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Die in der Kunstchronik 2008 S. 620f. abgedruckte Resolution der
kunsthistorischen Forschungseinrichtungen zum Copyright ist ein
wichtiger und richtiger Schritt. Wer sich über die Behinderung des
kunsthistorischen Publikationswesens durch Reproduktionsgebühren
informieren möchte, muss nur Susan Bielsteins lesenswertes Buch
"Permissions. A Survival Guide" von 2006 oder das "Open
Access"-Themenheft der Kunstchronik 2007 (S. 505-528) zur Hand nehmen
[1]. Bereits 2002 sorgte sich die führende Paläographen-Vereinigung:
"Das Bureau des Comité international de paléographie latine ruft [...]
alle nationalen und lokalen Verwaltungen sowie die Verantwortlichen in
privaten Bibliotheken und Archiven dazu auf, über die eigentlichen
Herstellungskosten hinaus keine zusätzlichen Gebühren zu erheben,
sofern es sich um rein wissenschaftliche Forschung ohne kommerziellen
Hintergrund handelt. Im übrigen ist es höchst widersinnig, Strafgelder
gerade auf jene Forschungsarbeit zu erheben, die die Bibliotheken
wissenschaftlich bereichert, den Autoren hingegen keinerlei Einkünfte
bringt" [2]. Auf einer Konferenz des Berliner MPI für
Wissenschaftsgeschichte im Januar 2008 wurden Empfehlungen für
verbesserten Zugang zu Bildern für wissenschaftliche Zwecke
beschlossen, die in die gleiche Richtung wie die RIHA-Resolution gehen
[3]. Zutreffend wird darin gefordert, Eigentumsrechte nicht mit
Urheberrechten zu vermischen. Denn in vielen Fällen werden die
Reproduktionsgebühren für Abbildungen zweidimensionaler gemeinfreier
Werke erhoben, an denen nach deutschem Recht kein Urheberrechtsschutz
besteht (siehe Kunstchronik 2008, S. 206-208). Es handelt sich also
eher um "Copyfraud" als um Copyright. Zuzustimmen ist auch der
Forderung der eben genannten Empfehlungen: "Scholars need high
resolution files, for work both on- and offline".

Zu begrüßen ist die von der RIHA-Resolution vorgenommene Einengung der
gewerblichen Nutzung. Wissenschaftliche Fachpublikationen in
Zeitschriften und Büchern, die in kommerziellen Verlagen erscheinen,
müssen im Interessse der Forschung von Reproduktionsgebühren
freigestellt werden. Einige Museen verwenden bereits Creative
Commons-Lizenzen, oft mit dem Ausschluss der gewerblichen Nutzung
("NC"). Das nützt aber den wissenschaftlichen Publikationen in
kommerziellen Verlagen nichts, denn diese Veröffentlichungen gelten im
Sinne der Lizenz nicht als nicht-kommerziell.

Um so erfreulicher ist es, dass etliche Institutionen umdenken und die
allgemeine Nutzung ihrer Bestände in reproduzierter Form erheblich
erleichtern. Zu nennen ist die Kooperation mit der Bildercommunity
Flickr.com, in deren Bereich "Flickr Commons" angesehen Institutionen
wie die Library of Congress oder das Niederländische Nationalarchiv
Bilder und Fotos mit "No known copyright restrictions" zur Nutzung
freigeben [4]. Im Dezember 2008 erregte eine Bilderspende des
deutschen Bundesarchivs an das Multimedia-Archiv Wikimedia Commons
Aufsehen. Die 100.000 Bilder in niedriger, aber für
Internetillustrationen brauchbarer Auflösung stehen unter der für die
Wikipedia tauglichen Lizenz CC-BY zur Verfügung [5]. Es ist sehr zu
hoffen, dass diese Bewegung sich verbreitert. Zudem sollten auch
weitere Verbände ähnliche Resolutionen wie die RIHA beschließen, die den überfälligen "Open Access" zu Kulturgut unterstützen.

[1] Vgl. auch die Hinweise auf Internetquellen unter
http://archiv.twoday.net/stories/5405864/ .

[2] http://la.boa-bw.de/archive/frei/653/0/www.wlb-stuttgart.de/archive/repro-gebuehren.html

[3] http://www.arhv.lhivic.org/index.php/2008/08/22/790-best-practices-for-access-to-images-recommendations-for-scholarly-use-and-publishing

[4] http://www.flickr.com/commons

[5] http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Bundesarchiv/de

Abdruck (leicht geändert): Kunstchronik 62 (2009) H. 1, S. 59f.
 

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