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http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29572/1.html

Der Artikel behauptet Schwachsinn. Es gibt keine einschlägigen
Leistungsschutzrechte im Verlagsbereich, sondern nur das
Urheberrecht, das 70 Jahre nach dem Tod des Autors oder Herausgebers endet. Entscheidend ist also das Erbe des verantwortlichen Schriftleiters Goebbels, wenn man nicht schlüssig nachweisen kann, dass dem Verlag ausschließliche Nutzungsrechte übertragen wurden.

Siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/5451555/
 

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