Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
Die Causa Karlsruhe geriet in den letzten Tagen verständlicherweise etwas aus unserem Blickfeld, aber die BLB berichtet wie gehabt:

http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php

Auszug:

Zu den Kunstgütern, die nach dem Gutachten der Expertenkommission bislang unstreitig Eigentum des Hauses Baden sind und vom Land erworben werden sollen, gehören vier Skulpturen aus der Kunsthalle Karlsruhe, sowie Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek. Darunter zwei Tulpenbücher, das Werk "Speculum Humanae Salvationis" sowie der Teilnachlass Hebel. Hinzu kommen weitere Tulpenbücher aus dem Generallandesarchiv, der künstlerische Nachlass von Joseph Kopf im Badischen Landesmuseum sowie die Wessenberg'sche Gemäldesammlung in Konstanz. Nicht verkaufen wollte das Haus Baden das im Generallandesarchiv lagernde Klosterarchiv Salem.

Siehe dazu auch

http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/salem/art372491,3663002

Monatelang durchliefen Scharen von Architekten und Kunsthistorikern die frostkalten Gemäuer. Jedes Bild, jeder Wandbehang, jeder Leuchter wurde inventarisiert, geschätzt und auf Besitz und Eigentum geprüft, was ein kleiner, aber erheblicher Unterschied im Streit um die badischen Kulturgüter ist. Anders als das Haus Württemberg, beließ es das Haus Baden seit Beginn des 20. Jahrhunderts bei einem rechtlich diffusen Zustand (siehe Text rechts). In den Museen und Bibliotheken des Landes hingen und standen Kunst- und Kulturgüter, die, wie die so genannten Tulpenbücher oder die Wessenberg'sche Gemäldesammlung in Konstanz, eindeutig dem Haus Baden gehörten.

Im Zuge der Verhandlungen kam, gestützt auf vorhandene Expertisen, mehr Licht ins Dunkel. Experten von der Kulturstiftung der Länder rieten, badische Kulturgüter für 17 Millionen Euro zu kaufen. Dabei nahm man längst nicht alles. Mal wollte das Haus Baden sein Klosterarchiv, den alten Thronsessel oder die Abtskrümme nicht veräußern, mal lehnte das Land wie bei der Jüncke'schen Sammlung dankend ab, weil deren historischer Wert den ministeriellen Fachleuten schon sehr übersichtlich schien.

Die "Einschränkung der freien Beweglichkeit" der rund 200 Gegenstände musste ebenso geprüft werden wie deren Eintrag in der Denkmalschutzliste. Man sprach über Preise, über Abschläge und Rabatte, weil etwa ein Beichtstuhl oder ein Kruzifix aus dem Salemer Münster zwar verkauft werden kann, seinen angestammten Platz aber wohl nie verlassen wird. Ein bisschen Bazar also. Aber es gab auch Gegenstände, die nicht eindeutig zuzuordnen, also juristisch "strittig" waren. Streitwert: rund 300 Millionen Euro. Als Oettinger einen ersten Vergleich anstrebte, scheiterte er kläglich. Die internationalen Hüter der Bibliophilie schlugen Alarm, als historische Bücher und Handschriften in der Verhandlungsmasse aufgehen sollten. Und Oettinger haftete der Ruf des geschichtslosen Managers an.

Das wurmte den Christdemokraten. War er doch der einzige, der dieses heiße Eisen anpackte, während die Filbingers, Späths und Teufels die Causa Baden immer aufs Neue in der untersten Schublade abgeladen hatten. Auch wenn der schwäbische Premier das frühere Zisterzienserkloster schon mal als "alten Kasten" tituliert, mit dem man kein Geld verdienen könne, wird er ins Geschichtsbuch eingehen als Ministerpräsident, der Rechtsfrieden herstellte mit dem Haus Baden. Zwar wird es keinen formellen "Klageverzicht" geben, aber doch eine Art "Generalbereinigung": Das Haus Baden übergibt Kunst und Kultur offiziell ans Land. 15 Millionen Euro zahlt das Land im Gegenzug. "Angemessen" sei das, meint Wissenschaftsminister Peter Frankenberg. Die Summe könne man "guten Gewissens" zahlen, um "reinen Tisch zu machen".

Das Land wird sich nicht verschulden müssen für die Salemer Immobilie samt "Aufbauten und Zubehör", die ab diesem Sommer durch die Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg "bespielt" werden soll. Finanzminister Stächele gibt bereits den selbstbewussten Schlossherrn: "Vom Tag der Vertragsunterzeichnung an, muss spürbar sein, dass der Wind des Landes weht." Im Sommer ist ein großes Landesfest geplant. Dann allerdings könnte doch Manches beim Alten bleiben: Weinproben im Herbst, Weihnachtsmarkt im Advent.

Die markgräfliche Familie muss - theoretisch - für "private" Veranstaltungen auf dem Areal Raummiete zahlen, "wenn es nicht karitativ ist", so heißt es aus der ministeriellen Fachabteilung. Es scheint nur eine vertragliche Fußnote, aber für die politische Opposition bleibt es der zentrale Kritikpunkt: Das Adelshaus mit Oberhaupt Max an der Spitze residiert weiter in der Schlossanlage, genauer: in der Prälatur. Den "Prinz zum Anfassen", wie Oettinger einmal flapsig formulierte, wird es zwar nicht geben. Der Generalbevollmächtigte und Baden-Manager Bernhard wohnt mit Familie längst im früheren Forsthaus abseits. Aber das Haus Baden bleibt doch deutlich präsent. "Wir wären dumm, die Familie nicht als Ratgeber zu nutzen", verteidigt Finanz-Staatssekretär Gundolf Fleischer die öffentlich-private Lösung.
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma