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" .... Am Mittwoch verhandelt das Berliner Verwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Herausgabe der brisanten Dokumente (AZ: VG1A374/08).
Gegen die Veröffentlichung durch das Landesarchiv hatte ein Sohn Kinskis Klage auf Unterlassung eingereicht. Er will verhindern, dass die Behörde "Dritten Einblick in die Patientenakte seines Vaters gewährt", sagte ein Pressesprecher. Das Gericht müsse klären, inwieweit Angehörige sich auf das "postmortale Persönlichkeitsrecht" berufen können. .....
Kinskis dritte Ehefrau hatte wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen bereits im Sommer 2008 Strafanzeige gegen den Leiter des Landesarchivs gestellt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch mit der Begründung ein, dass es sich um einen "Verbotsirrtum" handle.
Der Rechtsanwalt der Witwe, Ferdinand von Schirach, ist mit dem Ausgang des Strafverfahrens aber zufrieden. Schließlich hätten sie ihr Ziel erreicht: "Alle Akten sind weiter unter Verschluss". Schirach ist zuversichtlich, dass auch das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht "positiv für die Familie Kinski ausgeht". ....."

Quelle:
http://www.rp-online.de/public/article/gesellschaft/leute/701053/Wirbel-um-Klaus-Kinskis-Krankenakte.html

[Ergänzung kg http://archiv.twoday.net/search?q=kinski ]
Wolf Thomas meinte am 2009/04/28 23:21:
Aus dem Tagesspiegel-Artikel:
"Von Kinskis Aufenthalt in der Psychiatrie erfuhr die Öffentlichkeit erst im vergangenen Jahr, und die Frage, ob sie je davon hätte erfahren dürfen, beschäftigt heute das Berliner Verwaltungsgericht. Kläger ist Sohn Nikolai, der vom Berliner Landesarchiv die Verschlusshaltung der Behandlungsakte fordert. ....
Die Berliner Ärztekammer widerspricht dieser Auffassung. Vizepräsident Elmar Wille erklärte, dass Patientendaten durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch über den Tod hinaus geschützt sind. Das Landesarchivgesetz äußere sich dazu eindeutig: Demnach sei die Nutzung zu versagen oder einzuschränken, soweit Berufs- oder besondere Amtsgeheimnisse oder andere Rechtsvorschriften über Geheimhaltung verletzt worden sind. Darunter falle auch die ärztliche Schweigepflicht.
„Was dort passiert ist, war mit dem Landesarchivgesetz nicht vereinbar“, sagt Sascha Rudat, Pressesprecher der Ärztekammer. Fragwürdig sei, wie das Landesarchiv mit den übergebenen Unterlagen umgegangen ist: Grundsätzlich hätten die Akten anonymisiert werden müssen, bevor sie öffentlich zugänglich gemacht werden, etwa für Forschungszwecke. „Der Faktor Prominenz ist für uns unerheblich“, sagt Rudat, „hier geht es um hochsensible Fälle. Personenbezogene Akten waren komplett einzusehen, das hätte nicht sein dürfen.“
Die Krankenakte ist vorläufig unter Verschluss, nachdem die Ermittlungen gegen den Archivleiter Uwe Schaper eingestellt worden waren. Nikolai Kinski erklärte daraufhin, froh zu sein, dass sich sein Vater „wie jeder andere auch auf die ärztliche Schweigepflicht verlassen“ dürfe. In der heutigen Verhandlung will er erreichen, dass die Unterlagen auch weiterhin nicht für Dritte einsehbar sind. "
Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/art270,2784865 
 

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