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Ausnahmsweise ein sachlicher Beitrag zu Christiane Schulzki-Haddouti.

Ich jedenfalls finde die Aussicht eines “differenzierten und inviduellen Rechtemanagement” grundsätzlich gut, da es nicht nur die Einzelverwaltung, sondern auch die Gruppenverwaltung mittels CC-Lizenzen zulassen würde. So könnte man en bloc etwa Bücher mit unterschiedlichen Creative-Commons-Lizenzen versehen, die damit die Entscheidung der Rechteinhaber transparent machen. Und darauf müsste sich das System der VG Wort auch einstellen können. Allerdings schweigt sich die VG Wort über CC-Lizenzen im Moment aus. Ich versuche seit drei Wochen schon dazu den Geschäftsführer zu befragen - ohne dass es mir gelänge.

Da gibt es schon deshalb keinen Dissens, weil ich ja selbst schon früher vorgeschlagen habe, freie Lizenzen in das im Rahmen des Settlement errichtete Registry zu implementieren:

http://archiv.twoday.net/stories/5598988/#5599382

Wir, die Unterzeichnenden, unterstützen den Gedanken von Open Access im Bereich von Wissenschaft und Bildung. Bei öffentlich geförderter Forschung sollte es selbstverständlich sein, dass deren Resultate der Öffentlichkeit auch auch kostenfrei zur Verfügung stehen. Für eine moderne Wissenschaftsgessellschaft brauchen wir erheblich mehr Open Access als bisher, nicht weniger!

Wir sind der Überzeugung, dass mehr elektronischer Open Access bei Verlagsprodukten sich eher positiv auf die Verkäufe auswirkt als negativ und dass Verlage auch mit Open Access attraktive Geschäftsmodelle entwickeln können, dass aber auf jeden Fall eine un-ideologische Herangehensweise an die unbestreitbaren Probleme des wissenschaftlichen Publikationswesens angemessener erscheint als polemische Manifeste, die die Enteignung der Urheber als Gefahr an die Wand malen.

Wir unterstützen die erheblich größere Sichtbarkeit wissenschaftlicher Publikationen und älterer gemeinfreier Werke durch Google Book Search. Auch wenn die Anliegen der Öffentlichkeit und der Bibliotheken bei dem für die USA ins Auge gefassten Settlement entschieden zu kurz kommen, stimmen wir der durch das Settlement zu erwartenden größeren Sichtbarkeit vergriffener urheberrechtlich geschützter wissenschaftlicher Werke deutschsprachiger Urheber in den USA zu und fühlen uns als Wissenschaftsurheber von der Verwertungsgesellschaft Wort, die Google zunächst das Recht der teilweisen Anzeige vergriffener Werke entziehen will, ganz und gar nicht vertreten.

Soweit wir - insbesondere nach dem § 38 des deutschen Urheberrechtsgesetzes - Rechtsinhaber an unseren wissenschaftlichen Publikationen (Beiträge in Sammelbänden, Bücher) sind, genehmigen wir Google, dass es im Rahmen von Google Book Search die Volltexte dieser unserer Publikationen (die in der Sprache des Settlement als "Beilagen" bezeichnet werden) weltweit kostenfrei zugänglich machen darf.

Wir fordern zugleich, dass als Teil des von Google geplanten Copyright-Registers ein Verzeichnis für Wissenschafts- und andere Autoren etabliert wird, in der diese die freie Anzeige ihrer Publikationen durch Google Book Search und die eventuelle Unterstellung unter freie Lizenzen wie Creative Commons eintragen können.


Wenn es möglich wäre, gegenüber der VG Wort differenziert zu erklären, welche Nutzungen man ggf. unter welcher freien Lizenz gegenüber Google und natürlich auch anderen Nachnutzern (da freie Lizenzen ein Angebot an jedermann darstellen) freigibt, dann wäre den Bedürfnissen der für Open Access aufgeschlossenen Wissenschaftsautoren voll und ganz Genüge getan und ein Widerspruch beim Wahrnehmungs- oder Berechtigungsvertrag der VG Wort, der beim augenblicklichen Stand der Dinge unausweichlich scheint, um das die Sichtbarkeit vernichtende Removal für die eigenen Buchbeiträge zu verhindern, nicht mehr geboten.

Aber angesichts der sattsam bekannten Tatsache, dass alle Verwertungsgesellschaften auf dem Kriegsfuß mit freien Lizenzen und CC stehen, ist das sicher ein unerfüllbarer Wunschtraum.

Ums martialisch zu formulieren: Wissenschaftsautoren und an freien Inhalten interessierte Autoren müssen ihre Bataillone sammeln. Wenn es nicht mit der VG Wort geht, geht es vielleicht gegen sie. Viel Hoffnung, dass sich viel bewirken lässt, habe ich nicht. Um im Bild zu bleiben: Ein kleines Fähnlein der Open-Access- und CC-Anhänger dürfte kaum etwas ausrichten gegen die durch jahrzehntelange Lobbyarbeit gestählte Kampfmaschine des Börsenvereins.

Aber das Urheberrechtsbündnis sollte auf jeden Fall den Versuch unternehmen, bei Google und der VG Wort nachdrücklich die Interessen der Wissenschaftsautoren zu vertreten.
Chr. Schulzki-Haddouti (Gast) meinte am 2009/04/04 09:27:
Danke für den ausnahmsweise sachlichen Beitrag
Weil die VG Wort ja jetzt schon nachdenkt, wie sie ihr technisches System für das Settlement fit macht, wäre es jetzt wirklich schon nötig, entsprechende Wünsche der Autoren (und wer weiß: vielleicht auch der Verlage) heranzutragen. CC-Lizenzen ermöglichen ja ein sehr differenziertes Rechtemanagement, womit jedem gedient wäre. 
 

twoday.net AGB

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