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Goebbelsche Pamphlete dürfen als Faksimile an Kiosken und in Bäckereien verkauft werden. Sehr erfreulich.

FAZ
KlausGraf meinte am 2009/03/25 23:38:
Fehlurteil
Zur bisherigen Berichterstattung

http://archiv.twoday.net/search?q=zeitungszeugen

Ich würde gern den Urteilstext kennen.

Die vom Gericht angegebene 70-Jahresfrist beruht auf § 134 UrhG, der wiederum auf §§ 3, 4 LUG verweist. Da der Eher-Verlag aber keine juristische Person des öffentlichen Rechts war, ist völlig unklar, wieso § 134 UrhG angewendet werden kann.

Siehe auch:
http://www.urheberrecht.org/news/3584/url
http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m1/presse/archiv/2009/01922/index.php 
 

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