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http://openjur.de/u/659984.html

"Es ist ermessensfehlerhaft, eine studienbegleitende Prüfung wegen eines schwerwiegenden weil wiederholten Täuschungsversuchs für endgültig nicht bestanden zu erklären, wenn dabei auf eine frühere Prüfungsleistung abgestellt wird, die gerade nicht als Täuschungsversuch sanktioniert, sondern "als Verzweiflungstat" interpretiert und weder dem Prüfungsausschuss noch dem Prüfungsamt als Fehlversuch gemeldet worden war"
MS (Gast) meinte am 2013/12/03 23:16:
12 Jahre Geschichte studiert, 88 Seitige Hausarbeit aus zusammenkopierten Wikipedia-Artikeln abgegeben und Scheine gefälscht, alle Fristen verpasst und daher aus dem Bachelor (!) exmatrikuliert worden - und sich dann wieder vor Gericht reingeklagt. Reife Leistung! 
FeliNo antwortete am 2013/12/04 00:50:
Verwaltungsrichter - kein Traumjob, oder? (Ist eigentlich bekannt, dass z. B. in Hamburg unterdessen jeder(!) winzigste Teil der Abiturprüfung ebenso wie jede Notengebung zuvor justiziabel ist? Ist derlei wirklich gescheit?) 
 

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