: Ein Plagiat ist ein Plagiat ist ein Plagiat. Ein solches entwertet die ganze Arbeit, im Zweifel unabhängig von Gewicht, Umfang und Qualität der Gesamtleistung.
(2.) Nicht jede Textähnlichkeit ist ein Plagiat. Es könnte auch eine "leichte Fahrlässigkeit" (Klaus Graf) oder eine "handwerkliche Schwäche" (Gießen, Bochum und selbst Weber-Wulff, RA Bongartz etc. zu Lammert) sein. Der Umgang mit diesem Phänomen liegt im Ermessen der Zuständigen.
Möglichkeit (1.) markiert digitales Denken nach einem Schwarz/Weiß-Schema. Die Aberkennung des Grades wäre demnach ein Automatismus, der sich zwingend aus jedem (!) Plagiatsbefund ergibt. Option (2.) ist die flexiblere, letztlich aber wissenschaftlichere Position. Sie zieht die Existenz eines "Dritten" immerhin in Erwägung. Mittlerweile häufen sich die "empirischen" Belege für dessen Existenz: Acht mal entschieden Universitäten gegen vroniplag, ein Mal gegen Robert Schmidt. Was der "Zelot" (danke Klaus Graf) Plagiat nennt, sehen andere Angehörige der scientific community offenbar in anderem Licht.

Natürlich ist Option (2.) aus Sicht von (1.) pure Häresie! Im konkreten Fall Fws kann ich das nicht von der Hand weisen. Dennoch scheint ein Punkt der Debatte erreicht, an der die Verketzerung der Gegenseite problematisch geworden ist. Bleibt man bei (1.) stehen, dann dreht sich die Sonne nach wie vor um die Erde, der Mensch wurde aus Lehm erschaffen und das Atom ist definitionsgemäß unspaltbar. Wissenschaftlich wird die Sache erst produktiv, wenn man (2.) als Möglichkeit akzeptiert und die Diskussion auf dieser Basis fortführt.

Wenn jemand meinen sollte, das letzte Argument sei ein rhetorischer Taschenspielertrick, den verweise ich auf den Forenbeitrag eines sonst von mir hochgeschätzten vroniplag-Mitstreiters bei fr-online.de: "ich glaube Vroniplag lag noch nie daneben, denn auf Vroniplag werden Textparallelen dokumentiert und diskutiert -- und diese Dokumentation "liegt nicht daneben", solange da nicht erfundene Texte dokumentiert werden."
Sancta Vroniplagwikia nunquam erravit nec imperpetuum scriptura testante errabit - woher kennen wir solche Dogmen und bei wem genau liegt die "selbstverschuldete Unmündigkeit"? 
Erbloggtes (Gast) antwortete am 2013/11/12 00:50:
Finde recht irritierend, was mir da so zugeschrieben wird. Wenn wir auf dem Niveau angekommen sind, mehr über argumentative Tricks zu reden als über die Sache, dann gern ohne mich.
Das ist eben die Gefahr, wenn man eine Metaposition als Argumentationsvorteil beansprucht: Ein echter Widerstreit kommt nicht zustande. 
RA Bongartz (Gast) antwortete am 2013/11/12 10:35:
Schwarz-Weiß-Grau in Farbe
Vorbemerkung: Ulu Ulix hat recht, Erbloggtes ist für VroniPlag & Cie. nun wirklich nicht in Mithaftung zu nehmen. Und Erbloggtem stimme ich zu, die freihändige Etikettierung von "argumentativen Tricks" ist ungut.

Die von EJay vorgeführte Prämisse Nr. 1 ist doch sachlich nie und nimmer ernstzunehmen und der Forenbeitrag bei fr-online.de offenkundig töricht. Denn die Dokumentation liegt weder daneben noch liegt sie nicht daneben, sie liegt nur da und wartet auf die Analyse. Wenn ich mich davon überzeugt habe, dass die Dokumentation bei VroniPlag Wiki "solide" ist, weiß ich erst, dass es sich um eine getreue Wiedergabe von Textstellen in Gegenüberstellung handelt, bei der Übereinstimmungen zusätzlich präzise markiert sind. Die Analyse müssen wir schon selber machen. Denn die Einordnung einer Textstelle etwa als "Verschleierung" in Verbindung mit der Anmerkung "weitgehend wörtlich übereinstimmend ohne Kenntlichmachung der Quelle, mit Ausnahme der Bezifferung wurden die Literaturverweise identisch ins Literaturverzeichnis kopiert" wird man ja nicht als Analyse bezeichnen wollen. Ganz abgesehen von der Frage, ob man sich eine vorgegebene Analyse ohne eigenen kritischen Nachvollzug zu eigen machen dürfte.

Jenseits dieser technischen Ebene beginnen die Schwierigkeiten aber doch überhaupt erst. Und vielfach wird es bei Unwägbarkeiten bleiben. Eine Analyse, die nicht den angestrengten Versuch der Differenzierung unternimmt, ist unredlich. Eine Analyse, die nicht die Eventualität aller denkbaren Lässlichkeiten ("Zitierfehler", "handwerkliche Schwäche") zubilligt, ist unbillig. Eine Analyse, die gegen die prima-facie-Evidenz unbesehen die Annahme der Lässlichkeit gelten lässt, ist allerdings keine Analyse, sondern ein Persilschein. 
EJay (Gast) antwortete am 2013/11/12 11:41:
Debattenkultur
Mein Bemühen war auch, über die Sache zu reden und keinesfalls Nebenkerzen zu zünden. Ich wähnte mich mit „Erbloggtes“ einer Meinung, dass die „Beweis-Hypothese“ eigentlich den optimalen Weg markiert. Um sie zu ermöglichen müssten, neben einem korrekten Verfahrensgang auch gewisse epistemologische Voraussetzungen erfüllt werden, u.a. eine gültige Plagiatsdefinition, welche auch die Möglichkeit mit einschließt, auf „kein Plagiat“ zu plädieren. Ich sehe das momentan als fruchtbares Feld für Diskussionen. „Erbloggtes“ wird mir sicherlich auch zustimmen, dass nicht alle Akteure das erforderliche Reflexionsniveau erreicht haben, siehe auch die Debatte bei vroniplag über „kontextfreie Plagiatsbestimmung“.

RA Bongartz Kommentar würde ich fast Wort für Wort so unterschreiben, insbesondere den letzten Satz. Im Fall Lammert gehe ich bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass die Gutachten substantielle Argumente vorbringen. Allein, meine Möglichkeit (1.) sehe ich als nach wie vor im Diskurs präsent, trotz schwindender Dominanz. Es ließen sich aus diversen Foren und Interviews weidlich Belege für diese Position sammeln. Deshalb bin ich Klaus Graf für den Begriff des „Zeloten“ so dankbar, der den Sachverhalt präzise auf den Punkt bringt. Die Anerkenntnis, dass der andere womöglich Recht haben könnte, gehört zu jeder wissenschaftlich produktiven Auseinandersetzung. 
Erbloggtes (Gast) antwortete am 2013/11/13 01:20:
Ich räume ein, dass die "Beweis-Hypothese" ungünstig formuliert ist, was aber dem Szenario (Abbruch eines Überprüfungsverfahrens) geschuldet ist. Auch wenn wir nicht mit Gewissheit sagen können, wie man jeden abstrakten Plagiatsverdacht sicher falsifiziert, gibt es da doch einen wissenschaftlichen Königsweg:
Man versucht, ein Plagiat nachzuweisen, indem man Belege sucht. Dabei geht man wissenschaftlich-kritisch vor und zweifelt die Belege an. Wenn sie dem systematischen Zweifel standhalten, hat man ein Plagiat gefunden.
Im Prinzip ist das ein Prozess, den das zuständige Gremium kollektiv durchläuft. Am Ende steht dann eine Abstimmung, die entscheidet, ob ein Plagiat hinreichend sicher und schwerwiegend ist, um den Grad zu entziehen.
Ich hätte gar nichts dagegen, wenn die Unis das in den Fällen Steinmeier und Lammert so gemacht hätten. Vielleicht wiederhole ich, was allen bis hierher Lesenden schon bekannt ist, aber es muss nochmal gesagt werden: Gießen und Bochum haben den Versuch, ein Plagiat nachzuweisen, indem man Belege sucht, nicht unternommen.

Die unbeabsichtigte Folge ist: Bisher wollten Plagiatsjäger Belege sammeln, um die Unis dazu zu bewegen, eigene Untersuchungen anzustellen. Künftig müssen Plagiatsjäger fertige Anklageschriften erstellen (am besten, bevor eine Uni davon erfährt, damit die nicht vor dem Abschluss der Suche schon abwinken kann), die so überzeugend argumentieren, dass Unis sich lächerlich machen, wenn sie Titel nicht entziehen. Die Konstellation:

[Plagiatsjäger-Hinweis]-->[uniinternes Untersuchungsverfahren]

wird ersetzt durch die Konstellation:

[Plagiatsjäger-Anklage] versus [Uni-Verteidigung]
--> [das Urteil fällt die Öffentlichkeit]

Dass sich Unis dem Urteil der Öffentlichkeit nicht einfach entziehen können, darauf deutet der Fall Margarita Mathiopoulos hin. Sie war ja 1989-91 schon von der Uni Bonn gegen Plagiatsvorwürfe verteidigt worden. Die Öffentlichkeit hat das nach Darstellung von Wikipedia eher skeptisch hingenommen, wie u.a. der Prozess 2002 zeigt. Als VroniPlag 2011 neue Beweise aufbrachte, hätte die Uni sich lächerlich gemacht, den Grad nicht zu entziehen.
Aber der Fall zeigt auch: 1989-91 hat man an der Uni Bonn den Versuch, ein Plagiat nachzuweisen, indem man Belege sucht, nicht ernsthaft genug unternommen. 
KuK (Gast) antwortete am 2013/11/13 08:23:
Plagiatsjäger als Ankläger
...und Richter?

"Die Konstellation:

[Plagiatsjäger-Hinweis]-->[uniinternes Untersuchungsverfahren]

wird ersetzt durch die Konstellation:

[Plagiatsjäger-Anklage] versus [Uni-Verteidigung]
--> [das Urteil fällt die Öffentlichkeit]"

Irgendwelche dahergelaufenen sog. Plagiatsjäger die allein aufgrund einer durch keine unabhängige Institution geprüfte Software Textähnlichkeiten identifizieren, diese pauschal als <> bezeichnen, anstatt die gesamte Arbeit am Dokument (ohne Software) kritisch zu prüfen, Verweise zu prüfen, inhaltlich-kritisch vorzugehen, ob es tatsächlich ein Plagiat ist was die tolle Software identifziert hat - Personen ohne irgendeine rechtliche Gewalt treffen letztlich verwaltungsrechtliche Entscheidungen (nichts anderes ist der Entzug des Doktorgrads!) - in welchem Anarchietraum leben Sie eigentlich? Haben Sie schon mal ernsthaft professionelle Hilfe für sich in Betracht gezogen?

Vielleicht sollte demnächst eine psychologische wahlweise auch neuropsychologische Dissertation über Ihre "Welt" geschrieben werden - die können Sie ja dann auf <> untersuchen... - aber bitte in einer Institution in der Ihnen geholfen wird. 
EJay (Gast) antwortete am 2013/11/13 12:25:
Gewaltenvermischung
Eine solche Polemik bringt die Diskussion nicht voran. Es geht hier zumal nicht mehr um die Kamenz'sche Software, die von allen Beteiligten als kontraproduktiv abgelehnt wird.

Erbloggtes beschreibt hier ein Horrorszenario, das niemand ernsthaft befürwortet. Sie ideale Lösung einer sorgfältigen Prüfung durch die zuständigen Organe hat er demgegenüber präzise skizziert.
Für die "Plagiatsjäger" wäre es vermutlich ein Schlag ins Wasser, wenn sie könftig Anklageschriften verfassen würden. Die Universitäten würden - da gebe ich Herrn Dammann recht - den Teufel tun und über das Stöckchen springen. Hier wird dann selbst die sonst von mir geschätzte Anonymität zum Problem. Würde meine eigene Fakultät eine anonyme Anklageschrift, am Ende noch mit zelotischem Impetus, positiv aufnehmen? Kaum! Die Universitäten würden den bereits eingeschlagenen Weg der Abschottung konsequent vorantreiben.

Weil hier im Thread eigentlich der Fall Lammert diskutiert wird: Ich weiss nicht, was in den Bochumer Gutachten steht. Aber ich gehe schon davon aus, dass die Verfasser sich ernsthaft mit den Vorwürfen von lammertplag auseinandergesetzt und überdies eigene Recherchen angestellt haben. Wenn sie am Ende nicht mehr als "handwerkliche Mängel" gefunden haben, so liegen sie diesbezüglich exakt auf der Linie, die Klaus Graf eingangs skizziert hat. Der krude Verfahrensgang steht auf einem anderen Blatt. 
KlausGraf antwortete am 2013/11/13 12:32:
Debatte hatte hier ein vergleichsweise hohes Niveau
Bitte sachlich bleiben. 
Erbloggtes (Gast) antwortete am 2013/11/13 13:44:
Die Bochumer Pressemitteilung sagt ziemlich deutlich, dass sich alle mit den Vorwürfen von Lammertplag auseinandergesetzt haben. Die Annahme eigener Recherchen darüber hinaus entbehrt jeder Grundlage. Die Entscheidung der Uni besagt, dass in Lammertplag keine Verdachtsmomente vorliegen, die eine Untersuchung rechtfertigen würden.

Falls sich jemand dafür interessiert, wie Lammertplag tatsächlich funktioniert, siehe hier. Volker Rieble erläutert in den Kommentaren, dass wörtliche Übereinstimmungen keine Bedingung für ein Plagiat sind. Ich habe daraufhin Mitte August geschrieben, dass die Uni Bochum Lammerts Arbeit überprüfen müsste. Ich wiederhole: Das hat sie nicht getan.

Dass Unis sich beliebig verweigern können, glaube ich nicht. Offensichtliche Wahrheiten (plakatives Beispiel: Guttenplag) kann eine Uni sich nicht dauerhaft zu leugnen erlauben, auch wenn sie von nichtmandatierten Plagiatsjägern kommen. Sonst kommen nämlich lauter Leute, die auch offensichtliche Wahrheiten leugnen wollen, zu einer solchen Uni, und die anderen gehen anderswo hin. 
EJay (Gast) antwortete am 2013/11/14 22:46:
Ermessensfragen
Ich möchte den Befund von Lammertplag S. 16 keineswegs verharmlosen, zumal auch ich nicht an einen Zufall glauben kann. Anders als Volker Riebel gehe ich zudem davon aus, dass hinter dem Finden eines Belegs eine ganz erhebliche Leistung stecken kann. Vollständige Literaturecherche und ihre fachgerechte Sichtung und Rezeption sind beileibe keine Kleinigkeit!
Ärgerlich wirkt aber beim genauen Hinsehen, dass Robert Schmidt bei seiner synoptischen Dokumentation mal eine, mal vier, mal 18 Fußnoten bei Mühleisen überspringt. Wenn jetzt noch auf S. 15 stünde: „Zum Nachfolgenden vgl. Mühleisen 1973“ würde sich der Befund in Wohlgefallen auflösen.

Ich würde annehmen, die Universität Bochum hat sich diese Befunde gleichfalls sorgfältig prüfend angesehen (alles andere wäre üble Nachrede). Sie ist offenbar zu der Ansicht gelangt, dass es sich hier um kleinere, v.a. handwerklich bedingte Mängel und nicht um eine Täuschung (Erbloggtes: Guter Probierstein) handelt. Aufgrund dieser Einordnung sah man dann "keinen hinreichenden Verdacht auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten."
Ich erkenne nicht, was daran falsch sein soll - bis auf die Tatsache, dass wie in Düsseldorf die Fakultät den/die Gutachter bestellen sollte. Man bekommt einen Hinweis von außen, geht diesem Anfangsverdacht nach und gelangt zu der Einschätzung, dass er für weitere Verfahrensschritte zu leicht wiegt. Solche Anzeigen gibt es leider immer wieder und oftmals werden nach erster Anscheinsprüfung nicht einmal Gutachter bestellt. Was würde auch die Annahme rechtfertigen, dass der sonst so akribische Robert Schmidt substantielle Mängel übersehen hätte und eine erneute Untersuchung nötig wäre? Warum sollte die Universität weiter Zeit und Ressourcen in einen Fall investieren, der zu keinem weiteren Ergebnis führt? Volker Rieble geht zu Recht von einer übermäßig gestiegenen Beweislast aus, zumal es an allgemein akzeptierten Plagiats-Definitionen mangelt.
Letztlich handelt jeder Staatsanwalt auf diese Weise: Er prüft Verdachtsmomente und Ermittlungsergebnisse, wägt gegen das Gemeinwohl ab und entscheidet dann, ob angeklagt, weiter ermittelt oder ggf. eingestellt wird.

Nein, die Universitäten können und wollen offensichtliche Fälle kaum ignorieren. Allerdings haben sie einen gewissen Abwehrimpuls, wenn Fälle aus der Anonymität heraus womöglich mit einem "zelotischen" Impetus vorgetragen werden. In jedem Fall versuchen sie, der Herr im eigenen Hause zu bleiben und sich nicht fremden "Anklagebehörden" zu unterwerfen. Daher steht es im "Spiel" mit Vroniplag 16:10 und gerade wurde auch Stefan Liebig entlastet. "Gespielt" wird hier allerdings zunehmend um Fragen von Autonomie und Ermessensspielraums.
Der öffentliche Druck hat der Sache insgesamt sehr genutzt. Die Zahl der nicht-öffentlichen "Anzeigen" ist meines Wissens in die Höhe geschnellt, allein an meiner Hochschule weiß ich von sechs Fällen seit 2012. 
Erbloggtes (Gast) antwortete am 2013/11/16 16:12:
Robert Schmidts Akribie und ein Gedankenexperiment
Die Unwahrscheinlichkeit, dass "der sonst so akribische Robert Schmidt substantielle Mängel übersehen hätte", ist ein lustiges Hilfsargument, um die Weigerung einer einer Uni zu rechtfertigen, einen Fall zu untersuchen. Die Annahme wird allein schon dadurch gerechtfertigt, dass Robert Schmidt die Untersuchung zunächst eingestellt hatte, als er eine Quote von 36,2% erreichte (wie er dann öffentlich erklärte, was vielfach missverstanden wurde). Er hat später zwar weitergesucht, aber für "vollständig" untersucht hat er Lammerts Arbeit meines Wissens nie erklärt. Zwar können wir annehmen, dass Robert Schmidt es erwähnt hätte, wenn er eine Fußnote "Zum Nachfolgenden vgl. Mühleisen 1973" o.ä. gefunden hätte. Aber auch um solche *entlastenden* Befunde zu machen, wäre eine Untersuchung der Dissertation durch die Fakultät erforderlich gewesen. Wie es nun lief, konnte die Uni nur sagen: 'Die Vorwürfe war nicht eindeutig genug' (plus ein paar warme Floskeln über Originalität).

Völlig richtig ist natürlich die Frage: "Warum sollte die Universität weiter Zeit und Ressourcen in einen Fall investieren, der zu keinem weiteren Ergebnis führt?" - Aber woran die Uni ohne Untersuchung erkennen kann, dass der Fall zu keinem Ergebnis führt, dieser Frage sollte sich ihre parawissenschaftliche Fakultät vielleicht einmal annehmen.
Wenn aber die Frage der Täuschung der Probierstein ist, dann ist es offensichtlich, dass die Uni es verweigert hat, diesen Probierstein zu untersuchen: Lammertplag kann dazu Indizien liefern. Aber eine *explizite Argumentation* über Täuschung, die man falsifizieren könnte, liefert Lammertplag nicht. "Eine seriöse Gesamtbewertung erfordert noch ein gutes Stück Arbeit für die Uni Bochum", schrieb ich am 1. August. Die ist nicht erfolgt. Dafür kann man nun natürlich allerlei ökonomische, wissenschaftspolitische oder psychologische Begründungen anführen. Man kann das auch begrüßen, je nachdem, welche Werte man präferiert.
Nur korrekt, so kann man das Vorgehen der Uni Bochum nicht nennen. Das erkennt man mit einem Gedankenexperiment, in dem das Vorgehen der Uni identisch ist, das Ergebnis aber das umgekehrte Vorzeichen hat. In so einem Fall verliert die Uni nämlich bei der zu erwartenden Klage und muss deshalb versuchen, ihr Versagen schnellstmöglich auszubügeln. So wie nun im Fall Eumann. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. 
KlausGraf antwortete am 2013/11/16 19:13:
Stellungnahme
Kann man mit den Entscheidungen in den Fällen Lammert und Steinmeyer leben?

Für mich und einige andere vernünftige Leute lautet die Antwort: Ja. Zeloten sehen das naturgemäß anders.

Gab es Verfahrensmängel?

Wie RA Bongartz gezeigt hat, sollte man zu einem klaren Ja tendieren.

Wurden die Vorwürfe gründlich genug von den zuständigen Stellen geprüft?

Darüber kann man unterschiedlicher Ansicht sein. Anders als bei der Causa Schavan war es aus meiner Sicht hinreichend und ermessensfehlerfrei, die öffentlich diskutierten Befunde zu würdigen und von einer weiteren intensiven Prüfung abzusehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei einer intensiven Prüfung etwas grundsätzlich anderes herausgekommen wäre, halte ich für gering.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ne_bis_in_idem gilt übrigens für solche universitären Verfahren nicht. So what? 
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma