Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
Der SPIEGEL 5/2009 S. 123 berichtet unter dem irreführenden Titel "Fluch der guten Tat" kurz über das BGH-Urteil zur Editio princeps. Siehe

http://archiv.twoday.net/stories/5467143/

"Diejenigen, die ihre Archive öffnen, werden bestraft", sagt der Vorsitzende der Sing-Akademie, Georg Graf zu Castell-Castell.

Wer Kulturgut als beliebig kommerziell nutzbare Ware sieht, mag die Verweigerung eines wissenschaftspolitisch außerordentlich fragwürdigen Schutzrechts so sehen. Die (europaweite) Gewährung dieses Rechts stützt sich auf eine empirisch leicht widerlegbare Anreiztheorie: Das Schutzrecht soll dazu anspornen, Unveröffentlichtes (genauer: nicht Erschienenes) zu publizieren. Die meisten Staaten dieser Erde (einschließlich der USA und der Schweiz) kennen aber kein solches Recht, obwohl in ihnen nicht weniger Editionen erscheinen als hierzulande. Es bestehen für mich auch gravierende Bedenken, ob die Vorschrift mit Art. 5 GG vereinbar ist, schließlich hindert das Recht den wissenschaftlichen Fortschritt, wenn es verhindert, dass eine wissenschaftlich wertvollere Zweitedition erscheinen kann.
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma