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https://netzpolitik.org/2013/mit-dem-dmca-gegen-lucas-cranach-den-aelteren/

Das Cranach Digital Archive hat eine DMCA-Takedown-Notice wegen Wikimedia Commons Bildern gerichtet. "Das Cranach Digital Archive, zu dessen Partnern u.a. die Staatlichen Museen zu Berlin und die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen gehören, fordert darin für vier verschiedene Dateien aus vier verschiedenen urheberrechtlichen Gründen unterschiedlicher Absurditätsgrade eine Löschung: In dieser Datei sei das geschützte Logo enthalten. Diese Datei sei kein Foto sondern eine Infrarot-Reflektografie. Diese Technik erfordert angeblich “keinen großen Zeit- und Platzbedarf und [kann] sowohl in Ausstellungsräumen als auch in Werkstätten u.ä. durchgeführt werden”. Bei dieser Datei sei man Inhaber des sorgfältig ausgewählten Bildausschnitts und bei dieser habe man die Rechte an den beigefügten Metadaten. Wikimedia reagierte umgehend, ignorierte die ersten drei Ansprüche aktiv und lud die letzte Datei ohne die Metadaten nochmal hoch. [...]

Der Archivar Klaus Graf dokumentierte in seinem Blog am Mittwoch übrigens einen ebenfalls seltsamen Vorgang ähnlicher Güte. Graf hatte 2006 eine Seite aus dem Gutachten über den Bacharacher Pfarrwein aus dem Jahr 1426 hochgeladen, das im “Geheimen Hausarchiv” in München lagert. Die Generaldirektorin der Staatlichen Archive Bayerns fordert ihn nun auf, “nachträglich eine Veröffentlichungsgenehmigung zu beantragen oder die fragliche Seite aus dem Internet zu entfernen” und verweist dabei auf §8 der Bayerischen Archivbenützungsordnung, dem Zufolge Reproduktionen nur durch die Staatlichen Archive oder von ihnen beauftragte Stellen angefertigt werden und nur mit Genehmigung weitergegeben werden dürfen.

Die gefährlichen Bücher werden in Bayern also nur noch mit juristischem Gift versetzt, das ist schon mal ein Fortschritt."
Uli (Gast) meinte am 2014/05/06 16:51:
Rechte an Metadaten?
Mit der Argumentation, dass es Rechte auf Metadaten gäbe, könnte praktisch jeder Kamera- oder Scanner-Hersteller Rechte auf die mit seinen Geräten erzeugten Bilder einfordern, weil diese üblicherweise auch Metadaten enthalten. Gleiches gilt für die Hersteller von Bildbearbeitungssoftware, die auch Metadaten in den Bildern hinterlässt. Das ist doch absurd! Solche Metadaten haben wohl kaum eine Schöpfungshöhe. Allein dass die Wikimedia-Foundation hier einen Schritt zurückwich und damit den Rechtsanspruch auf solche Metadaten faktisch hingenommen hat, finde ich bedenklich. 
ladislaus (Gast) antwortete am 2014/05/06 19:02:
Solche automatischen Metadaten haben natürlich keine Schöpfungshöhe, aber es gibt ja durchaus ausführlich formulierte und recherchierte Katalogtexte, die auch "Metadaten" sind und ein urheberrechtlich relevantes Werk darstellen dürften. So pauschal kann man das jedenfalls nicht sagen. 
 

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