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http://www.sueddeutsche.de/kultur/fall-gurlitt-behoerden-veroeffentlichen-erste-bilder-im-internet-1.1816095

http://www.lostart.de/Webs/DE/Datenbank/KunstfundMuenchen.html

Die Bilder haben schlechte Qualität und tragen das Copyfraud der Staatsanwaltschaft.

Gast (Gast) meinte am 2013/11/12 09:45:
Urheberrecht?
Sind einige dieser Bilder nicht noch urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung der Rechtehinhaber nicht veröffentlich werden? 
jaymz1980 antwortete am 2013/11/12 10:17:
Nutzungsrecht
Wie das Wasserzeichen wohl zeigen soll, hat die Staatsanwaltschaft ein gültiges Nutzungsrecht für diesen Zweck erworben ;) 
MS (Gast) meinte am 2013/11/12 15:18:
§ 45 Urheberrechtsgesetz:

Rechtspflege und öffentliche Sicherheit

(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einer Behörde herzustellen oder herstellen zu lassen.

(2) Gerichte und Behörden dürfen für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit Bildnisse vervielfältigen oder vervielfältigen lassen.

(3) Unter den gleichen Voraussetzungen wie die Vervielfältigung ist auch die Verbreitung, öffentliche Ausstellung und öffentliche Wiedergabe der Werke zulässig. 
FeliNo meinte am 2013/11/13 01:32:
Spitzweg...
Spitzweg malt (pardon: zeichnet) den Teufel an die Wand? Interessant. Wirklich schade, dass wir keine bessere Abbildung haben... 
 

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