Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
"Hat die Öffentlichkeit ein Recht, bestimmte Kunstwerke sehen zu können? Nach geltendem Recht nicht – ich könnte also dem Louvre die Mona Lisa abkaufen und mir ins Wohnzimmer hängen oder die Nofretete auf meinen Nachttisch stellen. Das ist legal, aber doch unbefriedigend. " Meint Seltenschreiber Schmalenstroer:

http://schmalenstroer.net/blog/2013/11/gurlitt/
Theophil Wahrmund (Gast) meinte am 2013/11/27 15:09:
Von der Öffentlichkeit in Privathände
Natürlich kann niemand die Mona Lisa ins private Wohnzimmer hängen, aus dem einfachen Grund, weil der französische Staat mit seinem gesunden Selbstbewusstsein sie niemals hergeben würde.
Hingegen können Sie problemlos Kunstwerke, die jahrzehntelang in Museen der Öffentlichkeit zugänglich waren, mit dem Hinweis auf angebliche „Raubkunst“ den Museen und der Öffentlichkeit wegnehmen, anschliessend zu Höchstpreisen auf dem internationalen Kunstmarkt verhökern und danach sehr wohl in Privathände verschwinden lassen, wie etwa mit jenen Klimtbildern („Goldene Adele“ u.a.) geschehen, die im Wiener Belvedere ausgestellt waren und 2006 bei Christie’s in New York versteigert wurden. 
Thomas Just (Gast) antwortete am 2013/11/28 10:12:
Die Adele kann man sich halt jetzt in New York ansehen. Auch ok. 
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma