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Im Juni 2008 zitierte ich aus dem Positionspapier der ARK "Digitalisierung von Archivgut im Kontext der Bestandserhaltung":

http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/25/digibest.pdf

Das Papier der Fachausschüsse erwähnt auch Open Access:

"Archivgut ist öffentliches Gut und – von wenigen Ausnahmen abgesehen – lizenzfrei
nutzbar. Dies widerspricht einer breiten wirtschaftlichen Verwertung von digitalisiertem
Archivgut durch Vermarktung und Einräumung exklusiver Nutzungsrechte. Zwar gibt es
vereinzelt verwertbare Archivalien, doch sind sie auf eine Vielzahl von Beständen verteilt
und machen prozentual nur einen sehr geringen Teil der vollständig zu digitalisierenden
Bestände aus.
Durch die Online-Präsentation dürfen keine zusätzlichen Barrieren für die Nutzung von
Archivgut durch die Allgemeinheit aufgebaut werden. Der grundsätzlich freie Zugang zu
digitalisiertem Archivgut („open access“) schließt eine wirtschaftliche Verwertung zusätzlicher
Dienstleistungen, die über eine Bereitstellung von digitalisiertem Archivgut im
Internet hinausgehen, für bestimmte Zielgruppen indes nicht aus.
Angesichts der zumeist
(noch) nicht zur Verfügung stehenden zusätzlichen Haushaltsmittel für die Digitalisierung
und die dafür nötige Infrastruktur sind auch Maßnahmen zur Co-Finanzierung
durch Mehrwertdienste zu berücksichtigen. Dazu können die Lieferung von digitalen
Reproduktionen auf Datenträgern oder online gehören sowie die kostenpflichtige Bereitstellung
von hoch auflösenden Images für Publikationszwecke (im Gegensatz zu
kostenfreien Leseversionen). Doch zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass durch den
Vertrieb von Reproduktionen Einnahmen und eine Erhöhung des Kostendeckungsgrades
nur in geringem Umfang zu erzielen sind." (Hervorhebung von mir)

Das Positionspapier ist nunmehr auch im Archivar 2008/4 abgedruckt (S. 395ff.).

Die explizite Nennung von "open access" als positiver Wert ist das erste "offizielle" Statement der deutschen Archive zu Open Access. (Nächstes Jahr wird es ja eine eigene Sektion zum Thema auf dem Regensburger Archivtag geben.)

Dass Archivgut öffentliches Gut und von wenigen Ausnahmen abgesehen lizenzfrei nutzbar ist, ist eine erfreulich klare Aussage.

Man sehe dagegen:
http://archiv.twoday.net/stories/5352292/
http://archiv.twoday.net/stories/5313691/

Erfreulicherweise ist gratis Open Access hinsichtlich von Findmitteln und Digitalisaten die dominierende Position in allen staatlichen Archiven einschließlich des Bundesarchivs (dass dies nicht selbstverständlich ist, zeigen die kostenpflichtigen Angebote des Britischen Nationalarchivs). Bei den Findmitteln ist sogar von einem sehr breiten Konsens auszugehen, während sich bei den Digitalisaten die Kirchenarchive deutlich zurückhalten bzw. kostenpflichtige Lösungen im Kirchenbuchbereich favorisieren.

Was die archivischen Fachpublikationen angeht, so ist der "Archivar" erfreulicherweise seit 1999 online kostenfrei zugänglich. Hervorzuheben ist auch die Kooperation des Staatsarchivs Hamburg und des Landesarchivs Schleswig-Holstein (siehe hier) mit Hamburg University Press. Die dort veröffentlichten Publikationen stehen "Open Access" zur Verfügung.

Hinsichtlich von libre OA ist die herrschende Meinung der Archive strikt ablehnend. Dass sich dies nicht auf ökonomische Gründe stützen kann, macht der Schluss obigen Zitats deutlich.

Öffentliche Archive können auch aus rechtlichen Gründen sich nur sehr begrenzt an der Vermarktung von Bildrechten beteiligen. Diese kann keine tragende Einnahmequelle werden, ebensowenig wie Benutzergebühren. Öffentliche Archive werden mit Steuergeldern unterhalten und sollten allen Nutzern kostenfrei zur Verfügung stehen und Bildreproduktionen lizenzfrei, soweit keine Urheberrechte am Inhalt selbst (nicht den Reproduktionen) berührt sind. Bei der Geltendmachung von Urheberrechten am Inhalt sind die wissenschaftliche Forschung und nicht-gewerbliche Nutzer tunlichst von allen Kosten freizustellen.
 

twoday.net AGB

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