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Steinhauer

http://www.bibliotheksrecht.de/2009/03/12/zweitveroeffentlichungsrecht-schranke-5743943/

widerlegt überzeugend Hirschfelder über die rechtliche Umsetzbarkeit von Open Access

http://www.jurpc.de/aufsatz/20090046.htm

Auch eine arbeitsvertragliche Anbietungspflicht wäre keine Urheberrechtsschranke!Wenn verlangt werden kann, dass Dissertationen zu veröffentlichen sind, was einen Eingriff in das Veröffentlichungsrecht darstellt, ist es m.E. auch zulässig, in Anknüpfung an staatliche Leistungen eine zusätzliche Open-Access-Zweitveröffentlichung zu normieren.
 

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