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"Je mehr ich lese umso verfahrener wird die Verunsicherung in dieser Situation!", schreibt ein betroffener in den Kommentaren zu:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/06/streaming-abmahnung-mit-vielen-fragezeichen/

Bei Filesharing-Abmahnungen wird mit guten Gründen dazu geraten, die Abmahnung nicht zu ignorieren. Auch bei anderen urheberrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Abmahnungen ist es in der Regel nicht sinnvoll, die Sache aussitzen zu wollen. Anwaltlichen Rat einzuholen ist meistens keine schlechte Idee.

Zur aktuellen Abmahnwelle

http://archiv.twoday.net/stories/565878257/

empfiehlt die verbraucherzentrale NRW, einen Anwalt zu konsultieren.

http://www.vz-nrw.de/rechtsanwaelte-u-c--abmahnungen-wegen-streaming-1

Es ist klar, dass auf den meisten Anwaltsseiten zum Thema ebenfalls dazu geraten wird. Anwälte wollen etwas verdienen. Auch wenn etliche Anwälte ein kostenloses Gespräch anbieten, dürfte dieses verunsicherten Menschen eher das Gefühl geben, dass sie sich Fachleuten anvertrauen sollten. Es entstehen dann in jedem Fall Anwaltskosten vermutlich im dreistelligen Bereich. Ob eine Erstattung nach dem neuen § 97a Abs. 4 UrhG in Betracht kommt, ist ausgesprochen unsicher.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html

Unabhängig wie eine Klärung der Sachlage aussieht - bereits jetzt stehen die Gewinner der fragwürdigen Aktion der Kanzlei U+C (Urmann & Collegen) fest: die Anwälte, die hunderte neue Klienten bekommen haben!

AUSNAHMSWEISE empfehle ich im konkreten Fall den nach Schätzungen über 10.000 Abgemahnten, vorerst nichts zu tun, den Brief aufzubewahren und die einschlägigen Internetseiten auf Neuigkeiten zu prüfen.

In den Lawblog-Kommentaren hat in (derzeit) Kommentar #340
Avantgarde 8.12.2013 um 18:43 vernünftig die Sachlage zusammengefasst: "Nichtreagieren ist die beste Option".

Wer ängstlicher ist, kann ein kostenloses Gespräch mit einem Anwalt führen.

Weitgehend unschädlich ist es auch, um eine Fristverlängerung zu ersuchen. Der Zugang der Abmahnung kann, auch wenn er durch normalen Brief erfolgt ist, ohnehin nicht wirksam bestritten werden.

Wer bei Filesharingfällen auf eine Abmahnung nicht reagiert, muss mit einer einstweiligen Verfügung rechnen. Aufgrund der ungeklärten Rechtslage ist diese im vorliegenden Fall höchst unwahrscheinlich. Das Kostenrisiko ist nicht wesentlich höher als wenn man schon jetzt einen Anwalt beauftragt. Und es ist wahrscheinlicher, dass die Kanzlei bei möglichen Pilotverfahren Abgemahnte nimmt, die reagiert haben, als solche, die nicht reagiert haben.

Von selbstgebastelten Antwortschreiben an U+C wird zu Recht abgeraten. Es wird die Kanzlei nicht beeindrucken und kann im schlimmsten Fall schaden.

Auf keinen Fall sollte man die vorformulierte Unterlassungserkklärung oder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, da die rechtlichen Implikationen dieser Erklärungen bei einem Streaming-Fall noch ungeklärt sind. Ein verantwortungsbewusster Anwalt wird daher auch vorerst keine solche Erklärung abgeben, zumal noch nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch Viren oder ähnliche technische Verfahren ein Besuch von Redtube veranlasst wurde, ohne dass der Nutzer tatsächlich den Werkgenuss des Pornos hatte.

Wer die 25o Euro in die Schweiz zahlt, hat die Angelegenheit zwar erst einmal vom Tisch, ist aber weder sicher vor weiteren vergleichbaren Abmahnungen noch besteht eine reelle Chance, dass er sein Geld zurückbekommt, wenn sich das Ganze als rechtswidrig herausstellt. Also: NICHTS ZAHLEN!

Wer sich jetzt an einen Anwalt wendet, muss sich darüber im klaren sein, dass dieser auch keine Wunder vollbringen kann. Er wird sich um Akteneinsicht beim LG Köln bemühen, das skandalöserweise die Streaming-Abmahnung durchgewinkt hat und den Anspruch zurückweisen. Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben, kann eine einstweilige Verfügung (so unwahrscheinlich diese auch ist) nicht verhindert werden. Die Anwälte werden sich bemühen, weitere Informationen über die noch offene Art und Weise, wie die IPs eingesammelt wurden, zu erlangen, um daraus juristische Munition zu gewinnen.

Eine Möglichkeit, die Abmahnwelle durch einstweilige Verfügung oder Strafanzeige zu stoppen, wurden in den mir bekannten Internetquellen nicht diskutiert. Angesichts der Vielzahl versierter Internetanwälte, die eingeschaltet sind, halte ich es nicht für wahrscheinlich, dass die Regensburger Kanzlei mit ihrer Abmahnung gerichtlich "durchkommt".

Also: RUHE BEWAHREN. Wer sich zu unsicher führt, um abzuwarten, sollte die Nachrichtenlage beobachten und ein kostenloses Gespräch mit einem auf Internetrecht spezialisierten Anwalt führen. Das ist im Augenblick die kostengünstigste Variante.

Zur Rechtslage siehe auch die ausführliche Analyse eines Anwalts:

http://conlegi.de/?p=3644
Bild von http://www.urmann.com/
netidiot (Gast) meinte am 2013/12/10 17:24:
Das sind Betrüger,
denn obwohl ich gar keinen eigenen Internetanschluss habe und nur öffentliche Rechner von UBs, Stadtbüchereien und Archiven nutze, finde ich eine Abmahnung in meinem Postfach. 
KlausGraf antwortete am 2013/12/10 19:06:
Mailpostfach?
Die "echten" Abmahnungen kommen per Post. Kriminelle Trittbrettfahrer versenden gefälschte Abmahnungsmails mit Viren-Anhang. VORSICHT! 
Bill (Gast) meinte am 2013/12/11 18:25:
Urmann klage nicht
Ich mache mir keine Sorgen um die Abmahnungen, die man wegen Streaming bekommen könnte http://www.rechtsanwalt-koeln.eu/streaming-abmahnung.html 
NonLawyer (Gast) antwortete am 2013/12/11 18:31:
M. E. ist das viel zu vorsichtig, was in dem soeben beworbenen Link erzählt wird (bzw. viel zu geschäftstüchtig). Besser: gar nichts tun, außer vielleicht U+C verklagen. 
 

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