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Handlungsbedarf gegenüber der Änderung des Wahrnehmungsvertrages der VG Wort

Unter dem Titel „VG Wort und Google - im Interesse von Bildung und Wissenschaft?“ hat das Aktionsbündnis am 5. Juni 2009 eine Pressemitteilung herausgegeben. Die zentrale Aussage besteht darin, dass allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern empfohlen wird, der jüngsten Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG Wort nicht zuzustimmen bzw. ihr zu widersprechen.

Weiter unten werden hier noch einmal die wichtigsten Argumente für diese Empfehlung des Aktionsbündnisses zusammengefasst. Zuerst unsere Ratschläge, wie Sie verfahren sollten, wenn Sie die Einschätzung des Aktionsbündnisses teilen.

Die VG Wort unterscheidet zwischen Wahrnehmungsberechtigten und Bezugsberechtigten. Wahrnehmungsberechtigte haben mit der VG Wort einen Vertrag abgeschlossen. Bezugsberechtigte können auch ohne einen speziellen Vertrag an der jährlichen Ausschüttung teilnehmen.

Die VG Wort wird in den nächsten Wochen alle Wahrnehmungs- und Bezugsberechtigten über die Änderungen des Wahrnehmungsvertrages informieren.

„Wahrnehmungsberechtigte haben dann die Möglichkeit, den Änderungen binnen einer Frist von sechs Wochen zu widersprechen; Bezugsberechtigte müssen sich mit den Änderungen einverstanden erklären“ (vgl. die verbindliche Formulierung in dem geänderten Wahrnehmungsvertrag).

Aus dem Anschreiben der VG Wort wird vermutlich zu entnehmen sein, ob Sie Wahrnehmungsberechtigter oder Bezugsberechtigter sind.

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie Bezugsberechtigter sind, müssen Sie gar nichts gegenüber der VG Wort tun. Damit stimmen Sie der Änderung des Wahrnehmungsvertrags nicht zu.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie Wahrnehmungsberechtigter sind, sollten Sie einen Brief (VG Wort, Goethestraße 49, 80336 München) oder eine E-Mail (vgw@vgwort.de) an die VG Wort schreiben mit beispielsweise folgendem Text:
Hiermit lege ich gegen die Änderung des Wahrnehmungsvertrages der VG Wort gemäß den Beschlüssen vom 23. Mai 2009 Widerspruch ein.
Wenn Sie sich über Ihren Status unsicher sind, können Sie, um sicher zu gehen, den Widerspruch entsprechend (b) einlegen.

Wie in der Pressemitteilung angedeutet, erwägt das Aktionsbündnis, ob die Interessen von Bildung und Wissenschaft auch gegenüber Google nicht aus der Wissenschaft selber organisiert werden müssen. Dazu könnte eine Meldestelle (Registry) eingerichtet werden, bei der sich alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eintragen könnten, die ihre Werke, gerade auch die vergriffenen, als Open Access gestellt sehen wollen und dafür auch die Rechte haben. Über diese Pläne werden wir Sie weiter informieren.

Das Aktionsbündnis wird zudem versuchen, mit Google zu einer Einigung zu kommen, nach der die freie Anzeige in Google Books erlaubt wird, eventuell auch mit Werbung, aber nur unter der Voraussetzung, dass dadurch keine neuen kommerziellen Verwertungsmodelle entstehen.

Zusammenfassung der zu erwartenden Konsequenzen aus der Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG Wort

Nach erfolgter Übertragung der Rechte der Rechteinhaber an die VG Wort und nach Rechtsgültigkeit des Settlement zwischen Google und den US-amerikanischen Verlags- und Autorenverbänden ist zu erwarten, dass

die “VG Wort die Vergütungsansprüche für die bis zum 5. Mai 2009 von Google digitalisierten Werke einzieht und gleichzeitig aber die in Deutschland erschienenen Werke aus dem Digitalisierungsprogramm von Google zurückzieht„ (aus der Pressemitteilung der VG Wort vom 23.5.2009);
die gegenwärtig sehr nützliche und in der Wissenschaft intensiv genutzte Anzeige von „Textschnipseln“ oder auch größerer Teile der von Google eingescannten Werke dann für eine geraume Zeit nicht mehr möglich sein wird;
die VG Wort Lizenzverträge mit Google, vielleicht auch mit anderen Anbietern abschließt, bei denen dann die Nutzung der Werke vermutlich nur über kommerzielle Nutzungsmodelle (Pay-per-view) möglich sein wird;
bei noch lieferbaren Büchern nur noch die Anzeige der bibliographischen Information möglich sein wird.
All dies liegt nach Meinung des Aktionsbündnisses nicht im Interesse von Bildung und Wissenschaft. Das Google Settlement in der jetzt erkennbaren Form und die Pläne von VG Wort befördern nicht den Open-Access-Gedanken. Freier Zugang zum Wissen, zumindest zu dem in öffentlichen Umgebungen und mit öffentlichen Mitteln erzeugten, liegt im Interesse jeder einzelnen Wissenschaftlerin, jedes Wissenschaftlers und der Gesellschaft insgesamt. So wie das Aktionsbündnis gegenüber dem Gesetzgeber ein Sonderrecht, also ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft fordert, so müssen auch gegenüber Google und von der VG Wort Sonderregelungen für die Nutzung digitalisierter wissenschaftlicher Werke eingefordert werden.

Weitere Auskünfte über bundeszentrale@urhg-bildung-wissenschaft.de oder vom Sprecher des Aktionsbündnisses: Rainer Kuhlen einholen.

***

Pressemitteilung 4/09
vom 5. Juni 2009
VG Wort und Google - im Interesse von Bildung und Wissenschaft?

Kurzfassung:

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ empfiehlt allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, der jüngsten Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG Wort nicht zuzustimmen bzw. ihr zu widersprechen. Mit entsprechenden Vorschlägen hat sich das Aktionsbündnis zunächst an die institutionellen und persönlichen Unterzeichner der Göttinger Erklärung gewendet. Durch die von der Mitgliederversammlung der VG Wort beschlossene Änderung des Wahrnehmungsvertrags sieht das Aktionsbündnis die Interessen von Bildung und Wissenschaft an einem in Sinne von Open Access freizügigen Zugriff stark gefährdet. Das Aktionsbündnis appelliert an die VG Wort, diese Interessen unbedingt zu berücksichtigen. Für Bildung und Wissenschaft müssen andere Regelungen gefunden werden als z.B. für den Belletristikbereich. Anderenfalls muss überlegt werden, ob diese Interessen auch gegenüber Google nicht aus der Wissenschaft selber vertreten werden müssen.

Langfassung:

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ befürchtet, dass die (noch nicht rechtskräftige) Vereinbarung zwischen Google und den US-Verlagen/Autoren (das „Settlement“) einerseits, andererseits vor allem der geänderte Wahrnehmungsvertrag der VG Wort die Interessen von Bildung und Wissenschaft nicht ausreichend berücksichtigt. So wie das Aktionsbündnis gegenüber dem Gesetzgeber ein Sonderrecht, ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht fordert, so müssen auch gegenüber Google und von der VG Wort Sonderregelungen für die Nutzung digitalisierter Werke für Bildung und Wissenschaft eingefordert werden.

Die VG Wort versucht derzeit, sich von den Autoren die Wahrnehmung ihrer Rechte an ihren Werken übertragen zu lassen. Erhält die VG Wort diese Rechte, hat sie nach dem rechtsgültigen Abschluss des „Settlement“ vor, alle deutschsprachigen Titel, für die sie Rechte hat, aus der Google Buchsuche entfernen zu lassen. Dies wird sowohl vergriffene als auch noch lieferbare Titel betreffen. Anschließend soll mit Google hinsichtlich der Anzeige vergriffener Titel verhandelt werden. Vermutlich wird es hier um Pay-per-view-Modelle gehen. Bei noch lieferbaren Büchern soll es keine Textauszüge und Schnipsel mehr geben. Angezeigt werden dürfen nur die bibliographischen Daten.

Dies alles ist nicht im Interesse von Bildung und Wissenschaft.

In der Wissenschaft steht der geringe finanzielle Gewinn der Autorinnen und Autoren durch z.B. Pay-per-view-Modelle in keinem Verhältnis zu den individuellen und volkswirtschaftlichen Kosten durch das Fehlen eines freien (möglichst vollständigen) Zugangs zu den Werken. Durch einen freien Zugang wird nicht nur die Sichtbarkeit der eigenen Werke und damit der individuelle Reputationsgewinn erhöht, auch die Möglichkeiten, von vielen Werken anderer leicht Kenntnis zu erlangen und auf sie Zugriff zu erhalten, ist im Interesse eines jeden Wissenschaftlers und einer jeden Wissenschaftlerin. Dass der volkswirtschaftliche Nutzen umso höher ist, je freizügiger auf publiziertes Wissen zugegriffen werden kann, ist eine längst gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis. Dies alles mag auf den Publikumsmärkten bzw. für Belletristik anders sein.

Solange die VG Wort sich nicht stärker für die Interessen von Bildung und Wissenschaft und dort für einen freien Zugang einsetzt, empfiehlt das Aktionsbündnis allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, der jüngsten Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG Wort nicht zuzustimmen bzw. unter Umständen ihr auch explizit zu widersprechen. Mit entsprechenden Vorschlägen hat sich das Aktionsbündnis zunächst an die (372) institutionellen und (7056) persönlichen Unterzeichner der Göttinger Erklärungen gewendet (vgl. URL). Über die Wissenschaftsorganisationen und Fachgesellschaften sollen noch weitere Wissenschaftler erreicht werden.

Das Aktionsbündnis hat darüber hinaus Zweifel, ob es überhaupt dem Auftrag der VG Wort entspricht, sich Verwertungsrechte bzw. Lizenzvergaberechte von den Autoren für das Ausland sichern zu lassen. Daher appelliert das Aktionsbündnis an die VG Wort, sich bei den Verhandlungen mit Google damit zu begnügen, für Bildung und Wissenschaft die nicht-kommerzielle Nutzung der bislang und der in Zukunft einzuscannenden Werke auszuhandeln. Selbstverständlich würde dadurch die Berechtigung der Autorinnen und Autoren keineswegs entfallen, bei der VG Wort den jährlichen Antrag zu stellen, um für ihre publizierten Arbeiten an der Ausschüttung beteiligt zu werden.

Sollte den Forderungen des Aktionsbündnisses an die VG Wort nicht entsprochen werden, müssen sicherlich Überlegungen angestellt werden, in welcher Form für Bildung und Wissenschaft eine eigene Interessenvertretung bezüglich der Nutzung wissenschaftlicher Werke nach den Prinzipien von Open Access aufgebaut werden kann. Auch jetzt schon versucht das Aktionsbündnis mit Google zu einer Einigung zu kommen , nach der die freie Anzeige im Google Books Dienst erlaubt wird, eventuell auch mit Werbung, aber nur unter der Voraussetzung, dass dadurch keine neuen kommerziellen Verwertungsmodelle entstehen.

Das Aktionsbündnis favorisiert mit der Forderung nach freiem Zugang zu den von Google digitalisierten wissenschaftlichen Materialien keineswegs Googles Vorhaben der Digitalisierung und Bereitstellung wissenschaftlicher Werke. Das Aktionsbündnis unterstützt alle Bestrebungen, publizierte (vergriffene, verwaiste, aber auch aktuell verfügbare) Werke aus der Wissenschaft sowie aus dem weiteren Kulturbereich frei verfügbar zu machen. Sicherlich muss von Fall zu Fall geprüft werden, wie dafür angemessene Kompensationsleistungen zu erbringen sind. Das Aktionsbündnis fordert die öffentlichen Träger in Bund und Ländern auf, laufende Vorhaben wie die Europeana, die europäische digitale Bibliothek, oder auch die verschiedenen Vorhaben, die zu einer deutschen digitalen Bibliothek führen sollten, nachhaltiger zu befördern. Auch angesichts der oft unzureichenden Qualität der von Google erstellten Digitalisate darf die Aufgabe der Digitalisierung des gemeinsamen Kulturgutes nicht Google überlassen bleiben.

Weitere Informationen über bundeszentrale@urhg-bildung-wissenschaft.de oder vom Sprecher des Aktionsbündnisses: Rainer Kuhlen, Leiter des Projektes IUWIS - Infrastruktur Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" ( http://www.urheberrechtsbuendnis.de/ ) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 365 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 7.000 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller (Heidelberg), Dr. Sepp (Kassel). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, hmueller at mpil.de und sepp at physik.uni-kassel.de.

***

KOMMENTAR

Das entspricht meiner Position, die ich zuletzt unter

http://archiv.twoday.net/stories/5720188/

dargestellt habe.

UPDATE:

Ilja Braun ignoriert in seinem Beitrag

http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/06/05/„aktionsbundnis-urheberrecht“-gegen-vg-wort/

dass ich es war, der diese Forderung zuerst erhoben hat. Daran haben sich Hoeren und dann das Urheberrechtsbündnis angeschlossen. Dem Urheberrechtsbündnis habe ich hinter den Kulissen Formulierungshilfe gegeben.
 

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