Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist bis zum 28.12.2009 verbindlich umzusetzen und wird die Verwaltung grundsätzlich verändern und ist damit eine Herausforderung für alle Beteiligten. Mit dem Vierte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften wurde auf Bundesebene ein Schritt hinsichtlich rechtlicher Rahmenbedingungen getan:
Rechtsrahmen zur EU-DLR
Rechtsrahmen zur EU-DLR
schwalm.potsdam - am Donnerstag, 8. Januar 2009, 19:42 - Rubrik: Records Management